Busy Berlin street with shops, police, pedestrians, and an S-Bahn station

Analyse zum Hotspot Berlin

Berlin ist der bundesweite Schwerpunkt der Schusswaffenkriminalität. Die Gewalt ist räumlich und sozial stark konzentriert – das spricht für Hotspot- und Tätergruppen-Strategien, nicht für flächendeckende Maßnahmen gegen den legalen Besitz.

Lage 2025/2026

2025 erfasste die Polizei Berlin 1.119 Straftaten unter Verwendung einer Schusswaffe (+68 % gegenüber 666 Fällen 2024): 604 Drohungen und 515 Schussabgaben. Mehr als die Hälfte der Taten fand im öffentlichen Raum statt. Ein Teil des Anstiegs geht auf die seit 2025 verpflichtende genauere Erfassung in POLIKS zurück; inhaltlich stiegen vor allem Bedrohungen bei Rohheitsdelikten und Raub. 2026 blieb das Niveau hoch (Jan–Mai bereits hunderte Fälle). Etwa die Hälfte der scharfen Schüsse steht nach Angaben der Polizeipräsidentin im Zusammenhang mit Erpressungen türkischer Gewerbetreibender. Die Waffen stammen vor allem aus illegalen Fabriken in der Türkei (Totalfälschungen) und Tschechien.

Berlin trieb 2025 den bundesweiten Anstieg der Drohungen maßgeblich; ohne Berlin wären die Zahlen rückläufig gewesen. Das passt zum Muster extrem konzentrierter Gewalt.

Wo die Hotspots liegen

Bezirkliche Auswertungen (Parlamentarische Anfragen) zeigen hohe Fallzahlen in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln. Konkrete Tatorte der letzten Monate: Sonnenallee/Köllnische Heide, Hermannstraße, Hasenheide, Kreuzberg (Cafés, Straßen), Wedding, Marzahn-Hellersdorf, Bahnhof Zoo. Das sind typische Micro-Places: Geschäftsstraßen mit Shisha-Bars, Friseuren, Cafés, Parks und Bahnhofsumfeldern, in denen Rivalitäten und Erpressungen ausgetragen werden.

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Silhouetten bewaffneter Wachen am Flussufer, im Hintergrund das beleuchtete Parlamentsgebäude bei Nacht - das macht KI aus meinem Text

EU-Feuerwaffenrichtlinie: Missverständnisse und Fakten

Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) berichtet in seinem Infobrief vom August u.a. über die Evaluation der EU-Feuerwaffen-Richtlinie in Brüssel und Berlin. Dabei sind u.a. die „großen“ Magazine zu einem bürokratischem Monster (in den deutschsprachigen Ländern) geworden. Es ging aber auch um andere Themen.

„Große“ Magazine

Die EU Kommission wollte (2016) alle militärisch aussehenden Halbautomaten verbieten und das EU Parlament und der Rat der EU waren strikt gegen ein solches Verbot. Als Kompromiss kam ein Verbot großer Magazine und eine entsprechende Zuordnung der Waffen, je nachdem, ob der Waffenbesitzer eine Genehmigung für große Magazine hatte oder nicht. (BDS)

Und genau hier liegt die Krux: Alle deutschsprachigen Länder gehen von den großen Magazinen und den Waffen mit großen Magazinen von einem vollständigen Verbot aus. Alle anderen Länder wie Frankreich, Italien, Polen etc. klassifizieren diese anders: Verboten sind sie nur für die Personen, die nicht die Bedingungen für den Besitz erfüllen. Analog zur EWB-pflichtigen Munition.

Hätte man mir im November 2019 einmal zugehört, dann würde man einsehen, dass nicht die EU in Brüssel, sondern die deutschsprachige Übersetzung und Interpretation der Schuldige ist. (weiterlesen: Meine Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag ) Der BDS Infobrief geht leider immer noch von der falschen Annahme des Verbots aus. Ich schrieb 2019:

Im Entwurf der Bundesregierung wird – aus Unwissen oder mit Absicht – eine Prämisse falsch dargestellt.

Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

Genau das steht aber nicht in der Richtlinie. Es soll nicht die Begrenzung der Magazinkapazität erreicht werden, sondern der Zugang dazu auf besonders rechtstreue Waffenbesitzer beschränkt werden. 

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Petition gegen die "Sicherheitspläne" der Ampel

Gegen Waffenrechtverschärfungen: BZL startet Petition gegen geplante Gesetzesänderungen

Nach Verabschiedung 2020 des Waffenrechts versuchen SPD und Grüne das Waffenrecht erneut zu verschärfen. Wie immer missbrauchen Politiker hierfür medial verbreitete Ereignisse.

Verbände wehren sich

Am 12.09.2024 veröffentlichte der BZL (vormals Forum Waffenrecht) eine Petition, die bereits in 24 Stunden 30.000 Unterschriften erhielt. Ich bitte dort mitzumachen und diese zu verteilen:
https://www.openpetition.de/petition/online/waffengesetzverschaerfungen-zu-lasten-rechtstreuer-buerger-jetzt-stoppen

Hanau, Hamburg, Kusel und Rotenburg konnten die FDP nicht überzeugen, die rot-grünen Pläne mitzutragen. Doch Mannheim, Frankfurter Bahnhof und Solingen sollen nun all die Gesetze ermöglichen, mit denen die Bevölkerung besser kontrolliert werden kann.

Erzählt wird uns, daß das „Sicherheitspaket“ die notwendige Folgerung aus dem Anschlag sei. Der waffenrechtliche Teil stellt stattdessen eine Gängelung und Bevormundung der rechtschaffenen Bevölkerung dar. Ich soll glauben, daß der Attentäter von Solingen – den die Strafdrohungen für Mord und Totschlag nicht abhielten – sich durch verschärfte Vorschriften des Waffengesetzes hätte beeindrucken und von der Tat abhalten lassen? Der Gesetzentwurf beleidigt meinen Intellekt.“ – Rechtsanwalt Jede

„Kriminelle lesen grundsätzlich keine Gesetze.“ – Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) in der BILD

Ich sehe das wie Rechtsanwalt Jede (Hervorhebung von mir) und Herr Wendt.

Tipp: Folgt bitte den aktuellen Nachrichten des VDB. Dort finden sich Details zu den Plänen, Argumente und in Kürze auch ein Briefgenerator – oder der neuen Community auf X

fight4right.de Für ein faires Waffenrecht
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mourning_flowers_at_C.J.Hambros_plass_after_shootings.jpg

Attentat in Hamburg – helfen Gesetze zur Prävention?

Am Donnerstag Abend ermordete ein ehemaliger Zeuge Jehovas sieben Menschen dieser Glaubensgemeinschaft. Er verletzte weitere, davon vier lebensbedrohlich und tötete sich beim Eintreffen der Polizei. Zwei Tage später werden Forderungen laut, das Waffengesetz zu verschärfen, da der Attentäter sich auf legalem Weg die Tatwaffe besorgen konnte und ihm trotz anonymen Hinweis und Kontrolle der Waffenbesitz nicht verboten wurde.

  1. Können Waffenverbote und Waffenkontrollen Gewalt verhindern?
  2. Können Waffenverbote Amokläufe verhindern?
  3. Können Waffenkontrollen Gewalttaten verhindern?
  4. Hätten Faesers Pläne Hamburg verhindern können?
  5. Welchen Einfluss haben Medien und Öffentlichkeit?
  6. Waffengesetzreform per instrumentalisiertem Einzelfall
  7. Was sagen die Polizeigewerkschaften?
  8. Fazit
  9. Nachtrag
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Petition: Nein zum #DEGunban

Am 9. Mai 2019 habe ich – in Zusammenarbeit mit der German Rifle Association – eine Petition veröffentlicht, die bereits jetzt 10.000 Leute unterschrieben haben. 40.000 weitere Unterschriften werden benötigt, um diese dann dem Petitionsausschuss des Bundestags einreichen zu können.

