Schreibtisch, PC und Fragebogen - mit KI erzeugt

Evaluierung des Waffengesetzes: Vorschläge für Verbesserungen

Mit Hilfe von KI (Super Grok) und dem VDB habe ich gestern und heute 182 Fragen in 13 Stunden beantwortet. Lediglich die Fragen zu Airsoft und Paintball habe ich ausgelassen, da ich dort nicht mehr firm bin.

Strukturierte Zusammenfassung der Stellungnahme zur Evaluierung des Waffengesetzes

1. Grundposition

Die deutschen Regelungen gehen in vielen Bereichen über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie 2021/555 hinaus. Es fehlt häufig der Nachweis eines konkreten Sicherheitsgewinns. Die Stellungnahme plädiert für eine risikoorientierte, praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

2. Zuverlässigkeit und Eignung (§§ 4–6 WaffG)

  • Bedürfnisprüfung: Zusammenlegung mit der Regelüberprüfung (3 Jahre) wird abgelehnt. Bedürfnisprüfungen sind generell zu hinterfragen; die EU verlangt lediglich eine Mengenbeschränkung bei Kategorie-B-Waffen.
  • „Gröblicher Verstoß“: Einführung von Regelbeispielen und eines „minder schweren Falls“ gefordert. Geringfügige und einmalige Verstöße (z. B. Papierfehler, leichte Aufbewahrungsverstöße) dürfen nicht zum totalen Verlust der Zuverlässigkeit führen.
  • Persönliche Eignung / MPU unter 25: Keine generelle Pflicht; Qualitätsstandards für Gutachten verbessern. Junge Sportschützen, die bereits als Jugendliche trainieren, sollten privilegiert werden.
  • Altersgrenzen Schießsport: Absenkung auf 10 Jahre (Druckluft) und 12 Jahre (Kleinkaliber) unter strenger Aufsicht befürwortet.
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Silhouetten bewaffneter Wachen am Flussufer, im Hintergrund das beleuchtete Parlamentsgebäude bei Nacht - das macht KI aus meinem Text

EU-Feuerwaffenrichtlinie: Missverständnisse und Fakten

Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) berichtet in seinem Infobrief vom August u.a. über die Evaluation der EU-Feuerwaffen-Richtlinie in Brüssel und Berlin. Dabei sind u.a. die „großen“ Magazine zu einem bürokratischem Monster (in den deutschsprachigen Ländern) geworden. Es ging aber auch um andere Themen.

„Große“ Magazine

Die EU Kommission wollte (2016) alle militärisch aussehenden Halbautomaten verbieten und das EU Parlament und der Rat der EU waren strikt gegen ein solches Verbot. Als Kompromiss kam ein Verbot großer Magazine und eine entsprechende Zuordnung der Waffen, je nachdem, ob der Waffenbesitzer eine Genehmigung für große Magazine hatte oder nicht. (BDS)

Und genau hier liegt die Krux: Alle deutschsprachigen Länder gehen von den großen Magazinen und den Waffen mit großen Magazinen von einem vollständigen Verbot aus. Alle anderen Länder wie Frankreich, Italien, Polen etc. klassifizieren diese anders: Verboten sind sie nur für die Personen, die nicht die Bedingungen für den Besitz erfüllen. Analog zur EWB-pflichtigen Munition.

Hätte man mir im November 2019 einmal zugehört, dann würde man einsehen, dass nicht die EU in Brüssel, sondern die deutschsprachige Übersetzung und Interpretation der Schuldige ist. (weiterlesen: Meine Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag ) Der BDS Infobrief geht leider immer noch von der falschen Annahme des Verbots aus. Ich schrieb 2019:

Im Entwurf der Bundesregierung wird – aus Unwissen oder mit Absicht – eine Prämisse falsch dargestellt.

Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

Genau das steht aber nicht in der Richtlinie. Es soll nicht die Begrenzung der Magazinkapazität erreicht werden, sondern der Zugang dazu auf besonders rechtstreue Waffenbesitzer beschränkt werden. 

Ich schrieb bereits 2019: Munition für Kurzwaffen darf nur von Besitzern von Waffen erworben werden, die im passenden Kaliber einen Eintrag in ihrer Waffenbesitzkarte haben. Da Sportschützen nach § 14 WaffG bereits zum Besitzerhalt alle Bedürfnisauflagen der EU Feuerwaffenrichtlinie, die für Waffen der Kategorie A gelten, für Waffen der Kategorie B und C erfüllen müssen, ist eine darüberhinausgehende Beschränkung des Besitzes nicht erforderlich. Jäger würden trotz Eintrag in ihrer WBK das Erwerbsrecht für „große“ Magazine verlieren, da die EU für sie keine Ausnahmen vorsieht. Kriminelle kommen nicht einfach an legale Munition , so kämen sie auch nicht an „große“ Magazine. 

„Große“ Magazine, wie in Italien und Frankreich oder wie Munition in Deutschland nur für WBK-Inhaber mit der passenden Waffe. Damit wäre die Richtlinie erfüllt ohne Anzeigepflicht und Verbot.

Bedürfnisprüfung

Das zweite Thema, das mir – aber nicht dem BDS – aufstößt, ist die Bedürfnisprüfung. Auch hier verstehen die Deutschen die EU-Richtlinie falsch. In der EU-Richtlinie gibt es nur ein einziges Bedürfnis: das für Kategorie A.

Wenn die EU fordert, dass die gleichen Bedingungen für den Besitzerhalt der Waffen aus Kategorie B und C wie für den Erwerb gelten sollen, dann geht es der EU einzig und allein um die Zuverlässigkeit, nicht aber um Schießtermine, Waffengattungen oder ähnliches. Von daher ist auch der Kompromiss im deutschen WaffG mit den fünf und zehn Jahren völliger Blödsinn.

Auch dazu hatte ich 2019 geschrieben: Die jetzigen Auflagen im deutschen Gesetz für Waffen der Kategorie B übererfüllen bereits die Auflagen der EU-Feuerwaffenrichtlinie für Waffen der Kategorie A. Um die Verwaltungen bei der Bedürfniskontrolle nicht zu überlasten, sollte die Bedürfnisprüfung nach drei Jahren und auch die anlassbezogene Bedürfnisprüfung für Sportschützen mit Grundkontingent – analog zu den Jägern – reduziert werden auf die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband. Niemand überprüft, ob ein Jäger aktiv ist. Analog sollten Sportschützen für den Besitz auch keine Aktivität nachweisen müssen.

Analog zur EU-Waffenrichtlinie sollte man Sportschützen, die mehr Waffen der Kategorie B besitzen, als es das Grundkontingent zulässt, alle drei oder fünf Jahre überprüfen, sowie bei jedem Neuerwerb. Analog zu Österreich sollte man drei Wettkämpfe insgesamt im letzten Jahr vorschreiben.

Stattdessen tauchen nun (erste Bedürfnisprüfung nach fünf Jahren nach Verabschiedung des Gesetzes) bei uns im Geschäft viele WBK-Besitzer mit Grundkontingent auf, die die strengen deutschen Regeln nicht erfüllen und ihre Waffe/n abgeben müssen.

Langwaffen für Jäger

Der BDS unterstützt den DJV bei dessen Themen.

Eine klare Aussage zum Kernanliegen des DJV, das mit Nachdruck als zentraler Punkt in der Rede des DJV Präsidenten Daman Tanke hervorgehoben wurde, war der auch weiterhin unbeschränkte Langwaffenerwerb für Jagdscheininhaber. Auch wenn es durch das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München zu einer wohl doch sehr positiven, eindeutigen rechtlichen Klarstellung gekommen ist, dass Beschränkungen beim Erwerb von Langwaffen durch Jagscheininhaber nicht vom Gesetz gedeckt sind, ist es sehr wünschenswert, dass der Gesetzgeber dies auch eindeutig und nicht interpretierbar klarstellt. Es wäre mit einem winzigen Zusatz im § 13 Waffengesetz zu machen. (BDS-Infobrief)

Besitz illegaler Waffen: Verbrechen oder Papercrime?

Über Gesetzesverschärfungen beim illegalen Waffenhandel und organisierten Verbrechen kann man reden. Über Strafverschärfungen bei Sportschützen (und Jägern), die kleine Sünden begehen, etwa weil sie sich im Papierdschungel verlaufen oder es einen mehr oder minder vermeidbaren Antrags- oder Bearbeitungsfehler gab, mit dem BDS nicht.

Auch bei illegalem Waffenbesitz – echter Illegalität, nicht einem Lapsus beim Papierkram – als Vergehen ist – völlig zu Recht – die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und mit ihr alle waffenrechtlichen Erlaubnisse für Jahre dahin.  Das genügt aber auch.  (BDS-Infobrief)

Im Berliner Wahlkampf, in Brüssel und im Bundesrat will man aus Waffenrechtsverstößen mit Halbautomaten Verbrechen machen, die mindestens ein Jahr Haft vorsehen. Sofern es keine Ausnahmen für legale Waffenbesitzer gibt, hieße es dann: ein Bearbeitungsfehler, ein falsches Datum, eine falsche Waffenkategorie, zu spät abgegebene Leihe: Zack! Gefängnis!

