NZ PM Jacinda Ardern

#Gunban: Waffenrecht in Neuseeland

Nach dem Attentat in Christchurch mit legal erworbenen, jedoch illegal modifizierten Schusswaffen, 50 Todesopfern und 50 weiteren Verletzten nahm die neuseeländische Regierung den Vorfall zum Anlass, ein Totalverbot von Halbautomaten zu verkünden, auch wenn es eigentlich „nur“ um eine Einschränkung gehen wird. (Update vom 14. April am Ende)

„Jetzt, sechs Tage nach diesem Angriff, verkünden wir ein Verbot aller militärischen Halbautomaten (MSSA) und Sturmgewehre in Neuseeland“, sagte PM Jacinda Ardern.

Sie sagte, dass auch kapazitätsstarke Magazine und Vorrichtungen, die den Bump Stocks ähneln und die das Schießen von Gewehren beschleunigen, verboten werden.

„Kurz gesagt, jede halbautomatische Waffe, die bei dem Terroranschlag am Freitag eingesetzt wurde, wird in diesem Land verboten sein“, sagte sie.

Für die verbotenen Waffen wird ein Buy-Back-Programm eingerichtet, das je nach Anzahl der erhaltenen Waffen zwischen 100 und 200 Millionen NZ$ (zwischen 69 und 139 Millionen US$) kosten wird.

Ardern sagte, dass ähnlich wie in Australien das neue Waffengesetz strenge Ausnahmeregelungen für Landwirte zulassen wird, um Schädlingsbekämpfung und Tierschutz durchzuführen.

Neuseeland, ein Land mit weniger als fünf Millionen Einwohnern, verfügt über schätzungsweise 1,2 Millionen bis 1,5 Millionen Schusswaffen, davon rund 13.500 vom Typ MSSA.

CNA vom 21.03.2019: New Zealand PM Jacinda Ardern bans assault, semi-automatic rifles

Wie kam der Attentäter an seine Waffen?

Der Attentäter hatte im September 2017 einen Antrag auf eine Waffen-Lizenz A gestellt, wurde im Oktober zu Hause überprüft und nannte zwei neuseeländische Referenzen, die interviewt wurden. Deren Namen sind nicht bekannt. Doch auch seine Großmutter und sein Arbeitgeber hätten ihm Referenzen geben können, da er ihnen gegenüber nie radikale Äußerungen getätigt hatte. Im November 2017 erhielt er seine Lizenz und erwarb im Dezember 2017 die Waffen, die er für das Attentat missbrauchte: zwei halbautomatische Büchsen, zwei halbautomatische Flinten und eine Unterhebel-Repetiergewehr. Letzteres wird wohl nicht eingeschränkt werden, obwohl es auch missbraucht wurde.

Was wollte er erreichen?

Er wollte, dass sein Verbrechen – und die anschließende Berichterstattung in den Medien – zu erneuten Forderungen nach Waffenkontrolle in Neuseeland und den Vereinigten Staaten führt. Er schrieb, er hätte auch andere Mittel (Bomben, Feuer, LKW) einsetzen können oder sich ein anderes Land für sein Attentat aussuchen können. Doch die Wahl des Mittels Schusswaffe und eines der sichersten Länder der Welt, wie auch die mediale Begleitung in englischer Sprache, seien optimal für sein Ziel: berühmt werden, u.a. durch die Gesetzesänderung, so wie sein norwegisches Vorbild.

Worüber wird nicht berichtet?

Abdul Aziz, ein potenzielles Opfer in der zweiten Moschee, schnappte sich die vom Attentäter weggeworfene, ungeladene Schrotflinte und warf sie auf den Mörder. Dabei zerstörte er dessen Autoscheibe, was diesen vermutlich glauben ließ, dass auf ihn geschossen wurde. Der Mörder raste davon, und zweifellos wurden dadurch Leben gerettet. Aber nur wenige Medien haben dies erwähnt. Es passte wohl nicht ins Narrativ, dass da jemand aktiv Gegenwehr geleistet hatte, statt auf die Polizei zu warten, die 36 Minuten später eintraf.

