Silhouetten bewaffneter Wachen am Flussufer, im Hintergrund das beleuchtete Parlamentsgebäude bei Nacht - das macht KI aus meinem Text

EU-Feuerwaffenrichtlinie: Missverständnisse und Fakten

Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) berichtet in seinem Infobrief vom August u.a. über die Evaluation der EU-Feuerwaffen-Richtlinie in Brüssel und Berlin. Dabei sind u.a. die „großen“ Magazine zu einem bürokratischem Monster (in den deutschsprachigen Ländern) geworden. Es ging aber auch um andere Themen.

„Große“ Magazine

Die EU Kommission wollte (2016) alle militärisch aussehenden Halbautomaten verbieten und das EU Parlament und der Rat der EU waren strikt gegen ein solches Verbot. Als Kompromiss kam ein Verbot großer Magazine und eine entsprechende Zuordnung der Waffen, je nachdem, ob der Waffenbesitzer eine Genehmigung für große Magazine hatte oder nicht. (BDS)

Und genau hier liegt die Krux: Alle deutschsprachigen Länder gehen von den großen Magazinen und den Waffen mit großen Magazinen von einem vollständigen Verbot aus. Alle anderen Länder wie Frankreich, Italien, Polen etc. klassifizieren diese anders: Verboten sind sie nur für die Personen, die nicht die Bedingungen für den Besitz erfüllen. Analog zur EWB-pflichtigen Munition.

Hätte man mir im November 2019 einmal zugehört, dann würde man einsehen, dass nicht die EU in Brüssel, sondern die deutschsprachige Übersetzung und Interpretation der Schuldige ist. (weiterlesen: Meine Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag ) Der BDS Infobrief geht leider immer noch von der falschen Annahme des Verbots aus. Ich schrieb 2019:

Im Entwurf der Bundesregierung wird – aus Unwissen oder mit Absicht – eine Prämisse falsch dargestellt.

Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

Genau das steht aber nicht in der Richtlinie. Es soll nicht die Begrenzung der Magazinkapazität erreicht werden, sondern der Zugang dazu auf besonders rechtstreue Waffenbesitzer beschränkt werden. 

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#DEGunban: Historie des #EUGunban

Um gegen den #DEGunban aus Berlin vorzugehen, sollte man die Historie des #EUGunban aus Brüssel kennen. Alles Wissenswerte dazu habe und werde ich mit diesen beiden Tags auf der Seite der German Rifle Association publizieren, die sich für ein liberales Waffengesetz und die öffentliche Meinung zum privaten Waffenbesitz einsetzt.

Ich hoffe, dass wir den #DEGunban in Berlin ebenso entschärfen können wie wir es in Brüssel geschafft haben und bitte alle, die Informationen zu lesen, zu verbreiten und selber zu handeln.

Update Mai 2019: Bitte zeichnet meine Petition gegen Magazin- und Messerverbote mit.

degunban

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#EUgunban: Mein Impact Assessment

Die EU-Kommission hat es bisher nicht geschafft, die EU-Waffenverbotspläne mit einer Folgenabschätzung (Impact Assessment) zu unterstützen – höchstwahrscheinlich, weil die Durchführung einer solchen die Verbotspläne beeinträchtigen würde, da ihre Ergebnisse der Anti-Gun-Agenda widersprechen würden. Zwei Mitglieder des ersten Panels der Feuerwaffen-Konferenz zeigten ihre eigenen Evaluationen mit Fakten und Zahlen, die das wahre Herzstück der Veranstaltung waren.

Katja Triebel, Kopf des Research-Teams des Firearms United Netzwerks, stellte ihre eigene Folgenabschätzung vor – ein Dokument, das in engem Zusammenhang mit den EU-Leitlinien für Folgenabschätzungen steht und weitgehend auf vielen Dokumenten basiert, die die Europäische Kommission zur Begründung ihrer Verbotspläne benutzt. Und beeindruckend sowohl in Bezug auf Detail als auch auf die schiere Arbeitsbelastung, die notwendig war, um es zu erzeugen.

Es empfiehlt sich, die Power Point Präsentation als PDF in einem zweiten Bildschirm zu öffnen, während man sich das Video anschaut, um die Folien zu sehen, auf die ich mich beziehe.

