Staat unfähig bei Gewaltprävention?!

Was nutzen die besten Computerprogramme zur Analyse von potentiellen Gewalttätern, eingeschleuste V-Leute bei Extremisten, übermäßige Kontrolle aller Bürger oder mehr Video-Kameras, wenn aus den gewonnenen Erkenntnissen keine Handlungen folgen? Und welche Handlungen wären erfolgreich?

Ich beschäftige mich seit mehreren Jahren mit Gewaltprävention, schon bevor es zu der Zunahme von „Lone Wolf Attacken“ durch Anhänger des ISIS kam. Die wichtigsten Erkenntnisse hatte ich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo zusammengestellt:

Soft Targets: Bedrohung und Schutz

  • Terrorismus ist nicht die einzige Bedrohung
  • Es gibt keinen Weg, jedes weiches Ziel zu schützen
  • Regierung war gewarnt – tat jedoch nichts
  • Polizei- und Sicherheitskräfte können nicht alles beschützen
  • Totalüberwachung ist zu teuer
  • Inhaftierung: Einer geht rein, sechs kommen raus
  • Interpol Chef: Die beste Option ist eine „bewaffnete Bürgerschaft“

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Hamsterkäufe: Panikmache?

Seit Sonntag machen sich viele Bürger lustig über den Vorschlag der Bundesregierung bezüglich eines Notfallvorrats für 10 Tage. Und die Opposition wirft der Regierung Panikmache vor.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenfälle
Quelle: http://www.bkk.bund.de

Nachdem ich den Roman Blackout gelesen habe, in dem es fast zum Bürgerkrieg kommt, weil Nahrung knapp wird; wo sich Seuchen ausbreiten aufgrund mangelnder Hygiene und Chaos herrscht, habe ich aufgehört, das Preppen (Vorsorge gegen Katastrophen) lächerlich zu finden. Die Ursache im Roman ist kein Krieg, sondern „nur“ ein Hackerangriff von Terroristen auf sensible Punkte der Stromversorgung in ganz Europa.

Aber auch die lokal beschränkte Katastrophen wie Unwetter, Feuer, Hochwasser, Chemieunfall, Stromausfall oder anderen Gefahren können zum Ausfall der Infrastruktur oder persönlichen Notsituationen führen.

Bereits 2015 hatte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) seinen Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen herausgegeben.

Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Wenn es brennt, muß man sofort reagieren. Wenn man mit der Familie evakuiert werden muß, ist es zu spät, den Notfall-/Fluchtrucksack zu packen. Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollte man Bares und einen Notvorrat im Haus haben.

Die Pläne für den Zivilschutz sind daher weder neu, noch sind sie einseitig auf die Gefahr durch Terrorismus ausgelegt. Und sie umfassen viel mehr als nur den Eigenschutz.

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Recht auf Freiheit und Sicherheit

Drei Artikel bei den Novo Argumenten haben mich heute veranlasst, über Freiheit, Sicherheit, Präventionsstaat und Eingriff in Grundrechte zu schreiben.

Dieser Beitrag erschient zuerst bei der German Rifle Association

Die Novo-Argumente haben ein Interview von 1999 mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesjustizministerin und Rechtsexpertin der FDP, ausgebuddelt. Deren Befürchtungen sind 15 Jahre später zur Realität geworden.

“Wer ein Grundrecht auf Sicherheit fordert, leistet einem autoritären Schutzstaat Vorschub”

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

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Um Frauen geht es weiterhin nicht

Anabel Schunke schreibt:

Man liest in den letzten Tagen zwar allerhand über angebliche Zwischenfälle mit Asylbewerbern in Clubs und Schwimmbädern, darüber wie rassistisch und unfair es sei, wenn man ganze Personengruppen mit einem Hausverbot belegt, nicht aber – und da bleibt man der eigene Linie treu – was das eigentlich mit den Frauen macht.

Jede Frau, die schon einmal eine fremde Hand auf ihrem Hintern gespürt hat, weiß wie ekelhaft und demütigend dieses Gefühl ist. Jede Frau, die schon einmal einen viel zu langen Schmatzer auf die Wange, eine zu tief gewanderte Hand eines schmierigen Kerls ertragen musste, weiß, wie unangenehm das ist, wie hilflos man sich in solchen Situationen mitunter fühlt und wie wütend man gelegentlich auf sich selbst ist, wenn man es nicht geschafft hat, schnell genug zu schalten und den Typen in seine Schranken zu weisen. Aber das sind alles Kleinigkeiten in Anbetracht dessen, was in Köln und anderen Städten passiert ist….