Ebenso haben die Mainstream-Medien die FBI-Berichte über „Active Shooter Incidents“ der letzten Jahre nicht richtig interpretiert oder erst gar nicht verbreitet. Aus diesem Grund wissen nur wenige Menschen, dass bewaffnete Zivilisten in den letzten Jahren Schusswaffen-Attacken entweder gestoppt oder sogar verhindert haben.

Was und wie soll verboten werden?

So wie das Attentat in Bataclan (Paris II) neun Tage später zu einem Total-Waffenverbot von Voll- und Halbautomaten führen und sofort umgesetzt werden sollte, so wurde auch in Neuseeland verfahren. Wegen „Dringlichkeit“ soll der demokratische Prozess ausgesetzt und das Verbot sofort greifen.

Solange der Entwurf nicht vorliegt, ist es schwierig, Kritik zu äußern.

Wenn jedoch die Premierministerin davon spricht, dass alle langen Halbautomaten von der A-Lizenz in das E-Endorsement wandern sollen, dann stellt sich die Frage, ob die Auflagen für lange Halbautomaten (E) nicht denen für Kurzwaffen (B) angepasst werden sollten. Nur so könnten aktive Sportschützen weiterhin ihren Sport ausüben. Auch bleibt die Frage, ob Neuseeland wirklich die Kleinkaliber-Halbautomaten einschränken will, die sogar in Großbritannien erlaubt sind und von der EU ebenfalls nicht verboten wurden.

Da ja diese Waffen bisher nirgends registriert sind, könnten viele in den Grau- oder Schwarzmarkt abdriften und genau das Gegenteil bewirken: Kriminelle erlangen Zugang zu ihnen.

Aktuell versuchen die Betroffenen, einen Aufschub zu erreichen, damit wieder Sinn und Verstand in den Prozess einfließt.

FIREARMS UNITED hat heute dazu die richtigen Fragen gestellt:

  1. Dem Täter in Christchurch wurde von der Polizei in Neuseeland eine Lizenz erteilt. Das Überprüfungsverfahren in Neuseeland ist äußerst streng, wie konnte er es bestehen? Wurde das Genehmigungsverfahren eingehalten?
  2. Es gibt einen Mann, einen Waffenbesitzer namens Pete Breidahl, der behauptet, dass er den Attentäter schon vor dem Angriff in Cristchurch getroffen habe und dass er die Polizei vor der Tatsache gewarnt hat, dass dieser Schütze „nicht richtig im Kopf“ sei. Wurden von der Polizei in Neuseeland Schritte in Bezug auf diesen Tipp unternommen? Wurden von der Polizei in Neuseeland Schritte in Bezug auf diesen Tipp unternommen?
  3. Das Gesetz über das „Waffenverbot“ wurde in nur 6 Tagen ausgearbeitet und veröffentlicht, aber es gab jahrelang ähnliche Versuche und ähnliche Aktionen von Mitgliedern der „Progressiven Allianz“ weltweit, auch in Ländern (wie Neuseeland) mit Schusswaffenkriminalität nahe Null. Viele Leute denken, dass dieses Gesetz in einer Schublade fertig war und nur auf den richtigen Moment gewartet hat, um es voranzutreiben: Wie reagieren Sie auf diese Vorwürfe?
  4. Der Attentäter schrieb deutlich, dass er auf eine Hau-Ruck-Reaktion und ein Waffenverbot sowohl in Neuseeland als auch in den USA hoffte, um die sozialen und politischen Spaltungen zu verstärken. Warum haben Sie ihm genau das gegeben, was er wollte?
  5. Angesichts der jüngsten Ereignisse weltweit, insbesondere in der EU, hatten Terroristen keine Probleme damit, an illegale Schusswaffen zu gelangen oder mit anderen leicht zugänglichen Mitteln Hunderte von Menschen zu töten, die übrigens unbewaffnet waren und sich nicht selbst schützen konnten (z.B. London Bridge und Nizza-Angriff). Sind Sie überzeugt, dass ein Waffenverbot ein wirksames Mittel ist, um Terroranschläge zu stoppen?
  6. Hat Ihre Regierung eine Art Folgenabschätzung vorgenommen, um zu beurteilen, welche Folgen das Waffenverbot für das Leben von Menschen hat, die Eigentümer oder Mitarbeiter von Unternehmen sind, die mit dem Schießsport zu tun haben? (Schießstände, Waffenläden, etc.). Sind Sie sich bewusst, dass frühere Waffenverbote anderswo Wellen von Selbstmorden von Menschen erzeugten, die durch Gesetze wie diese innerhalb weniger Tage aus dem Geschäft geworfen wurden? Wie wollen Sie mit den Folgen umgehen?

