Eigentlich arbeite ich seit dem 19. November 2015 fast jede Nacht gegen die EU-Waffenrichtlinie und davor schon nächtelang gegen die Studie des Flämischen „Friedensinstituts“ mit Fakten und Research – und habe eigentlich gar keine Zeit für nationale Befindlichkeiten.
Aber dann wurde das „postnormale“ Urteil des Bundesverwaltungsgericht am Karfreitag veröffentlicht, welches alle Halbautomaten (auch Pistolen) zum Bedürfnis Jagd verbietet.
Ich hätte ja nicht gedacht, dass dieses Urteil so große Wellen schlägt, doch sogar „waffenfreundliche“ Bundesländer wie Bayern, nutzen es, um Neuerwerbungen von halbautomatischen Waffen für Jäger nicht mehr in die Waffenbesitzkarte einzutragen.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann auch die Jägerpistole dran ist.
Und danach sind alle Halbautomaten für Sportschützen und Sammler dran.
Die Magazine stehen schon auf dem Prüfstand seit 2009 in DE und jetzt in der EU.
Warum?
Weil es eine konzertierte weltweite Aktion auf UN-Ebene gegen die „most dangerous, high powered weapons“ gibt, die von NGOs (Non Governmental Organisation) bzw. NRO (Nicht-Regierungs-Organisationen) unterstützt wird und in diversen Innenministerien und der EU-Einheit GENVAL zur Bekämpfung des Terrorismus aufgenommen wird, die den Europarat maßgeblich beeinflusst.
Auch wenn jeder Praktiker und jede EU-Studie beweisen, dass es zwischen dem legalen Markt und den Organisierten Kriminalität und den Terroristen keine Überlappung gibt, wollen die Waffengegner jeglichen privaten Waffenbesitz eliminieren. Und Juncker und die EU-Kommissionen ziehen da mit.
Und deswegen ist Ihre Unterstützung (auch 10€), so immens wichtig!
KONTOINHABER | Marc Schieferdecker |
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Was ist passiert?
In NRW war ein Waffengegner in Sachen „Fortbildung für Sachbearbeiter im Bereich Verwaltung Waffenwesen“ unterwegs. Dieser, als „Gesetzesinterpretationskünstler“ bekannte, Seminarleiter durfte unbedarfte Verwaltungs-Sachbearbeiter ausbilden., Diese lernten bei ihm, die „notwendige“ 2-Schuss Eintragung bei halbautomatischen Büchsen auf Jagdschein.

Mindestens drei Landkreise in direkter Nachbarschaft handelten nun wie gelehrt. Da es im Nationalen Waffenregister keine Unterkategorie dafür gab, erfanden sie das Warenzeichen „2-Schuss“.
Ein betroffener Jäger wollte diese gesetzeswidrige Eintragung – zu Recht – nicht hinnehmen und wandte sich ans NWR. Dieses wies – zu Recht – darauf hin, dass es solche eine Einschränkung als Unterkategorie im NWR nicht gibt:
Warum die zuständige Waffenbehörde nun in der Spalte Modellbezeichnung „2‐schüssig“ eingetragen hat, wird wohl ihr Geheimnis bleiben.
Da Sie selbst für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck bei Verwendung der Waffe mit entsprechender Magazinkapazität verantwortlich sind (Sportschütze 10‐Schuss, Jagdschein 2‐Schuss), kann dieses auch nicht der Grund für die Eintragung sein.
Email vom NRW vom Juni 2014 (siehe Bild)
Einem zweiten Jäger widerfuhr Ähnliches. Beide holten Rat beim LJV und FWR ein. Beide erhielten den Rat: „Die Gesetze sind eindeutig und nicht interpretierbar.“
Der Jäger in Köln klagte mit einem vom FWR empfohlenen Rechtsanwalt, der Jäger aus Arnsberg mit einem eigenen Rechtsanwalt. In Köln verlor der Kläger zu 2/3, in Arnsberg total.
Beide Kläger legten Berufung beim OVG Münster ein. Es kam zu einer gemeinsamen mündliche Verhandlung. Das Gericht bestätigt die Ansicht der Kläger mit einem gut ausformulierten und begründeten Urteil.
Die Behörden legten Revision ein. (So etwas machen die auf Staatskosten nicht, wenn es dem IM von NRW nicht gefällt.). Ab diesem Zeitpunkt an wurden beide Kläger von einem Anwalt vertreten.
„Gefälligkeits-Urteil“
Ich habe mit einem Richter telefoniert. Dieser interpretierte das Urteil als „Gefälligkeitsurteil“. Eigentlich sollten Richter werteneutral an ein Urteil herangehen, den Werdegang begründen und aufgrund der Recherche ein Urteil fällen. Hier jedoch soll der Richter – wie viele Wissenschaftler heute – „postneutral“ gehandelt haben. D.h. das Ergebnis (Verbot von allen Halbautomaten) stand von Vornherein fest, die Begründung hierfür wurde dann „an den Haaren herbeigezogen“.
Wie jemand ein – von der EU bestätigtes – temporäres Sachverbot (Jagd mit mehr als 2-Schuss bei Voll/Halbautomaten) auf ein Besitzverbot für jegliche Tätigkeit (Jagdschutz, Forstschutz, Übungstraining) ausweiten kann, bleibt ein Rätsel – scheint aber bundesweit zu funktionieren.
Die Folgen
Bereits jetzt werden halbautomatische Langwaffen mit wechselbaren Magazinen (d.h. alle) nicht mehr für Jäger von vielen Waffenbehörden eingetragen. Pistolen werden folgen. Und auch wenn bereits erfolgte Eintragungen (noch) nicht widerrufen werden, ist keiner davor gefeit.