Unmensch ist in Deutschland nämlich immer noch nicht der, der Frauen kollektiv sexuell belästigt und vergewaltigt, sondern wer ausspricht, dass diese Menschen ihr Gastrecht mit solchen Taten verwirken…

Einzig Alice Schwarzer und den aktuellen Beiträgen in ihrer Zeitschrift Emma ist es zu verdanken, dass diese Aspekte überhaupt an einer Stelle medial aufgegriffen wurden

Weiterlesen ist empfohlen: Um die Freiheit der Frau geht es

Und jetzt oute ich mich einmal

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Tödlicher Einbruchsversuch: Notwehr oder Selbstjustiz?

Der Besitzer einer Autowerkstatt sagte laut Staatsanwaltschaft aus, er habe nächtliche Geräusche gehört, drei Unbekannte auf seinem Gelände erblickt, von denen einer auch bewaffnet gewesen sei. Das Wohnhaus grenzt unmittelbar an die Werkstatt. Er hätte deshalb seine eigene Waffe geholt  und die Haustür geöffnet. Er glaubte, einer der drei Unbekannten hätte eine Waffe gehabt und der andere hätte „Schieß!“ gemurmelt. Daher habe er auf die „bedrohlich wirkenden Eindringlinge“ aus unmittelbarer Nähe einen Schuss abgeben. Die drei seien geflüchtet. Er informierte sofort die Polizei. Diese fand 200 Meter vom Haus/Werkstattkomplex den verwundeten Unbekannten und ließ ihn ins Krankenhaus bringen, wo er verstarb.

Mittlerweile wurden die beiden anderen Geflüchteten gefunden und sagen als Zeugen aus. Auch ein Video einer Überwachungskamera wird ausgewertet.

SPON berichtet:

Oberstaatsanwalt Klinge sagte, Notwehr sei „mehr als unwahrscheinlich“. Am Mittwochabend war Haftbefehl gegen den Schützen erlassen worden.

Der Inhaber einer Autowerkstatt beruft sich auf eine Notwehrsituation. „Die Videoaufnahmen werden beweisen, dass unser Mandant die Wahrheit gesagt hat“, sagte sein Verteidiger Fritz Willig.

Im deutschen Blätterwald und den Foren wirbelt dieser Vorfall heftig die Gemüter auf. Auch werden Parallelen zu Sittensen und Montana gezogen.Weiterlesen »

Waffen an Universitäten: Die Erfahrung Colorados

Dies ist meine Übersetzung des Washington Post Artikel vom 20. April 2015 – Autor ist David Kopel

Guns on university campuses: The Colorado experience

Texas scheint gewillt sich der wachsenden Zahl von Staaten anzuschließen, die es lizenzierten, ausgebildeten Erwachsenen erlauben, verdeckt Handfeuerwaffen auf dem Campus einer öffentlichen Universitäten oder Hochschule zum rechtmäßigen Schutz zu führen. In Texas, wie auch anderswo, präsentieren Gegner eine Parade von Horrorgeschichten über die angeblichen Resultate: aufgeheizte Diskussionen über Sophokles im Klassenraum enden in Schießereien; Studenten drohen, Professoren, die ihnen eine schlechte Note geben, zu töten etc. Da Colorado seit über einem Jahrzehnt lizenzierte Waffen auf dem Campus erlaubt, kann es hilfreich sein, sich deren Erfahrungen anzuschauen.

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Umfrage zu Sicherheit und Waffenbesitz

Was schauen wir Deutschen neidisch auf die Österreicher, die ein viel liberaleres Waffenrecht haben. Doch auch dort wird politisch versucht, mit allen Mitteln den privaten Waffenbesitz einzuschränken. Manche Dinge, wie das Waffenregister kommen von der EU, manche Dinge, wie das Verbot von Vorderschaftsrepetierflinten, sind – wie bei uns und den Briten und Australiern – eines einzigen Missbrauchs mit vielen Opfern geschuldet.