Fakten zum Waffenrecht Neuseelands

Um überhaupt mitreden zu können, sollte man das Waffengesetz Neuseelands kennen. Hier die Fakten:

Lizenzen

In Neuseeland benötigt der künftige Waffenbesitzer zunächst eine Feuerwaffen-Lizenz, die alle nicht-eingeschränkten Waffen umfasst (Waffen-Lizenz A). Für Kurzwaffen (Endorsement B) und Anscheinswaffen (Endorsement E) wird diese Lizenz mit einer Ergänzung erweitert, sofern die damit verbundenen Auflagen erfüllt sind.

Waffen-Lizenz A: Alle nicht eingeschränkten Waffen

Eine Waffenlizenz erlaubt es dem Inhaber, Schrotflinten und Büchsen zu besitzen und zu benutzen. Ein Lizenzinhaber kann über eine beliebige Anzahl von Sportgewehren und Schrotflinten verfügen. Diese Lizenz ist zehn Jahre lang gültig, es sei denn, sie wird früher widerrufen oder aufgegeben. Die Lizenz ist auch für Personen im Alter von 16 und 17 Jahren erforderlich, die ein Luftdruckgewehr besitzen oder benutzen wollen. Jeder Lizenzinhaber kann einen Nicht-Lizenzinhaber beim Schießen mit Büchsen, Flinten oder Luftdruckwaffen beaufsichtigen.

Im Unterschied zu Deutschland ist der normale Besitz, ohne dass man hierzu Jäger oder Sportschütze ist, wesentlich einfacher zu erlangen – auch für halbautomatische Langwaffen mit geringer Magazinkapazität und „nicht-militärischem“ Äußeren.

Antrag für eine Waffenlizenz in Neuseeland

Die Polizei schreibt zur Antragstellung:

Um eine Waffenlizenz zu erhalten, müssen Sie sich zuerst persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden, normalerweise bei der nächstgelegene. Polizeistation. Dort füllen Sie ein Antragsformular aus und legen ein farbiges Passfoto (4,3cm x 3,5cm) von Ihnen bei.

Sie sind verpflichtet, die Anmeldegebühr zu zahlen. Diese Gebühr ist nicht rückerstattungsfähig.

Die Polizei wird prüfen, ob Sie fit und zuverlässig sind, um Schusswaffen besitzen zu dürfen, und stellt fest, ob Sie diese sicher aufbewahren können.

Sie wird um die Namen von zwei Personen bitten (einer davon ist Ihr Ehepartner, Partner oder Angehöriger), die bezüglich Ihrer Eignung befragt werden.

Für Personen, die

  • eine Vorgeschichte von Gewalt haben oder
  • wiederholt Medikamente einnehmen oder
  • unverantwortlich mit Alkohol umgehen oder
  • eine persönliche oder soziale Beziehung zu Menschen haben, die möglicherweise als ungeeignet erachtet werden, um Zugang zu Schusswaffen zu erhalten oder
  • Anzeichen vorliegen, die die Absicht, Schusswaffen zur Selbstverteidigung zu verwenden, signalisieren,

kann es schwierig werden, die Polizei davon zu überzeugen, dass Sie fit und zuverlässig sind, um eine Schusswaffe zu besitzen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zuverlässig sind oder nicht, besprechen Sie sich mit Ihren lokalen Waffen-Offizier bevor Sie den Antrag stellen.