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Newsletter 03/2016: Versandkosten – Wahl in Berlin – EU-Waffenrichtlinie

Paris I und II haben nicht nur auf die EU-Waffenrichtlinie Auswirkungen, sondern auch auf die Versandkosten von Munition. Der „Sicherheit“ wegen stellt der DPD, dessen Haupteigentümer die französische La Poste ist, den Versand von Munition komplett ein.

Wir Händler werden künftig seltener per Spedition beliefert und die Endabnehmer müssen tief in die Tasche greifen. Hopp, hopp geht daher gar nicht mehr.

Versandkosten ab 01.10.2016 (mit Updates)

Wie VISIER/all4shooters berichtet, versenden auch wir ab 01.10.16 mit Eco Overnight Service.

Erwerbsscheinpflichtige Munition mit Ident-Prüfung*
bis 10 kg: 25 €
bis 20 kg: 35 €
bis 30 kg: 40 €
ab 31 kg nur mit teurem Expressversand (ab 52,75 €)

Gefahrgüter mit Alterssichtprüfung*
Platzpatronen und Zündhütchen: 20 €**
Reizstoffpatronen: 30€***

Optional können Sie folgende Aufpreise verlangen:
Express mit telefonischem Avis kurz vor der Lieferung: 10€
Express mit Samstagszustellung: 25 €
Express mit Zustellung vor 10 Uhr oder nach 14 Uhr: 30 €

Unsere Geschäftsführerin Katja Triebel hat die letzten Tage kaum etwas anderes gemacht, als die Preise und interne Abläufe zu koordinieren.

* Um solch günstige Preise anzubieten, ist ein täglicher Versand nach Rechnungsstellung nicht gewährleistet. Sie erhalten zwei Tage vor Zustellung eine Email mit Trackingnummer. Die Anlieferung erfolgt immer zwischen 8 und 14 Uhr.

Aufgrund der Gefahrgutvorschriften gelten folgende Beschränkungen:
** Zündhütchen: Paket mit max. 3 kg
*** Reizstoffpatronen: Paket mit max. 5 kg

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Was geschah bei IMCO?

Wir konnten beim Binnenmarktausschuss IMCO des Europäischen Parlaments inoffiziell dem Prozess der Kompromisse verfolgen, da uns die einzelnen vier Versionen zugespielt wurden.Im Laufe der Verhandlungen mit den sieben Schatten-Berichterstattern wurden viele gute Vorschläge gekippt und zugunsten eines gemeinsamen Kompromisses verwässert, die dann auch von den Sozialisten und Grünen, die beide Restriktionen lieben, akzeptiert wurden.

Anstatt – wie bei LIBE – über zwei gegensätzliche Vorschläge abzustimmen, wurden „faule“ Kompromisse erstellt, die ohne statistische Grundlagen zustande kamen. So konnte z.B. über den Vorschlag Kategorie A 6b gar nicht mehr abgestimmt werden. Anhand der Votingliste, wurde dieser wichtige Vorschlag einfach gekippt, sofern die Kompromisse 12.A, 6 und 13 vorab eine Mehrheit erhielten, was dann auch eintraf.

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Soll ich einen Halbautomaten kaufen?

Dieser Artikel erschien zuerst bei der GRA 

Von vielen Seiten werden wir gefragt, ob man sich jetzt einen Halbautomaten kaufen soll. Daher kommt hier meine kurze Zusammenfassung der legislativen Prozesse in Berlin und Brüssel.

  • Situation für Jäger
  • Situation für Sportschützen
  • Gefahr für die Zukunft

Mein Tipp:  KAUFEN UND KÄMPFEN!

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Protest gegen den EU-Gunban 2.0

Same content in English: here

Im November hatten wir schon informiert, wie Sie helfen können, die EU-Waffenrichtlinie zu stoppen oder abzumildern. Hier folgt nun Version 2.0. Auch wenn der „Rat der Europäischen Union“ undemokratische Vorschläge vorlegte, ist es noch nicht zu spät zum Gegensteuern.