Zum ersten Mal wurden die Österreicher in einer repräsentativen Umfrage befragt, wie sie die Sicherheit in Österreich einschätzen und was sie von Waffen und dem Waffenrecht halten.

iwoe-umfrage

Das Ergebnis mag Informierte nicht überraschen. Für Politiker und Journalisten ist es jedoch ein Schlag ins Gesicht. Trotz der konstanten Gehirnwäsche durch Politiker, NGOs und Medien wissen die Bürger mehrheitlich, dass Waffenbesitz nicht zum Töten verleitet und einen großen Benefit für die Gesellschaft darstellt. Spitzenreiter ist – wie auch bei den Frauen in den USA – der Selbstschutz!

Frage 13: „Welche gesellschaftliche Bedeutung haben Waffen Ihrer Meinung nach?“ (Mehrfachnennung möglich!)

  1. 96% : Aspekt der Sicherheit (Selbstschutz)
  2. 89% : Gebrauchswerkzeug (z.B. Jagd)
  3. 77% : Kulturgegenstand
  4. 71% : Nutzung im Rahmen der Berufsausübung
  5. 55% : Sportlicher Aspekt (Sportschützen)
  6. 20% : Lifestyleprodukt

Vergleichen wir die Einschätzung der österreichischen Bürger mit dem, was in Deutschland erlaubt ist:

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Same procedure….. : FBI Statistik von den Medien falsch interpretiert

Die Süddeutsche Zeitung hat – mal wieder – das Wesentliche übersehen und verwechselt Amokläufe mit „active shooter incidents“.

Zahl der Amokläufe steigt: Newtown, Aurora, Blacksburg: Das FBI hat Amokläufe in den USA untersucht. Ergebnis: Es gibt immer mehr Opfer. Die Täter sind meist männlich und handeln allein. (SZ vom 25. September 2014)

studie-usa
FBI-Studie (Foto: Federal Bureau of Investigation)

Dabei steht in der Studie, deren Foto die SZ verlinkt, alles Wichtige. Man kann daher davon ausgehen, dass die Schreiberin Anna Fischhaber die Studie gelesen hat.

This is not a study of mass killings or mass shootings, but rather a study of a specific type of shooting situation law enforcement and the public may face. [1]

Dies ist keine Studie über Massenmorde oder Massenschießereien (Anm.: irrtümlich von den Medien als Amoklauf bezeichnet), sondern eine Studie über eine ausgewählte Art von Schießereien, auf die Polizei und Öffentlichkeit treffen können.

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Katja Triebel bei Markus Lanz

Am 30. April 2014 wurde ich sehr kurzfristig zur Sendung „Markus Lanz“ eingeladen. Ich sollte als Pro-Selbstverteidigung-Gast auftreten und zum Vorfall in Montana (USA) Stellung nehmen. Ein US-Amerikaner hatte anscheinend eine Notwehrprovokation begangen und einen Austauschschüler aus Hamburg mit seiner Schrotflinte erschossen.

Kurz vor Hamburg erhielt ich den Anruf einer Redakteurin, dass ich nicht auftreten dürfe.

Frau Triebel, ich habe Ihren Blog gelesen. Da stehen ja so viele Studien drin. Es ist unserer „journalistischen Sorgfaltspflicht“ geschuldet, dass wir uns erst einmal in das Thema einlesen müssen, bevor wir Sie interviewen können.

Meine Antwort:

Aha! Sie müssen also erstmal Material gegen mich sammeln.

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Castle Doctrine wird in Deutschland falsch interpretiert

Aktuell werfen viele deutsche Medien der USA vor, dass dort Gesetze herrschen, die das Töten des jungen Austauschstudenten in Missoula ermöglichten.

Umstrittene Castle-Doktrin: Direns Tod ist vom Gesetz gedeckt. Wer sich auf seinem eigenen Grund und Boden bedroht fühlt, darf schießen. So einfach sind die Regeln im US-Bundesstaat Montana, schreibt NTV.

Hier irrt sich die Journalistin aber gewaltig. Wäre Direns Tod vom Gesetz gedeckt, wäre der Schütze nicht auf „deliberate homicide“ angeklagt, was „vorsätzlicher Tötung“ bedeutet.

Die Lokalzeitung von Missoula interviewte Gary Marbut, den Presidenten der Montana Shooting Sports Association. Dieser äußerte sich wie folgt: Er habe keine persönliche Kenntnis von dem Vorfall und würde daher nichts Spezifisches zu dem Fall sagen. Aber als Autor und Chef-Lobbyist des aktuellen Selbstverteidigungsrechts in Montana erklärt er gerne das Rechtssystem des Staates.Weiterlesen »