Die Petition wehrt sich insbesondere gegen das künftige Magazin- und Salutwaffenverbot und gegen die Bundesratsinitiative aus Niedersachsen/Bremen für Messerverbote und bundesweite Waffenverbotszonen.

https://www.openpetition.de/degunban
http://www.openpetition.de/degunban

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Die Auswirkungen des EU Gunban

FIREARMS UNITEDs Partner GUNSweek hat die Abstimmung vom 14. März 2017 zusammengefasst, den ich heute – mit Unterstützung – übersetzt habe: So wie die europäischen Waffenbesitzer es befürchtet hatten, wurden die Änderungen an den europäischen Waffenbesitzrichtlinien ohne weiteres durchgesetzt – ein Schlag ins Gesicht für die sogenannte europäische Demokratie und die bürgerlichen Rechte für Millionen von Waffenbesitzern europaweit.

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Mein offener Brief an MEP Andreas Schwab

Lieber Herr Schwab,

haben auch Sie vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Emails. Wir begrüßen es sehr, dass die CDU/CSU unnötige zusätzlichen Belastungen, die keinen Sicherheitsmehrwert mit sich bringen, ablehnt. Von daher stimmen wir Ihren Punkten 2. und 3. zu.

Leider müssen wir Ihren Punkt 1. jedoch ablehnen.

Studien der EU haben gezeigt, dass registrierte Waffen in den Händen autorisierter Bürger keine signifikante Gefahr darstellen, egal ob diese vollautomatisch, halbautomatisch oder einzelladend sind, egal ob sie Magazine mit 5 oder 20 oder 50 Schuss aufnehmen.

Bürger mit registrierten Waffen sind – wegen einiger wichtiger Auflagen zum Besitz – weit weniger kriminell als der Bundesdurchschnitt; wie dies auch auf andere Bürger in Ländern wie z.B. Schweiz, Österreich und CZ zutrifft.

Es gibt daher keine „sehr gefährliche halbautomatische Schusswaffen“ in legaler Hand, während bereits eine „nicht gefährliche“ Schwarzpulver-Einzelladerpistole in krimineller Hand zur Gefahr werden kann.
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WBK weg wegen Facebook-Posts

Heute wurde ich auf diesen Blogartikel aufmerksam gemacht:

Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken

Auch Äußerungen in sozialen Netzwerken können den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründen.

Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern.

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BVerwG: Verbot von jagdliche Halbautomaten?

Das BVerwG urteilte: Halbautomatische Waffen, die mehr als 2-Schuss-Magazine aufnehmen können, seien grundsätzlich für die Jagdausübung verboten.

Update 07.04.2016 – Einschätzung des Bund Deutscher Jagdaufseherverbände e.V. (BDJV) am Schluss eingefügt und unser Fazit.

Diese Meinung teile ich nicht

Sollte dies zutreffen, dann müsste jeder Jäger aus dem Ausland, seine Halbautomaten zu Hause lassen anstatt – wie Usus – sich nur für die Jagd in Deutschland ein kleines Magazin besorgen. (Dies machen laufend Jäger aus Österreich für deutsche Jagdeinladungen).

Das BVerwG macht hier m.M. einen großen Fehler, in dem es nicht zwischen temporärer Jagdausübung und dauerndem Besitz unterscheidet.

Update 18:50 Auch der DJV kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste

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IWA 2016 – EU Waffen(un)recht – Talkshow

IWA 2016

Wir sind – wie jedes Jahr – vom 4. bis 7. März 2016 auf der IWA Classis Outdoor, um für Sie Neuheiten einzukaufen. Ungeduldigen empfehlen wir den Besuch von All4Shooters und All4Hunters , wo bereits einige Neuheiten von der Shot Show (USA) und HIT (Italien) zu sehen sind und in den nächsten Tage viele neue Berichte erscheinen werden.

EU Waffen(un)recht

Wie Sie eventuell mitbekommen haben, engagiert sich Katja Triebel sehr, damit die im November vorgestellte EU-Richtlinie zum Waffenrecht nicht Wirklichkeit wird. Seit November hat sie diverse Aufrufe, Berichte und Petitionen angefertigt und unterstützt:

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