Gestern wurde ich von einer Journalistin für die „Story im Ersten: Messerland Deutschland“ interviewt, die am 23.09.19 um 22:45 in der ARD ausgestrahlt wird. Die Journalistin fand die Idee von bundesweiten Waffenverbotszonen gut und verstand auch nicht, warum manche Menschen 24/7 ein Messer bei sich tragen.
Die Dokumentation beschäftigt sich mit der Frage, ob Messerverbote und Waffenverbotszonen Leben retten könnten und diese anhand der aktuellen Sicherheitslage auch erforderlich seien. Manche der gestellten Fragen konnte ich gestern nicht zufriedenstellend beantworten, weswegen ich mich heute etwas tiefgehender mit dem Thema „Gefahrenabwehr“ beschäftigt habe.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Bundesrat Drucksache 207/19
Meines Erachtens sind bundesweite Waffenverbotszonen an allen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten (in Fußgängerzonen und Einkaufszentren, im räumlichen Umfeld von Diskotheken, Theatern oder Haltestellen des Personennah- und -fernverkehrs) oder an Orten, an denen sich besonders schutzbedürftige Personen aufhalten (Schulen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Altersheime), eine übermaßige, nicht erforderliche Gefahrenvorsorge, die unsere Bürgerrechte unangemessen beeinträchtigt.
Die aktuell erlaubten Springmesser sind nicht gefährlicher als die erlaubten Einhandmesser. Ein Verbot vernichtet nur legal erworbenes Eigentum ohne Sicherheitsgewinn. Diese Messer dürfen bereits bei der aktuellen Gesetzeslage nicht geführt werden.
Eine generelle Beschränkung beim Führen von feststehenden Messern von 12 cm auf 6 cm Klingenlänge bringt ebenfalls keinen Sicherheitsgewinn. Tödlich verletzen kann man auch mit einem 2cm Teppichmesser. Zudem ist das „durchschnittliche Mordmesser“ ein Fleischermesser mit 17 cm Klingenlänge, dessen Führen bereits verboten ist. (Studie der Rechtsmedizin der Charité).
Ich schließe mich hier der Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) an:
Messer werden nach unseren Erkenntnissen von sehr vielen Personen getragen, erwähnt seien hier die vielen Ehrenamtlichen bei Rettungs- und Hilfsdiensten und den Feuerwehren, aber auch Pfadfinder, Picknicker und normale Bürger.
Nicht jeder der einem dieser Personenkreise zuzuordnen ist dürfte in seiner Freizeit ein berechtigtes Interesse im Sinne der Norm begründen können, dennoch stellt er keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. – Ganz im Gegenteil: