Heute habe ich mich über einen Journalisten geärgert und gefreut – und das in einem Artikel.
Zwar war dem professionellen Waffenhändler schon vor 13 Jahren die Lizenz weggenommen worden. Es sei damals zu Unregelmäßigkeiten gekommen, sagt Wilhelm Paessens vom Zollfahndungsamt Essen. Aber der Mann bediente die Kunden illegal „unter Ausnutzung der gültigen Handelsgenehmigung eines Freundes“. (WAZ vom 21. April 2015)
Wie bitte kann man professioneller Waffenhändler sein, wenn man gar keine Handelslizenz besitzt und nicht mal ein Ladengeschäft hat?
Liebe Journalisten: ohne Lizenz ist man ein Waffen-SCHIEBER oder Waffen-SCHMUGGLER, aber kein professioneller Händler.
Wir sind professionelle Händler: wir besitzen eine Lizenz, ein offenes Ladengeschäft, eine eigene Website, mehrere Angestellte, haben eine GmbH, zahlen Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer, führen ein von der Polizei kontrolliertes Waffenhandelsbuch und melden seit 2003 jeden Verkauf an die Waffenbehörden. Das ist professionell – nicht das, was dieser Mann gemacht hat….
Aber ich bedanke für mich für den Schlussabsatz der WAZ:
Wieso haben die lokalen Ämter im Kreis Unna, seit neuestem auch das Nationale Waffenregister beim Bundesverwaltungsamt den offenbar über Jahre hinweg schon mengenmäßig außergewöhnlichen illegalen Handel nicht bemerkt? (WAZ vom 21. April 2015)
Meine Meinung zum Nationalen Waffenregister findet man hier im Blog: teuer, umständlich und kein Sicherheitsgewinn. Dieser Vorfall hier bestätigt meine Ansicht.