Endorsement B: Sportschützen im Verein

Die zusätzlichen Voraussetzungen sind fast identisch mit denen, die in Deutschland für alle Sportschützen-Waffen gelten (bei uns auch für ganz normale Flinten und Repetierbüchsen und Kleinkaliberwaffen):

  • Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenverein
  • Kauf muss von der Polizei erlaubt werden
  • Polizei überprüft die künftige Aufbewahrung direkt vor Ort, bevor die Erwerbsgenehmigung erteilt wird.
  • Kurzwaffen dürfen nur auf Schießständen genutzt werden.
  • Transport ist nur zum Schießstand und zum Büchsenmacher/Händler erlaubt

Irgendwo hatte ich gelesen, dass es hier auch eine Mengenbeschränkung auf 10 Stück gibt.

Endorsement C: Sammler, Museen, Theater

Gilt für Kurzwaffen und/oder eingeschränkte Waffentypen. Diese dürfen nicht abgefeuert werden und unterliegen strengen Auflagen der Aufbewahrung.

  • Vertrauenswürdige Sammler: Sammlungen müssen ein identifizierbares Thema haben. Eine ad-hoc, zusammenhanglose Ansammlung von Schusswaffen sind keine „Sammlung“.
  • Erbschaft- oder Erinnerungsstückinhaber: Eine Person, für die eine
    Kurzwaffe oder eingeschränkte Waffe eine besondere Bedeutung hat.
  • Direktor oder Kurator eines vertrauenswürdigen Museums.
  • Mitarbeiter von vertrauenswürdigen Theatergruppen oder Filmausstattern

Dies ist fast identisch mit Deutschland, wobei bei uns alle Waffen (auch die nicht eingeschränkten Flinten und Büchsen) eine solche Genehmigung benötigen.

Endorsement E: MSSA – „Anscheinswaffen“

Halbautomatische Flinten und Büchsen, sofern sie mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:

  1. Klappschaft oder Teleskopschaft
  2. Magazin, das eine höhere Kapazität hat oder den Anschein eines solchen erweckt: ab 16 Schuss im Randfeuerkaliber .22 bzw. ab 8 Schuss für Zentralfeuerkaliber
  3. Bajonetthalter
  4. Freistehender Pistolengriff
  5. Mündungsfeuerdämpfer

Die Voraussetzungen sind ähnlich wie in Deutschland für Sportschützen mit dem Unterschied, dass es in Deutschland keine vereinfachten Erwerbsmöglichkeiten (Waffen-Lizenz A) gibt:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kauf muss von der Polizei erlaubt werden
  • Polizei überprüft die künftige Aufbewahrung direkt vor Ort
  • Das Bedürfnis (Sportschießen, Jagd oder Schädlingsbekämpfung) muss von der Polizei anerkannt werden

Im Unterschied zu Deutschland dürfen „Gastschützen“ diese Waffen auch nicht unter Aufsicht benutzen. Nur Inhabern eines „Endorsement E“ ist der Umgang gestattet. Diese Einschränkung, die nach dem Amoklauf 1990 eingeführt wurde, ist sehr nachteilig für den Sportschützen-Nachwuchs, insbesondere beim IPSC.

Endorsement F: Händler und deren Mitarbeiter

Dies ermöglicht es Händlern und ihren Mitarbeitern/Vertretern, Kurzwaffen und eingeschränkte Waffen zu besitzen, jedoch nur in ihrer Eigenschaft als Händler oder Mitarbeiter/Vertreter eines Händlers. Diese Bestätigung wird in der Regel zusammen mit einer Bestätigung gemäß Abschnitt 30(b) des Arms Act 1983 ausgestellt, um auch den Handel mit MSSAs zu ermöglichen.

Waffenkontrolle

Im Sommer 2011 hatte ich auf Wikipedia das Jahrbuch des Small Arms Survey zur Waffenkontrolle ziviler Besitzer übersetzt. Neuseeland war eines der untersuchten Länder. Hier die Zusammenfassung:

Einfluss durch medienwirksame Zwischenfälle mit Waffengewalt

Medienwirksame Zwischenfälle mit Waffengewalt haben häufig Einfluss auf nationale Waffengesetze. Dies ist am deutlichsten in den Ländern zu beobachten, in denen Waffengewalt sehr selten auftritt, in denen Amokläufe große Gefühle der Ohnmacht auslösen und so den Fokus auf härtere Kontrollen lenken.