Mit „Papercrime“ bezeichnet man vor allem Straftaten, die mit Dokumenten, Wertpapieren oder finanziellen Papieren zu tun haben – also eher „weiße-Kragen“- bzw. Dokumentendelikte statt Gewalt- oder klassischer Eigentumsdelikte. Papercrime im Waffenrecht ist noch harmloser, da es keine Opfer/Geschädigte gibt.

Bildquelle

Die Bildquelle ist KI von WordPress. Das hat die künstliche Intelligenz aus meinem Artikel gemacht: Wachen, die mit Halbautomaten das Parlament beschützen.

Die Schwarz-Weiß-Aufnahme zeigt eine Gruppe bewaffneter Wachen, deren Silhouetten sich vor einem dramatischen, von schweren Wolken durchzogenen Nachthimmel abzeichnen. Sie stehen auf einer steinernen Plattform mit Blick auf einen Fluss, während in der Ferne das markante Parlamentsgebäude eindrucksvoll beleuchtet ist. Lichtstrahlen heben die neugotische Architektur hervor und bilden einen starken Kontrast zu den dunklen Silhouetten und dem bewölkten Himmel. Die Gesamtstimmung vermittelt Wachsamkeit und Ernsthaftigkeit in einer historischen städtischen Kulisse bei Nacht.

Und was denken Politiker bei dem Bild? Kritische Bürger, die mit Halbautomaten dem Parlament gefährlich werden könnten? Falls nicht, dann fragen wir uns, warum sie den legalen Besitz so drastisch einschränken wollen, aber wenig gegen Gewalttäter unternehmen. Weil es sich gut verkauft und billig in der Ausführung ist?

Petition gegen die "Sicherheitspläne" der Ampel

Gegen Waffenrechtverschärfungen: BZL startet Petition gegen geplante Gesetzesänderungen

Nach Verabschiedung 2020 des Waffenrechts versuchen SPD und Grüne das Waffenrecht erneut zu verschärfen. Wie immer missbrauchen Politiker hierfür medial verbreitete Ereignisse.

Verbände wehren sich

Am 12.09.2024 veröffentlichte der BZL (vormals Forum Waffenrecht) eine Petition, die bereits in 24 Stunden 30.000 Unterschriften erhielt. Ich bitte dort mitzumachen und diese zu verteilen:
https://www.openpetition.de/petition/online/waffengesetzverschaerfungen-zu-lasten-rechtstreuer-buerger-jetzt-stoppen

Hanau, Hamburg, Kusel und Rotenburg konnten die FDP nicht überzeugen, die rot-grünen Pläne mitzutragen. Doch Mannheim, Frankfurter Bahnhof und Solingen sollen nun all die Gesetze ermöglichen, mit denen die Bevölkerung besser kontrolliert werden kann.

Erzählt wird uns, daß das „Sicherheitspaket“ die notwendige Folgerung aus dem Anschlag sei. Der waffenrechtliche Teil stellt stattdessen eine Gängelung und Bevormundung der rechtschaffenen Bevölkerung dar. Ich soll glauben, daß der Attentäter von Solingen – den die Strafdrohungen für Mord und Totschlag nicht abhielten – sich durch verschärfte Vorschriften des Waffengesetzes hätte beeindrucken und von der Tat abhalten lassen? Der Gesetzentwurf beleidigt meinen Intellekt.“ – Rechtsanwalt Jede

„Kriminelle lesen grundsätzlich keine Gesetze.“ – Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) in der BILD

Ich sehe das wie Rechtsanwalt Jede (Hervorhebung von mir) und Herr Wendt.

Tipp: Folgt bitte den aktuellen Nachrichten des VDB. Dort finden sich Details zu den Plänen, Argumente und in Kürze auch ein Briefgenerator – oder der neuen Community auf X

fight4right.de Für ein faires Waffenrecht

Waffenhandel vs. Waffenschieber

Heute habe ich mich über einen Journalisten geärgert und gefreut – und das in einem Artikel.

Zwar war dem professionellen Waffenhändler schon vor 13 Jahren die Lizenz weggenommen worden. Es sei damals zu Unregelmäßigkeiten gekommen, sagt Wilhelm Paessens vom Zollfahndungsamt Essen. Aber der Mann bediente die Kunden illegal „unter Ausnutzung der gültigen Handelsgenehmigung eines Freundes“.  (WAZ vom 21. April 2015)

Wie bitte kann man professioneller Waffenhändler sein, wenn man gar keine Handelslizenz besitzt und nicht mal ein Ladengeschäft hat?