Wir sind mittlerweile auch kenntnisreicher geworden, wie Gesetze in Brüssel zustande kommen. Ich habe das Gesetzgebungsverfahren in einfachen Worten aufbereitet und als PPP und PDF und im Web publiziert.

Gesetzgebung

Wir befinden uns immer noch am Anfang

Es ist entscheidend, wie der zuständige Ausschuss IMCO am 14. Juli abstimmt.

Die Chancen stehen nicht schlecht für eine Abstimmung, die viele der Vorschläge der Kommission und des Rats verwirft. Dies wird jedoch nicht geschehen, wenn Sie darauf vertrauen, dass die „Verbände das schon richten“ oder falls Sie die MEPs beschimpfen. Stattdessen sollten Sie – gerade bei den Sozialisten – höflich um Einsicht und Anteilnahme werben.

Das gesamte Europäischen Parlament wird erst am 22. November 2016 abstimmen.

p17

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IWA 2016 – EU Waffen(un)recht – Talkshow

IWA 2016

Wir sind – wie jedes Jahr – vom 4. bis 7. März 2016 auf der IWA Classis Outdoor, um für Sie Neuheiten einzukaufen. Ungeduldigen empfehlen wir den Besuch von All4Shooters und All4Hunters , wo bereits einige Neuheiten von der Shot Show (USA) und HIT (Italien) zu sehen sind und in den nächsten Tage viele neue Berichte erscheinen werden.

EU Waffen(un)recht

Wie Sie eventuell mitbekommen haben, engagiert sich Katja Triebel sehr, damit die im November vorgestellte EU-Richtlinie zum Waffenrecht nicht Wirklichkeit wird. Seit November hat sie diverse Aufrufe, Berichte und Petitionen angefertigt und unterstützt:

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Steht die CDU in BW und im EP wirklich zu uns?

Schaut man sich die Wahlprüfsteine des BDS an, so könnte man annehmen, dass die CDU in Baden-Württemberg und im Europäischen Parlament unsere Rechte als Waffenbesitzer nach FDP und AfD am stärksten verteidigen wird. Doch schaut man ins Detail, sieht die Sache schon anders aus.

Andreas Schwab ist

  • Vorsitzender der CDU Schwarzwald-Baar;
  • Stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Südbaden;
  • Binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion;
  • Mitglied im Fraktionsvorstand;
  • stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament;
  • Mitglied des Europäischen Parlaments seit 2004.

Aufgrund dieser Vielzahl an Ämter sind seine Äußerungen, insbesondere im Europäischen Parlament, ein wichtiger Indikator, wie die CDU wirklich denkt. Das folgende Video zeigt seinen Redebeitrag bei der Debatte zum Waffenverbot am 23. Februar 2016 im Europäischen Parlament:

Ich habe mir die Mühe gemacht, diese 1:25 Minuten zu transkribieren und die Highlights fett zu markieren. Auch liste ich chronologisch seine öffentlichen Aussagen auf und vergleiche seine Haltung zum Wahlprüfstein des BDS.

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Unser Feedback an die EU

Bis 1. Februar kann man sich noch bemerkbar machen: bit.ly/1kTV7aO

1. Gas-/Alarm/Signalwaffen

Es wird nicht zwischen nicht konvertierbaren Gaswaffen (aus DE und IT) und konviertierbaren (aus TR) unterschieden. In DE gibt es 15 bis 100 Mio. Gaswaffen. Eine Registrierung war 2002 angedacht worden, ist aber wegen der Verwaltungskosten abgelehnt worden. Die Aufnahme aller Gas-/Alarm/Signalwaffen in Kategorie C ist abzulehnen

2. Subsidarität

Deutschland hat bereits 2013 die Vorschläge der EK abgewiesen, die sich auf die Zuverlässigkeit der registrierten Waffenbesitzer beziehen. Solange es bzgl. der Zuverlässigkeit keine Probleme im border-crossing gibt (laut Evaluation sind EFP-Besitzer überhaupt kein Risiko), braucht die EU auch den Staaten nicht vorschreiben, wer national als zuverlässig gilt. Die Vorschläge bzgl. 5-Jahres-Lizenz und medizinischer Untersuchung sind daher abzulehnen.

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