Am Donnerstag Abend ermordete ein ehemaliger Zeuge Jehovas sieben Menschen dieser Glaubensgemeinschaft. Er verletzte weitere, davon vier lebensbedrohlich und tötete sich beim Eintreffen der Polizei. Zwei Tage später werden Forderungen laut, das Waffengesetz zu verschärfen, da der Attentäter sich auf legalem Weg die Tatwaffe besorgen konnte und ihm trotz anonymen Hinweis und Kontrolle der Waffenbesitz nicht verboten wurde.
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- Waffengesetzreform per instrumentalisiertem Einzelfall
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- Fazit
- Nachtrag