Schreibtisch, PC und Fragebogen - mit KI erzeugt

Evaluierung des Waffengesetzes: Vorschläge für Verbesserungen

Mit Hilfe von KI (Super Grok) und dem VDB habe ich gestern und heute 182 Fragen in 13 Stunden beantwortet. Lediglich die Fragen zu Airsoft und Paintball habe ich ausgelassen, da ich dort nicht mehr firm bin.

Strukturierte Zusammenfassung der Stellungnahme zur Evaluierung des Waffengesetzes

1. Grundposition

Die deutschen Regelungen gehen in vielen Bereichen über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie 2021/555 hinaus. Es fehlt häufig der Nachweis eines konkreten Sicherheitsgewinns. Die Stellungnahme plädiert für eine risikoorientierte, praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

2. Zuverlässigkeit und Eignung (§§ 4–6 WaffG)

  • Bedürfnisprüfung: Zusammenlegung mit der Regelüberprüfung (3 Jahre) wird abgelehnt. Bedürfnisprüfungen sind generell zu hinterfragen; die EU verlangt lediglich eine Mengenbeschränkung bei Kategorie-B-Waffen.
  • „Gröblicher Verstoß“: Einführung von Regelbeispielen und eines „minder schweren Falls“ gefordert. Geringfügige und einmalige Verstöße (z. B. Papierfehler, leichte Aufbewahrungsverstöße) dürfen nicht zum totalen Verlust der Zuverlässigkeit führen.
  • Persönliche Eignung / MPU unter 25: Keine generelle Pflicht; Qualitätsstandards für Gutachten verbessern. Junge Sportschützen, die bereits als Jugendliche trainieren, sollten privilegiert werden.
  • Altersgrenzen Schießsport: Absenkung auf 10 Jahre (Druckluft) und 12 Jahre (Kleinkaliber) unter strenger Aufsicht befürwortet.
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Silhouetten bewaffneter Wachen am Flussufer, im Hintergrund das beleuchtete Parlamentsgebäude bei Nacht - das macht KI aus meinem Text

EU-Feuerwaffenrichtlinie: Missverständnisse und Fakten

Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) berichtet in seinem Infobrief vom August u.a. über die Evaluation der EU-Feuerwaffen-Richtlinie in Brüssel und Berlin. Dabei sind u.a. die „großen“ Magazine zu einem bürokratischem Monster (in den deutschsprachigen Ländern) geworden. Es ging aber auch um andere Themen.

„Große“ Magazine

Die EU Kommission wollte (2016) alle militärisch aussehenden Halbautomaten verbieten und das EU Parlament und der Rat der EU waren strikt gegen ein solches Verbot. Als Kompromiss kam ein Verbot großer Magazine und eine entsprechende Zuordnung der Waffen, je nachdem, ob der Waffenbesitzer eine Genehmigung für große Magazine hatte oder nicht. (BDS)

Und genau hier liegt die Krux: Alle deutschsprachigen Länder gehen von den großen Magazinen und den Waffen mit großen Magazinen von einem vollständigen Verbot aus. Alle anderen Länder wie Frankreich, Italien, Polen etc. klassifizieren diese anders: Verboten sind sie nur für die Personen, die nicht die Bedingungen für den Besitz erfüllen. Analog zur EWB-pflichtigen Munition.

Hätte man mir im November 2019 einmal zugehört, dann würde man einsehen, dass nicht die EU in Brüssel, sondern die deutschsprachige Übersetzung und Interpretation der Schuldige ist. (weiterlesen: Meine Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag ) Der BDS Infobrief geht leider immer noch von der falschen Annahme des Verbots aus. Ich schrieb 2019:

Im Entwurf der Bundesregierung wird – aus Unwissen oder mit Absicht – eine Prämisse falsch dargestellt.

Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

Genau das steht aber nicht in der Richtlinie. Es soll nicht die Begrenzung der Magazinkapazität erreicht werden, sondern der Zugang dazu auf besonders rechtstreue Waffenbesitzer beschränkt werden. 

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Petition gegen die "Sicherheitspläne" der Ampel

Gegen Waffenrechtverschärfungen: BZL startet Petition gegen geplante Gesetzesänderungen

Nach Verabschiedung 2020 des Waffenrechts versuchen SPD und Grüne das Waffenrecht erneut zu verschärfen. Wie immer missbrauchen Politiker hierfür medial verbreitete Ereignisse.