Das Aramoana Massaker von 1990 löste folgende Änderungen im Waffenrecht Neuseelands aus:

  1. Einführung einer neuen Waffenkategorie MSSA (military-style-semi-automatic = halbautomatisches Gewehr mit militärischem Äußeren) mit hohen Beschränkungen (Endorsement E) und Registrierung
  2. die vorher lebenslang vergebenen Lizenzen müssen nach 10 Jahren erneut geprüft werden
  3. Beschränkungen im Versandhandel von Feuerwaffen und Munition;
  4. Verbot, Waffen ohne Aufsicht in Kraftfahrzeugen zu hinterlassen

Erwerbskontrolle

Die meisten Staaten erlegen den privaten Waffenbesitzern Beschränkungen auf, in dem sie den Waffenbesitz von einer Lizenzvergabe abhängig machen.

Zuverlässigkeit

Mithilfe von Kriterien, die die Eignung des Antragstellers überprüfen, soll das Risiko vermindert werden, dass der künftige Waffenbesitzer Missbrauch betreibt.

Altersbeschränkungen

Die meisten Länder verbieten entweder den Erwerb und Besitz von Schusswaffen für junge Menschen und Minderjährige oder sie beschränken die Waffentypen oder deren Gebrauch. Niedrigere Altersgrenzen gibt es in Neuseeland, die Waffenbesitz bereits ab 16 Jahre ermöglichen, außer für Kurzwaffen und Anscheinswaffen (MSSA).

Geistige und körperliche Gesundheit, Drogen- und Rauschmittelabhängigkeit

In mehreren Ländern ist der Waffenbesitz für Menschen mit starken psychischen Störungen verboten. Bestimmte Krankheiten sind in einigen Ländern ebenfalls ein Hinderungsgrund für eine Lizenz. In einigen Ländern werden Erwerbs- oder Besitzerlaubnisse verweigert, wie z. B. in Jemen, Kroatien, Südafrika, Türkei und den Vereinigten Staaten. In anderen Ländern führt dies nicht zur Verweigerung, fließt aber in die Begutachtung der Zuverlässigkeit, wie in der Dominikanischen Republik, Großbritannien und Neuseeland.

In den meisten Ländern ist es strafbar, Schusswaffen an Personen zu verkaufen, die zum Zeitpunkt der Übergabe berauscht oder betrunken sind. In den folgenden Ländern ist der Umgang mit Schusswaffen unter Einfluss von Rauschmitteln strafbar, unabhängig davon, ob dadurch Schaden entstanden ist oder nicht: Belize, Litauen, Kenia, Neuseeland, Papua-Neuguinea und Uganda, sowie in den australischen Provinzen Victoria und South Australia.

Vorstrafen

Die meisten Länder berücksichtigen die Vorstrafen eines Antragstellers beim Lizenzverfahren. Selbst in Ländern, in denen zum Kauf keine Lizenz nötig ist, ist es verboten, Schusswaffen an Personen mit Vorstrafen zu verkaufen, wie in den Vereinigten Staaten.

In vielen Ländern achten die Genehmigungsbehörden besonders darauf, ob der Antragsteller ein gewalttätiges Verbrechen begangen hat, insbesondere solche, bei denen sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt, Gewalt in der Familie, oder zwischenmenschliche Gewalt angewendet wurde. Dies ist der Fall in der australischen Provinz Victoria, Kenia, Neuseeland, Südafrika und der Schweiz. In Neuseeland darf eine Lizenz verweigert werden, wenn der Antragsteller ein Kontaktverbot erhalten hat.

Sicherheit

Private Sicherheit: In Neuseeland kontaktiert die Polizei den Ehepartner, Partner oder nächsten Angehörigen des Antragstellers, um dessen Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Sachkunde

Viele Länder fordern vom künftigen Waffenbesitzer vor der Antragstellung ein Schusswaffen-Training oder eine Sachkundeprüfung abzulegen. In Neuseeland müssen alle Lizenznehmer eine Ausbildung mitmachen und einen Theorie-Test zum sicheren Umgang mit Schusswaffen bestehen.

Andere Kriterien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen gemeinsamen Kriterien berücksichtigen einige Staaten noch andere Faktoren, um zu bestimmen, ob ein Antragsteller zuverlässig für den privaten Waffenbesitz ist. Vertraute: Ruf, Ehrlichkeit und Integrität der engsten Vertrauten eines Antragstellers werden in South Australia kontrolliert, in Neuseeland wird geprüft, ob die engsten Vertrauten vertrauenswürdig sind und in Japan darf der Lebenspartner keine Vorstrafen haben.

