Waffengesetz

Oft hört man, dass die Waffengesetze verschärft werden sollen. Diejenigen, die dies fordern, mögen bitte einen der unten angegebenen Links folgen und die Gesetzestexte lesen oder sich den Cartoon anschauen.

Das Waffengesetz ist laut Experten nach dem Lebensmittelrecht das komplizierteste Gesetzeswerk. Der Waffenrechtsexperte Rechtsanwalt Andreas Jede schreibt in seinem Blog:

Das Waffengesetz wird schneller novelliert als sonst ein Rechtsgebiet. Seit Verkündung des neuen Waffengesetzes 2002 erfolgten zahlreiche Änderungen, die ersten Berichtigungen handwerklicher Fehler des Gesetzgebers mußten bereits zwei Monate nach Verkündung des Gesetzes erfolgen.

Auch dieser Bericht aus der Praxis des Oberstaatsanwalts Rainer Hofius zeigt auf, wie schwierig das Gesetz zu verstehen ist:

Die Stellungnahme beruht auf meiner mehrjährigen Erfahrung bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Waffengesetz als Dezernent und als Abteilungsleiter in der staatsanwaltschaftlichen Praxis, insbesondere nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts am 1. April 2003. Des Weiteren bin ich seit Jahren als Waffenbeauftragter der Landesjustizverwaltung Rheinland-Pfalz tätig.

Aus meiner staatsanwaltschaftlichen Praxis sind mir jedoch nur sehr wenige Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Waffenrecht erinnerlich, die sich gegen Beschuldigten richteten, die Inhaber einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis waren. Diese wenigen Verfahren wurden fast durchweg wegen des Verdachts „leichterer“ Verstößen geführt, die nicht selten in der Komplexität des Waffengesetzes begründet waren (z.B. weil die Beschuldigten die Ausnahmetatbestände des § 12 WaffG falsch anwandten).

Im Zentrum der Strafverfolgungsbehörden standen und stehen Schusswaffen, die von den jeweiligen Beschuldigten illegal erlangt wurden.

…Die von allen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden angenommen extrem hohe Zahlen nicht legal besessener Schusswaffen in Deutschland – trotz zum Teil empfindlicher Strafandrohung für diese Handlungen – zeigen für mich, dass es an einer vollständigen Akzeptanz des Waffengesetzes jedenfalls in beachtlichen Teilen der Bevölkerung fehlt.

Es dürfte kaum ein Gesetz häufiger missachtet werden, als das Waffengesetz.

Gesamte Stellungnahme als PDF

Auch für diejenigen, die sich an das Gesetz halten wollen bzw. für die Sachbearbeiter in den Waffenbehörden, Richter, Rechts- und Staatsanwälte vor Gericht und die Polizisten auf der Straße birgt das Gesetz zahlreiche Fallstricke. So dauerte es nach Ausfertigung des WaffG im Jahr 2002 ein weiteres Jahr bis sich die Poliker auf eine Verordnung einigen konnten (AWaffV) und zehn (!) Jahre bis eine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) verabschiedet wurde. Diese erklärt das 50-seitige Gesetz und ist trotzdem nicht bindend.

Ich habe mir seit Erscheinen der Verwaltungsvorschrift im Jahr 2011 die Mühe gemacht, die drängendsten Probleme zusammen zu fassen und diese farblich gestaltet, da ich laufend Anfragen von Waffenbesitzern bekomme, die sich entweder bereits im Voraus informieren möchten oder die eines kleineren Verstoßes angeklagt wurden. Heutzutage scheinen weder Richter, noch Rechtsanwälte in der Lage zu sein, das Gesetz richtig zu interpretieren – von den Sachbearbeitern ganz zu schweigen.

Auch Nicht-Waffenbesitzer mögen sich eine der folgenden Dateien einmal anschauen, um zu verstehen, warum wir eine Vereinfachung des Waffenrechts fordern.

Waffenverbot

Historie und Auswirkungen des Waffenverbots für „Freie Waffen“ §41 Waffengesetz
Anhand von Gesetzestexten, deren Begründungen und Gerichtsurteilen wird gezeigt, wie Waffenverbote immer stärker repressiv und präventiv angewendet werden und die Freiheitsrechte der Bürger einschränken.

Bedürfnis und Bedürfniskontrolle

Unterscheidung der Bedürfnisprüfung zum Erwerb, zur ersten Regelüberprüfung und zur fortwährenden Bedürfnisprüfung, sowie bei Überschreitung des Grundkontingents und bei Altfällen

Transport und Aufbewahrung

Unterscheidung der Vorschriften zum kurzfristigen Transport, kurzfristiger Aufbewahrung bei Reisen, dauerhafter Aufbewahrung und gewerblichen Transport von Schusswaffen und Munition.