Verbände wehren sich

Am 12.09.2024 veröffentlichte der BZL (vormals Forum Waffenrecht) eine Petition, die bereits in 24 Stunden 30.000 Unterschriften erhielt. Ich bitte dort mitzumachen und diese zu verteilen:
https://www.openpetition.de/petition/online/waffengesetzverschaerfungen-zu-lasten-rechtstreuer-buerger-jetzt-stoppen

Hanau, Hamburg, Kusel und Rotenburg konnten die FDP nicht überzeugen, die rot-grünen Pläne mitzutragen. Doch Mannheim, Frankfurter Bahnhof und Solingen sollen nun all die Gesetze ermöglichen, mit denen die Bevölkerung besser kontrolliert werden kann.

Erzählt wird uns, daß das „Sicherheitspaket“ die notwendige Folgerung aus dem Anschlag sei. Der waffenrechtliche Teil stellt stattdessen eine Gängelung und Bevormundung der rechtschaffenen Bevölkerung dar. Ich soll glauben, daß der Attentäter von Solingen – den die Strafdrohungen für Mord und Totschlag nicht abhielten – sich durch verschärfte Vorschriften des Waffengesetzes hätte beeindrucken und von der Tat abhalten lassen? Der Gesetzentwurf beleidigt meinen Intellekt.“ – Rechtsanwalt Jede

„Kriminelle lesen grundsätzlich keine Gesetze.“ – Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) in der BILD

Ich sehe das wie Rechtsanwalt Jede (Hervorhebung von mir) und Herr Wendt.

Tipp: Folgt bitte den aktuellen Nachrichten des VDB. Dort finden sich Details zu den Plänen, Argumente und in Kürze auch ein Briefgenerator – oder der neuen Community auf X

fight4right.de Für ein faires Waffenrecht

#Waffenlobby: VDB-Member

[Katja Triebel, Berlin, 13.06.21]

Ich bekomme fast täglich Anfragen zum Thema VDB-Member (dt. VDB-Fördermitglied). Was ist das? Soll man da mitmachen? Was machen die? Wie steht die GRA (German Rifle Association) dazu? Was hab ich davon?

Kurz für alle, die nur auf meine Meinung vertrauen: Ja, mitmachen.

Und hier die Hintergrundinformationen mit Links für alle, die wissen wollen, wie ich zu meiner Meinung komme:

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#DEGunban: Historie des #EUGunban

Um gegen den #DEGunban aus Berlin vorzugehen, sollte man die Historie des #EUGunban aus Brüssel kennen. Alles Wissenswerte dazu habe und werde ich mit diesen beiden Tags auf der Seite der German Rifle Association publizieren, die sich für ein liberales Waffengesetz und die öffentliche Meinung zum privaten Waffenbesitz einsetzt.

Ich hoffe, dass wir den #DEGunban in Berlin ebenso entschärfen können wie wir es in Brüssel geschafft haben und bitte alle, die Informationen zu lesen, zu verbreiten und selber zu handeln.

Update Mai 2019: Bitte zeichnet meine Petition gegen Magazin- und Messerverbote mit.

degunban

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Deutschlandfunk: Kann man die amerikanische Waffenlobby verteidigen?

Deutschlandfunk Moderator Philipp May interviewte Katja Triebel zum Amoklauf in Florida und zum Waffenrecht:

Kann man die amerikanische Waffenlobby verteidigen? Man kann!

Donald Trump will Lehrer bewaffnen, um Amokläufern an Schulen den Kampf anzusagen. Damit liegt er voll auf Linie der US-Waffenlobby, der National Rifle Association. Wie sehen das die deutschen Waffenfreunde von der German Rifle Association? Ein Anruf bei Katja Triebel.

Podcast zum Nachhören ab Minute 11:30 (Transkript am Ende des Texts)

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Waffenrecht im Koalitionsvertrag 2018

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD kommt das Wort „Waffe“ 12 mal vor, 11 mal betrifft es Rüstungsgüter wie ABC- und Kriegswaffen. Einmal betrifft es den Export von Kleinwaffen, zu denen auch zivile Schusswwaffen zählen, in Drittländer.

Wir schränken die Rüstungsexporte für Drittländer weiter ein, die weder NATO noch EU-Mitgliedsländer sind, noch diesen gleichgestellt. Ergänzend zu den Kleinwaffengrundsätzen vom Mai 2015 sollen Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden. Wir schärfen noch im Jahr 2018 die Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 und reagieren damit auf die veränderten Gegebenheiten.

Quelle: Koalitionsvertrag 2018 als PDF

Ansonsten kommt zwar das Wort „Sicherheit“ 176 mal vor, doch kaum im Zusammenhang mit „innerer Sicherheit“, dafür vermehrt mit IT-Sicherheit, Cybersicherheit, Rechtssicherheit, sozialer Sicherheit und der Sicherheit in Nah-Ost, Afrika, Lateinamerika, Asien, Afghanistan und innerhalb diverser internationalen Bündnisse.

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Soll ich einen Halbautomaten kaufen?