Liebe Journalisten: ohne Lizenz ist man ein Waffen-SCHIEBER oder Waffen-SCHMUGGLER, aber kein professioneller Händler.

Wir sind professionelle Händler: wir besitzen eine Lizenz, ein offenes Ladengeschäft, eine eigene Website, mehrere Angestellte, haben eine GmbH, zahlen Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer, führen ein von der Polizei kontrolliertes Waffenhandelsbuch und melden seit 2003 jeden Verkauf an die Waffenbehörden. Das ist professionell – nicht das, was dieser Mann gemacht hat….

Aber ich bedanke für mich für den Schlussabsatz der WAZ:

Wieso haben die lokalen Ämter im Kreis Unna, seit neuestem auch das Nationale Waffenregister beim Bundesverwaltungsamt den offenbar über Jahre hinweg schon mengenmäßig außergewöhnlichen illegalen Handel nicht bemerkt? (WAZ vom 21. April 2015)

Meine Meinung zum Nationalen Waffenregister findet man hier im Blog: teuer, umständlich und kein Sicherheitsgewinn. Dieser Vorfall hier bestätigt meine Ansicht.

Bloomberg: 50 Mio. $ für 1 Mio. Wahlstimmen

Bloomberg, Multimilliardär und Ex-Bürgermeister New Yorks, wird dieses Jahr 50 Millionen Dollar in die Anti-Waffen-Propaganda stecken. Der Spiegel schreibt:

Bloombergs Organisation will sich anfangs vor allem auf Mütter konzentrieren. „Wir werden Schritt für Schritt vorgehen. Eine Mutter und noch eine Mutter. Wir werden so lange kämpfen, bis sie endlich sagen: ‚Genug!‘.“ Es sei besonders schlecht für Eltern, eine Waffe im Haus zu haben. „Kinder sind neugierig. Sie wollen wissen, was ganz oben im Schrank oder in Mamis Handtasche liegt.“ Es gebe keinen sicheren Platz für Waffen.

Update am 1. Juni 2015: Die renomierte Investigativjournalistin Sharyl Attkisson, die Dutzende von Preisen gewonnen hat, veröffentlichte 2015 die 10 stärksten Astroturfer. (Anm.: Astroturfing  täuscht den Eindruck einer spontanen Graswurzelbewegung vor, ist aber ein kommerzielles Werbeprojekt).

Auf Platz 1 ist Bloombergs bezahlte „Müttergruppe“ Moms Demand Action for Gun Sense in America and Everytown. Es sind übrigens noch zwei andere Anti-Gunner auf der Liste: Media Matters und Mother Jones – von den Mainstreammedien wie Huffington Post, CNN, NBC und New York Times ganz zu schweigen, die ebenfalls zu über 90% negativ über Waffen schreiben.

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Viele Waffen = wenig Verbrechen?

Gun Ownership - Homicides
Gun Ownership (legal and illegal guns) by Small Arms Survey, Yearbook 2007
Homicides by the U.N. office on Drugs and Crime (circa 2007)

Die ZEIT hat sich die Mühe gemacht, die registrierte Waffenbesitzdichte Deutschlands bildlich darzustellen und die Todesfälle mit registrierten Schusswaffen kenntlich zu machen.

Autor WOLF WIEDMANN-SCHMIDT: Bedenklich stimmt, dass es in Regionen, in denen es viele registrierte Waffen gibt, auch gehäuft zu Todesfällen durch diese zu kommen scheint. Dies wird auch durch eine gerade erschienene internationale Vergleichsstudie gestützt: mehr Waffen, mehr Tote.

Ich weiss ja nicht, welche „Kapazitäten“ der Autor interviewt hat. Mir liegt keine einzige Studie vor, die diese These stützt. Auch kann ich diese Relation nicht an seiner selbst erstellten Karte erkennen und auch nicht im weltweiten Vergleich zwischen Gun Ownership (Waffenbesitzdichte) und Homicides (Mordraten) – siehe Bild.

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Legale Waffenbesitzer können Verbrechen verhindern !?

gra_logo_vektorFür mich stellen sich die folgenden Fragen:

  1. Wie viele Morde in den USA wurden von Verbrechern begangen, die keine legalen Waffen erwerben können?
  2. Wie viele der Schusswaffenopfer waren Kriminelle, die aus berechtigtem Grund oder von kriminellen Bandenmitglieder getötet wurden?
  3. Wie oft wurden in den USA Verbrechen verhindert, weil ein bewaffneter gesetzestreuer Bürger anwesend war?

