Geeignete Maßnahmen sollten primär auf illegale Beschaffung, organisierte Kriminalität und räumlich konzentrierte Gewalt zielen, nicht auf den registrierten legalen Besitz. Die verfügbaren deutschen und europäischen Daten zeigen durchgängig, dass scharfe Schusswaffenkriminalität (Drohungen, Schussabgaben, Tötungsdelikte) überwiegend mit illegalen, umgebauten, gefälschten oder geschmuggelten Waffen begangen wird. (VDB: BKA-Statistik bestätigt: Kriminelle nutzen keine registrierten Waffen vom 24.08.2026)
Datenlage zu legal vs. illega.l
Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2025 des BKA verzeichnet 37.475 Verstöße gegen das Waffengesetz (+5,5 %) und 489 gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen stiegen um 1,9 %, Drohungen um 12,7 % auf 5.281 Fälle, Schussabgaben sanken auf 4.360. Die PKS unterscheidet dabei nicht zwischen legalen/registrierten und illegalen Waffen bzw. erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen (inkl. Spielzeug oder SRS). Der Großteil der WaffG-Verstöße betrifft illegalen Erwerb, Besitz, Führen und Einfuhr. (BKA – Bundeslagebild Waffenkriminalität )
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