NZ PM Jacinda Ardern

#Gunban: Waffenrecht in Neuseeland

Nach dem Attentat in Christchurch mit legal erworbenen, jedoch illegal modifizierten Schusswaffen, 50 Todesopfern und 50 weiteren Verletzten nahm die neuseeländische Regierung den Vorfall zum Anlass, ein Totalverbot von Halbautomaten zu verkünden, auch wenn es eigentlich „nur“ um eine Einschränkung gehen wird. (Update vom 14. April am Ende)

„Jetzt, sechs Tage nach diesem Angriff, verkünden wir ein Verbot aller militärischen Halbautomaten (MSSA) und Sturmgewehre in Neuseeland“, sagte PM Jacinda Ardern.

Sie sagte, dass auch kapazitätsstarke Magazine und Vorrichtungen, die den Bump Stocks ähneln und die das Schießen von Gewehren beschleunigen, verboten werden.

„Kurz gesagt, jede halbautomatische Waffe, die bei dem Terroranschlag am Freitag eingesetzt wurde, wird in diesem Land verboten sein“, sagte sie.

Für die verbotenen Waffen wird ein Buy-Back-Programm eingerichtet, das je nach Anzahl der erhaltenen Waffen zwischen 100 und 200 Millionen NZ$ (zwischen 69 und 139 Millionen US$) kosten wird.

Ardern sagte, dass ähnlich wie in Australien das neue Waffengesetz strenge Ausnahmeregelungen für Landwirte zulassen wird, um Schädlingsbekämpfung und Tierschutz durchzuführen.

Neuseeland, ein Land mit weniger als fünf Millionen Einwohnern, verfügt über schätzungsweise 1,2 Millionen bis 1,5 Millionen Schusswaffen, davon rund 13.500 vom Typ MSSA.

CNA vom 21.03.2019: New Zealand PM Jacinda Ardern bans assault, semi-automatic rifles

Wie kam der Attentäter an seine Waffen?

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Soll ich einen Halbautomaten kaufen?

Dieser Artikel erschien zuerst bei der GRA 

Von vielen Seiten werden wir gefragt, ob man sich jetzt einen Halbautomaten kaufen soll. Daher kommt hier meine kurze Zusammenfassung der legislativen Prozesse in Berlin und Brüssel.

  • Situation für Jäger
  • Situation für Sportschützen
  • Gefahr für die Zukunft

Mein Tipp:  KAUFEN UND KÄMPFEN!

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Verfassungsbeschwerden eingereicht

Wie wir bereits berichteten, hatten sich 2011 zwei Jäger aus NRW gewehrt, eine – vom Nationalen Waffen-Register nicht vorgesehene – Kategorie zu akzeptieren: Halbautomat mit wechselbarem Magazin und dem erfundenem Sonder-Warenkennzeichen „2-Schuss“. Sie hatten den Prozess in der dritten Instanz verloren.

Da das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts immense Auswirkungen auf alle Jagdscheininhaber hat, war es wichtig, innerhalb der sehr kurzen Frist sowohl die Anhörungsrügen als auch die Verfassungsbeschwerden einzureichen. Da Verfassungsbeschwerden häufig abgelehnt werden, war es zudem notwendig, echte Koryphäen damit zu beauftragen, die wesentlich höhere Honararforderungen haben als üblich.

Und eure Spenden haben dies ermöglicht.

Erfreulicherweise gibt es zusätzlich auch Unterstützung der Verbände.

Weiterlesen bei der GRA: Verfassungsbeschwerden eingereicht

BVerwG: Verbot von jagdliche Halbautomaten?

Das BVerwG urteilte: Halbautomatische Waffen, die mehr als 2-Schuss-Magazine aufnehmen können, seien grundsätzlich für die Jagdausübung verboten.

Update 07.04.2016 – Einschätzung des Bund Deutscher Jagdaufseherverbände e.V. (BDJV) am Schluss eingefügt und unser Fazit.

Diese Meinung teile ich nicht

Sollte dies zutreffen, dann müsste jeder Jäger aus dem Ausland, seine Halbautomaten zu Hause lassen anstatt – wie Usus – sich nur für die Jagd in Deutschland ein kleines Magazin besorgen. (Dies machen laufend Jäger aus Österreich für deutsche Jagdeinladungen).

Das BVerwG macht hier m.M. einen großen Fehler, in dem es nicht zwischen temporärer Jagdausübung und dauerndem Besitz unterscheidet.

Update 18:50 Auch der DJV kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste

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