Sichere Aufbewahrung

Die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung können helfen, das Risiko zu mindern, dass Schusswaffen gestohlen oder missbräuchlich verwendet werden, sowie absichtlich als auch versehentlich.  In Neuseeland muss der Besitzer von Kurzwaffen, halbautomatischer Anscheinswaffen oder anderen eingeschränkten Waffen diese getrennt von ihrer Munition lagern. In Neuseeland müssen alle eingeschränkten Waffen in einem von der Polizei abgenommenen Waffentresor gelagert werden. Die nicht eingeschränkten Waffen sollen für Kinder unzugänglich gelagert werden.

Tragen in der Öffentlichkeit (Führen)

Einige Länder erlauben das Tragen von Waffen, sofern ein vernünftiger Grund vorliegt und die Waffen entladen ist, wie in Finnland oder der Träger eine Lizenz zum Führen hat wie in Kroatien, Kasachstan, Litauen, Neuseeland (Lizenz nur erforderlich bei eingeschränkten Waffen) und der Schweiz.

Registrierung

Eine Registrierung umfasst Aufzeichnungen über bestimmte Informationen von Schusswaffen, in einigen Ländern auch über deren Besitzer in einem amtlichen Verzeichnis.

Neuseeland beschritt mit seinem Waffengesetz 1983 einen anderen Weg. Statt alle Feuerwaffen zu registrieren, wurden die Lizenzinhaber sorgfältiger registriert, sowie bestimmte Arten von Feuerwaffen (Kurzwaffen, MSSA und verbotene Waffen).

Vor 1983 hatte das Land ein dezentrales System für die Waffenanmeldung beim Erwerb (inklusiver aller Schrotflinten, Gewehre, Pistolen und eingeschränkte Waffen). Eine Evaluation und ein interner Polizeibericht kamen zu dem Ergebnis, dass die Aufrechterhaltung einer genauen Registrierung, die wirklich den polizeilichen Ermittlungen helfen würde, eine enorme und kostspielige Aufgabe wäre, die hauptsächlich von der Bereitschaft der Inhaber abhing, aktuelle Informationen bereitzustellen. Letztendlich wurde festgestellt, dass das erforderliche Geld in der Kriminalprävention an anderen Stellen besser eingesetzt werden könnte. Daher wurde auf die Registrierung von Langwaffen im Gesetz 1983 verzichtet. Die Empfehlungen zur Wiederaufnahme der Langwaffen-Registration 1997 mit Unterstützung der Polizei wurden abschlägig beschieden.

Update vom 14. April 2019

Ich hätte nie gedacht, dass eine demokratische Regierung sich so verhält wie die neuseeländische. Statt die Halbautomaten aus A nach E zu verschieben und die Anforderungen für E an die für B (Kurzwaffen für Sportschützen) anzupassen, haben die Neuseeländer mit einer einzigen Gegenstimme für ein Totalverbot von langen Halbautomaten abgestimmt. Ausnahmen soll es nur für staatliche Schädlingsbekämpfer geben.

Das Gleiche wollte auch die EU-Kommission durchziehen. Sie ist jedoch zum Glück in Brüssel gescheitert, wenngleich das BMI in Deutschland jetzt ein totales Magazin- und Salutwaffenverbot durchdrücken will.

7 Gedanken zu “#Gunban: Waffenrecht in Neuseeland

  1. Das ganze nennt sich am Beispiel NZ demonstriert: Sachgrundfreie Anlassgesetzgebung.
    Letztere ist in Deutschland zwar verboten, aber das schert hoch motivierte Politaktivisten , oder zuständige Gerichte, auch nur wenig.
    An sich aber international die gleiche Problematik in der Gefahrenabwehr:
    Irgendwelche fachlich inkompetenten Aktivisten „sehen“ eine besondere Gefahr. Tatsächlich ist die einzige konkrete Gefahr in diesem Sehen die Inkompetenz der Sehenden. Denn diese AKtivisten sind, abseits von Allgemeinplätzen welceh sie irgendwo aufgeschnappt haben, nicht befähigt ihre Kritik auch technisch nachvollziehbar zu äußern. Moralisieren und Emotionen haben leider weder technisches Gewicht noch Rahmen. Daher wird medial daraus schnell eine Heilsbotschaft mit einer Heilserwartung welche der Realität, die diese Jubelperser gar nicht sehen wollen oder können, vollumfänglich entrückt ist.
    – Wer Schusswaffen nach dem Erscheinungsbild klassifiziert weist nach nichts verstanden zu haben.
    – Wer sich an „Magazinkapazitäten“abarbeitet, hat weder die Funktion dieser Gegenstände noch die Substitutionsmöglichkeiten verstanden.
    – Wer die international allgemein verfügbare Literatur von Holmes über Luty, Metral bis zu „Professor Parabellum“ kennt, und australische Polizeiberichte, weiß um die nachhaltige Wirkung von solchen inkompetenten Normänderungen.

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  2. Eine Regierung, die sich tatsächlich dem Gemeinwohl und ihren Bürger verpflichtet fühlt, würde genau das Gegenteil dessen machen, was Regierungen bei diesen Terroranschlägen gewöhnlicherweise tun: Anstatt den Waffenbesitz einzuschränken, würden sie insbesondere das verdeckte Tragen erleichtern indem sie Waffenscheine großzügig ausgeben. In USA macht man seit vielen Jahren mit den Inhabern von Waffenscheinen sehr gute Erfahrungen. Diese Bürger gelten gemeinhin als noch rechtstreuer als Polizisten! Wenn es genügend Bürger gibt, die eine Waffe verdeckt tragen, wird JEDER Anschlag für den/die Terroristen zu einer völlig unkalkulierbaren Angelegenheit. Da Zivilisten keine Uniform tragen, ist für den Terroristen unmöglich vorauszusehen, wer in der nächsten Sekunde seine Waffe zieht um den Angriff zu stoppen.

    Der Fall in Neuseeland zeigt auch wieder sehr drastisch, dass die Polizei im entscheidenden Moment nicht nur nicht da ist, nein, sie hat sogar 36 (!!!) Minuten gebraucht, um an den Tatort zu gelangen. Das ist eine unvorstellbar lange Zeit. Ein ziviler First Responder, also ein bewaffneter Bürger, hätte dem Angriff in Christchurch ein schnelles Ende setzen können. Leider gibt es nur sehr wenige Regierungen, wie z.B. die in Tschechien, die die Wehrhaftigkeit ihrer Bürger fördern.

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    • Moin SvK,
      diese Form der zivilen Selbstverteidigung ist administrativ offenkundig nicht gewollt.Und angesichts des TO in der Ortslage halte ich diese Einschreitzeiten für tätige Unterlassung.So geht „Polizei“ die den Namen verdient, einfach nicht. Niemand verlangt das die Kollegen da a la „Langemarck 2.0“ blind ins Feuer stürmen. Aber nah ran an die Lage und mit den vorhandenen Einsatzmittel machen was geht, ist auch für die nachziehenden Kräfte unschätzbar.
      Dazu die sachgrundfreie Anlassgesetzgebung, wie in Norwegen, scheinbar wollen die Regierungen dafür sorgen das solche Täter mehr gezielte Einzelschüsse abgeben?

      Oder wollen die mit aller Gewalt solche Zustände wie in AUS? Es gibt nicht nur in Melborne einen Koots der aus technischer Unterforderung im Beruf schnell mal > 150 MAC 11 benchmade( lt. dortiger Kollegen bessere Qualität als das Orginal)auf den Schwarzmarkt wirft.

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  3. In Neuseeland ist es, lt. Wikipedia, nur der Polizei und den Verteidigungskräften gestattet VIPs bewaffneten Schutz angedeihen zu lassen. Ein bewaffneter privater Sicherheitsdienst, der das Attentat hätte verhindern können, scheidet demnach aus. Selbstschutz und Selbstverteidigung sind keine anerkannten Gründe für den Waffenbesitz und das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Opfer waren ihrem Mörder somit komplett ausgeliefert.

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