Bis 1. Februar kann man sich noch bemerkbar machen: bit.ly/1kTV7aO
1. Gas-/Alarm/Signalwaffen
Es wird nicht zwischen nicht konvertierbaren Gaswaffen (aus DE und IT) und konviertierbaren (aus TR) unterschieden. In DE gibt es 15 bis 100 Mio. Gaswaffen. Eine Registrierung war 2002 angedacht worden, ist aber wegen der Verwaltungskosten abgelehnt worden. Die Aufnahme aller Gas-/Alarm/Signalwaffen in Kategorie C ist abzulehnen
2. Subsidarität
Deutschland hat bereits 2013 die Vorschläge der EK abgewiesen, die sich auf die Zuverlässigkeit der registrierten Waffenbesitzer beziehen. Solange es bzgl. der Zuverlässigkeit keine Probleme im border-crossing gibt (laut Evaluation sind EFP-Besitzer überhaupt kein Risiko), braucht die EU auch den Staaten nicht vorschreiben, wer national als zuverlässig gilt. Die Vorschläge bzgl. 5-Jahres-Lizenz und medizinischer Untersuchung sind daher abzulehnen.
3. Verbot von „Anscheinswaffen“
Registrierte B7-Waffen, die so AUSSEHEN wie Kriegswaffen galten in Deutschland bis 2003 als „Anscheinswaffen“ und waren für Zivilisten verboten. Dieser Paragraph machte nur Schwierigkeiten (unterschiedliche Definitionen), weshalb er 2003 unter der rot-grünen Regierung abgeschafft wurde, die nicht dafür bekannt ist, Waffen zu mögen. Das Verbot der B7 Waffen ist daher abzulehnen.
4. Verbot von deaktivierten Waffen und Produkten, die wie Kriegswaffen aussehen
Die gesamte Softairbranche, Reenactment-Gemeinschaft, wie auch einige Paintball und CO2-Waffen, sowie alle Pappdeko-Nachbauten und auch die nach der neuen Richtlinie definitiv nicht rückbaubaren deaktivierten Waffen müssten zerstört werden – ohne die Sicherheit zu erhöhen. Es ist davon auszugehen, dass es mehr als 200 Mio. solcher Nicht-Feuerwaffen in der EU gibt. Diese fallen nicht durch erhebliche Missbrauchszahlen auf. Das Verbot (mit Zerstörung derselben) ist abzulehnen.
5. Internet-Handel
Der legale Handel via Fernkommunikation (Internet, Fax, Telefon) ist kein erhebliches Risiko. Anders sieht es mit dem Angebot von illegalen Waffen im Dark Web aus. Diese sind aber bereits verboten (da illegal). Ein Verbot des Internethandels zwischen Verbrauchern ist abzulehnen.
6. REFIT – Impact Assessment
Die Evaluation, auf die sich das Proposal bezieht, hatte völlig andere Prioritäten. Das Impact-Assessment war für diese anderen Prioritäten angefertigt worden.
- Die beiden wichtigsten Punkte (Erleichterung der Einordnung zu den Kategorien und beim EFP) sind nicht umgesetzt worden.
- Von den drei mittleren Prioritäten wurden nur eine umgesetzt (in der am 18.11.2015 verabschiedeten Richtlinie für deaktivierte Waffen).
- Ein B7-Waffenverbot und Internetverbot wurden gar nicht untersucht.
Für den gesamten Gesetzesvorschlag fehlt ein „Impact Assessment“ bzgl. der Entschädigungs- und Verwaltungskosten. Daher sollte der gesamte Vorschlag abgelehnt werden und stattdessen zwei neue Verordnungen für die Markierung und die Gas-/Alarm/Signalwaffen erstellt werden. Alle anderen Punkte, so empfiehlt es die Evaluation, benötigen keine legislative Änderung.
Anbei die Zusammenfassung der Evaluation, kommentiert von mir auf Englisch:
https://legalwaffenbesitzer.files.wordpress.com/2015/12/2014-12-evaluation-summary-commented.pdf
Und hier der Aufruf des DJV zum Feedback:
Waffenrechtsverschärfung verhindert Terror nicht
Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert Jäger auf, Kritik bei der EU-Kommission zu äußern. Grund sind die Änderungsvorschläge der Feuerwaffenrichtlinie.
Diese Panik um deaktivierte Waffen…als gäbe es keine größeren Probleme. Verbrechen werdne wohl zumeist mit nie deaktivierten Waffen begangen die sich Täter trotz jeder Gesetze über Umwege organisieren. Leider.
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