Im Gegensatz zum Direktor des Law Center to Prevent Gun Violence habe ich Studien gefunden, die darauf Antwort geben.

  1. Über 90% der Mörder in den USA haben eine kriminelle Historie.
  2. Es gibt keine Statistik aus den USA, die Mordopfer dahingehend unterscheiden, ob das Opfer der ursprüngliche Angreifer war oder der Angegriffene.
  3. Schusswaffen werden über eine halbe Million Mal pro Jahr gegen Einbrecher eingesetzt, in der Regel flieht der Einbrecher, sobald er erfährt, dass das Opfer bewaffnet ist, kein Schuss wird abgegeben
    Jährlich wehren sich drei- bis sechsmal so viele Opfer erfolgreich mit Handfeuerwaffen als Verbrecher Handfeuerwaffen missbrauchen (Kurzwaffen nützen demnach bis zu sechsmal mehr als dass sie schaden)
    Widerstand mit Schusswaffen erscheint die effektivste Reaktion auf kriminelle Angriffe zu sein, in dem sie schwere Verletzungen vom Opfer und Vermögensschäden verhindern.

Weiterlesen bei der GRA:  Detroits Polizeichef: Legale Waffenbesitzer können Verbrechen verhindern

Einige internationale Fakten zu Waffenverboten und Mordraten

Gary Mauser, PhD, ist Professor Erimitus in Business Administration und im Institute for Canadian Urban Research Studies an der Simon Fraser University.

Aktuell wird die an der Harvard Universität publizierten Studie „Would Banning Firearms Reduce Murder and Suicide?“ von Don B. Kates und Gary Mauser gerade von Breitbart, NRA u.a. verteilt.

Da die 46–Seiten-Studie auf Englisch ist und einen gravierenden Fehler bzgl. Luxemburg enthält, habe ich mir letztes Wochenende die Mühe gemacht, deren Kurzfassung, die vom Co-Autor Prof. Gary Mauser im Fraser Institut publiziert wurde, zu übersetzen:  „Some International Evidence on Gun Bans and Murder Rates„.

Der Generalstaatsanwalt von Ontario hat vor kurzem behauptet, dass der private Schusswaffenbesitz zu einem Anstieg der Mordrate beiträgt und forderte deshalb ein Verbot von Kurzwaffen (Kari, 2007).

Diese Behauptung lässt sich jedoch anhand der internationalen kriminologischen Forschungen nicht belegen. Die Forschungen zeigen, dass Staaten mit vielen zivilen Schusswaffen – auch mit Kurzwaffen- keine höheren Mordraten aufweisen als Staaten mit geringem Privatwaffenbesitz.

Die gesamte Übersetzung mit Tabellen bzgl. Waffenbesitzdichte und Mordraten in euorpäischen Ländern, sowie aus den USA, Kanada und Mexiko, findet man hier auf http://www.legalwaffenbesitzer.de

Update 17.09.2015: Der Link ist jetzt auf der neuen Seite: hier

Gewerkschaft der Polizei sagt, das Nationale Waffenregister ist ein Schuß in den Ofen

Welch’ eine Erkenntnis. Hätten nämlich die für das NWR zuständigen, verantwortlichen Behörden und die Firmen, die das Projekt durchgeführt haben, sauber gearbeitet, dann hätten sie das wissen können/müssen. Die Projektierung ging an den tatsächlichen Erfordernissen weit vorbei, entsprechend fällt die Evaluation aus.

Bei lawgunsandfreedom bitte weiterlesen: KLICK

Update 03.09.2013:

Die Ausgabe 09/2013 der GdP ist jetzt online einsehbar. Der Artikel steht auf Seite 12-14

Einen schönen Kommentar findet man auf dem Blog der GRA, wo ich auch kommentiert habe: Polizeigewerkschaft übt scharfe Kritik am Nationalen Waffenregister (NWR)

72 Tote in Boston bei Konfiszierung illegaler Waffen

Als die Einheiten der Nationalgarde versuchten, die vor kurzem verboten Angriffswaffen zu konfiszieren, wurden sie durch Elemente einer paramilitärischen, extremistischen Fraktion überfallen.

Militär-und Strafverfolgungsbehörden schätzen, dass 72 getötet und mehr als 200 verletzt wurden, bevor sich die Regierungstruppen gezwungen sahen, sich zurückzuziehen.

Kurzlink: http://wp.me/p2Ff8N-bb

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