Mit Hilfe von KI (Super Grok) und dem VDB habe ich gestern und heute 182 Fragen in 13 Stunden beantwortet. Lediglich die Fragen zu Airsoft und Paintball habe ich ausgelassen, da ich dort nicht mehr firm bin.
Strukturierte Zusammenfassung der Stellungnahme zur Evaluierung des Waffengesetzes
1. Grundposition
Die deutschen Regelungen gehen in vielen Bereichen über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie 2021/555 hinaus. Es fehlt häufig der Nachweis eines konkreten Sicherheitsgewinns. Die Stellungnahme plädiert für eine risikoorientierte, praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
2. Zuverlässigkeit und Eignung (§§ 4–6 WaffG)
- Bedürfnisprüfung: Zusammenlegung mit der Regelüberprüfung (3 Jahre) wird abgelehnt. Bedürfnisprüfungen sind generell zu hinterfragen; die EU verlangt lediglich eine Mengenbeschränkung bei Kategorie-B-Waffen.
- „Gröblicher Verstoß“: Einführung von Regelbeispielen und eines „minder schweren Falls“ gefordert. Geringfügige und einmalige Verstöße (z. B. Papierfehler, leichte Aufbewahrungsverstöße) dürfen nicht zum totalen Verlust der Zuverlässigkeit führen.
- Persönliche Eignung / MPU unter 25: Keine generelle Pflicht; Qualitätsstandards für Gutachten verbessern. Junge Sportschützen, die bereits als Jugendliche trainieren, sollten privilegiert werden.
- Altersgrenzen Schießsport: Absenkung auf 10 Jahre (Druckluft) und 12 Jahre (Kleinkaliber) unter strenger Aufsicht befürwortet.