Dieser Artikel erschien zuerst bei der GRA 

Von vielen Seiten werden wir gefragt, ob man sich jetzt einen Halbautomaten kaufen soll. Daher kommt hier meine kurze Zusammenfassung der legislativen Prozesse in Berlin und Brüssel.

  • Situation für Jäger
  • Situation für Sportschützen
  • Gefahr für die Zukunft

Mein Tipp:  KAUFEN UND KÄMPFEN!

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Verfassungsbeschwerden eingereicht

Wie wir bereits berichteten, hatten sich 2011 zwei Jäger aus NRW gewehrt, eine – vom Nationalen Waffen-Register nicht vorgesehene – Kategorie zu akzeptieren: Halbautomat mit wechselbarem Magazin und dem erfundenem Sonder-Warenkennzeichen „2-Schuss“. Sie hatten den Prozess in der dritten Instanz verloren.

Da das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts immense Auswirkungen auf alle Jagdscheininhaber hat, war es wichtig, innerhalb der sehr kurzen Frist sowohl die Anhörungsrügen als auch die Verfassungsbeschwerden einzureichen. Da Verfassungsbeschwerden häufig abgelehnt werden, war es zudem notwendig, echte Koryphäen damit zu beauftragen, die wesentlich höhere Honararforderungen haben als üblich.

Und eure Spenden haben dies ermöglicht.

Erfreulicherweise gibt es zusätzlich auch Unterstützung der Verbände.

Weiterlesen bei der GRA: Verfassungsbeschwerden eingereicht

EU will Waffenrecht verschärfen.

Auf FB schreibt die Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland

Strenge Kontrolle von Feuerwaffen – einheitlich und in der ganzen EU und so schnell wie möglich! Das will EU-Kommission und hat dazu heute einen Vorschlag vorgelegt. Nun sind die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Mitgliedstaaten am Zug und müssen entscheiden.

Der Vorschlag enthält folgendes:

  • Verbot von halbautomatischen Feuerwaffen für den privaten Besitz
  • Strengere Vorschriften für Online-Waffenkäufe, um den Erwerb von Waffen über das Internet einzudämmen;
  • EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen
  • Die verpflichtende Vernetzung nationaler Waffenregister;
  • Einheitliche Kriterien für Schreckschusswaffen, damit diese nicht in voll funktionsfähige Feuerwaffen umgebaut werden können;
  • Strengere Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen;
    strengere Auflagen für Sammler, um das Risiko eines Verkaufs an Kriminelle zu begrenzen.

„Es kann und wird nicht toleriert werden, dass sich die organisierte Kriminalität kriegstaugliche Waffen beschafft und damit Handel treibt,“ so EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker heute.


Mein Kommentar dazu: Ich bin Waffenhändlerin – lizensiert und gerade vom Zoll überprüft worden. Wir verkaufen über das Internet gegen EWB Vorlage bzw. innerhalb der EU mit Erlaubnis des LKA oder weltweit mit Erlaubnis des BAFA.

  • Keine Schusswaffe verlässt unser Haus ohne behördliche Genehmigung.
  • Jede Waffe hat eine Seriennummer und mittlerweile auch eine Herkunftsnummer des Staates und Jahrs, in dem sie in der EU gelandet ist.
  • Jeder Verkauf wird den Behörden gemeldet, die diese dann ins NWR eintragen, EU-Waffenverkäufe werden ans BKA gemeldet, Verkäufe in Drittländer kontrolliert sogar der Zoll persönlich und die Fluggesellschaften röntgen noch die vom Zoll verplombten Pakete.
  • Deaktivierte Waffen benötigen in Deutschland einen Stempel vom Beschussamt.
  • Sammler von Feuerwaffen „verlieren“ oder verkaufen nicht ihre registrierte Waffen.

Und das BKA und auch die Polizei sagt, es gibt kein Problem mit deaktivierten Waffen in Deutschland – auch nicht mit gestohlenen Selbstladern….

Unsere Kunden sind Ärzte, Rechtsanwälte, Krankenschwestern, Lehrerinnen, Bademeister, Feuerwehrmänner, Polizisten, Pfarrer, Zöllner, Selbstständige, Förster, Bauern, Handwerker, Kindergärtnerinnen etc. – und viele von denen haben eine halbautomatische Waffe. Na und?

Was wollen Sie? Nichts von dem Vorschlag der EU DG Home erhöht die Sicherheit – außer effektive Grenzkontrollen und Verfolgung der Schmuggler. Durchsuchen Sie doch mal die Häuser der bekannten Clanmitglieder…. Doch dafür benötigen Sie ja einen Hausdurchsuchungsbefehl, den Ihnen kein Richter ausstellt, weil er Angst um seine Familie hat…..

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