Zuverlässigkeit und Widerruf

Unterscheidung der absoluten Unzuverlässigkeit und der vermuteten, widerlegbaren Regelunzuverlässigkeit, sowie die Folgen und Regularien beim Widerruf bzw. Erlöschung einer Erlaubnis für private Besitzer

Evaluation des Waffengesetzes in Berlin

Wenn ein Gesetz den Zugang, Umgang und Besitz von legalen Waffen beschränkt, um die innere Sicherheit zu erhöhen, sollte ein Rechtsstaat Folgendes untersuchen:

  • Welche Auswirkungen haben die Beschränkungen auf die innere Sicherheit?
  • Welche Folgen haben die Beschränkungen für die Betroffenen?
  • In welchem Verhältnis steht der Entzug persönlicher Freiheitsrechte zum Zugewinn an innerer Sicherheit?

Der fraktionslose Berliner Abgeordnete René Stadtkewitz, Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“ hatte am 15. August 2011 dem Berliner Senat bzgl. der Waffenrechts-Reformen der letzten Jahren fünf Kleine Anfragen gestellt, die im September und Oktober 2011 beantwortet und von mir ausgewertet wurden.

Evaluation des Waffengesetzes in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg legte bei seiner Evaluierung des Waffenrechts als oberste Priorität die Aufbewahrung von Waffen fest. Innenminister Gall (SPD) schlussfolgerte, dass bei mehr als 14.000 Waffenkontrollen über 3.000 Verstöße festgestellt worden seien und diese Zahl zu hoch sei. Zudem wären 20 % der aufgedeckten Verstöße so schwerwiegend gewesen, dass sie förmliche Verfahren nach sich gezogen hätten.

Ich habe mir die Evaluation angeschaut und die öffentlichen Daten differenziert betrachtet und in Verhältnisse gesetzt. Lediglich 4% der vorher ausgewählten Waffenbesitzer wiesen schwerwiegende Verstöße auf. Eine Hochrechnung ist nicht möglich, da die Kontrollen nicht als echte Stichprobe erfolgten, sondern gezielt auf Verdacht oder auf Besitz von deliktrelevanten Waffen ausgewählt worden waren.

Bitte beachten:

Jeder legale Waffenbesitzer muss diese Gesetze zu 100% befolgen, damit er seine rechtmäßig erworbenen Waffen behalten darf. Während im 20. Jahrhundert viele Richter noch Gnade walten ließen, um umnötige Härten (Verlust von Eigentum, Verbot des Hobbys) zu vermeiden, scheinen heutzutage die Gerichte jeden kleineren Verstoß nutzen zu wollen, um den privaten Waffenbesitz zu minimieren. Ein schönes Beispiel dafür habe ich hier verbloggt: Wir leben in Absurdistan!

Historie des Waffengesetzes

Wer sich für die Historie des Waffengesetzes interessiert, kann sich bei Wikipedia informieren. Ich habe dort die Abschnitte Mittelalter bis 1976 / 1976-2002 /2008 / 2009 selber recherchiert und geschrieben, die mittlerweile hundertfach von der Community verändert und verbessert wurden, und überprüfe regelmäßig die Seite.

So sah der Eintrag aus, bevor ich Wikiautorin wurde: Waffengesetz (Stand 12. August 2010). Und so sieht er heute aus: Waffengesetz (auf Wikipedia)

5 Gedanken zu “Waffengesetz

  1. Vor allem die Gesetzeslage zur Aufbewahrung von Waffen ist in Deutschland äußerst tückisch und lauert nur so vor juristischen Fallstricken!
    Schön geschrieben und die Problematik toll auf den Punkt gebracht!

    Freundliche Grüße
    Max

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  2. Gesetze haben einfach und klar zu sein.
    Alles andere fördert nur den Mißbrauch durch Behörden.
    Wo kein Gesetz notwendig ist, ist es notwendig kein Gesetz zu erlassen!

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  3. Nach den Ereignissen von Halle fordert die SPD Justizministerin Frau Lambrecht mal wieder eine Verschärfung des Waffenrechts. Diese Forderung erschließt sich mir aber nicht, wenn ein halbwegs begabter Handwerker sich seine Waffen selbst herstellt was soll dann eine Verschärfung des Waffenrechts?

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