Zudem raten alle im Waffenrecht versierten Rechtsanwälte dazu, bei der Jagd zur Zeit keine Halbautomaten zu führen. Wer auf Nummer Sicher in Bezug auf Selbstschutz in der Vergangenheit gehen wollte und eine Pistole statt einem Revolver als Fangschuss-Waffe kaufte, ist jetzt am A…. Denn auch Pistolen sind Halbautomaten mit wechselbarem Magazin.
Die konzertierte Aktion
Zeitgleich wurde zum schon schlimmen Vorschlag der EU-Kommission vom EU-Konter-Terrorismusrat (hier sind die Briten führend) eine Verschlimmverbesserung eingebracht:
In die zu verbietende Kategorie A7 sollen alle Halbautomaten mit wechselbarem Magazin aufgenommen werden. Wir sind den Foren echt dankbar, dass sie uns immer wieder mit streng geheimen Protokollen beliefern.
A 7 Semi-automatic firearms with one or more of the following characteristics:a) equipped or capable to be equipped with a firing capacity exceeding six rounds without reloading;b) long firearm with pistol grip;c) long fire]arm of less than 830 mm in length;d) long fire]arm with a barrel length of less than 450 mm
Um Verschwörungstheorien vorzubeugen. Das ist hier eine Kopie aus dem Forum Jagderleben:
Der besagte (angeblich beteiltigte) Richter ist kein Hinterbliebener: „Ja, Winnenden hätte verhindert werden können!“, sagt Harald Dörig, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und Vater von zwei Söhnen, die 2002 das Gutenberg-Gymnasium besuchten. Der Jurist rügt es als „unverständlich und inkonsequent“, dass Schusswaffen in Privatwohnungen lagern dürfen: „Gäbe es hier ein Verbot, wäre eine wesentliche Ursache für solche Verbrechen beseitigt.“ So aber macht es ihn „immer sehr zornig, dass die Politik das nicht umgesetzt hat“.
Quelle: http://www.suedkurier.de/nachrichten/panorama/Winnenden-haette-verhindert-werden-koennen;art409965,5479259
Die beiden Halbautomatenurteilen vom 7. März stammten stattdessen von den Richtern des für Waffenrecht zuständigen 6. Senat des BVerwG, und zwar den Richtern Werner Neumann, Dr. Thomas Heitz, Dr. Knut Möller, Carsten Hahn und Dr. Carsten Tegethoff
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Der Richter des BVerwG gehört selbst wegen Rechtsbeugung von Gericht. Nur leider ist da die Sache mit den Krähen…
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auch unter den Strafrichtern und Staatsanwälten gibt es LWB, denen die BVerwG-Urteile sauer aufstoßen….
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Mach ich gerne. Gib mir ein Konto
Ich bin es jetzt leid
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Link folgen oder diese Daten nehmen:
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[…] https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/04/13/wir-sammeln-geld-fuer-karlsruhe/ […]
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[…] Der Artikel erschien zu erst auf meinem Blog. […]
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Ein abgekartetes Spiel zur großen Volksentwaffnung. Die Freiheit einer Gesellschaft spiegelt sich im Waffengesetz.
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Hallo Frau Triebel: Bin zwar selbst kein Jäger, aber ein Problem habe ich doch.
Zitat aus Ihrem Text:
„Bereits jetzt werden halbautomatische Langwaffen mit wechselbaren Magazinen (d.h. alle) nicht mehr für Jäger von vielen Waffenbehörden eingetragen. Pistolen werden folgen. Und auch wenn bereits erfolgte Eintragungen (noch) nicht widerrufen werden, ist keiner davor gefeit.“
Das Problem mit den eingetlichen jagdwaffen – halbautomatischen Langwaffen auch haalbautomatischen Flinten – ist mir klar.
Woraus schließen Sie, dass es auch ein Problem bei Kurzwaffen geben wird? Allein aus der Magazinfrage?
Nach §19.2.D des Bundesjagdgesetzes ist das Schießen mit Revolvern und Pistolen auf Wild außer bei der Bau- und Fallenjagd ohnehin unzulässig, Eine großkalibrige Kurzwaffe wird zum Fangschuss und zur Eigensicherung der Jäger geführt. Warum soll es da Beschränkungen geben? Oder gibt es schon Anzeichen für Probleme beim Kurzwaffenerwerb durch Jäger?
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Hallo Peter,
die beiden Leipziger Urteile unterscheiden in der Tat nicht zwischen Lang- und Kurzwaffen. Das ist auch den Innenministerien und Regierungspräsidien diverser Bundesländer (NRW, Bayern…) aufgefallen. Es werden daher vielerorts auch keine Voreinträge für Selbstladepistolen bei Inhabern von Jagderlaubnisscheinen mehr vorgenommen.
Gruß,
Gerhard
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[…] Heimliches, hinterrücks durchgesetztes Verbot aller halbautomatischer Waffen mit Magazinen in Deutschland droht! […]
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Hab gestern auch 25 € für den Gang vors Verfassungsgericht gespendet.
Obwohl ich mir da ehrlich gesagt nicht viel Hoffnung mache! Das bringt null und nichts dagegen zu klagen denn das Urteil steht bei der Bande bereits fest bevor die Klage überhaupt eingebracht ist!
Und überhaupt…..Bundesverwaltungsgericht Leipzig….Was sind das bloß für Menschen die dort Urteile sprechen dürfen? Bestes Beispiel war ja vor kurzem diese Farce im Prozess um die GEZ Zwangsgebühren!
Ich glaube mittlerweile das man, so man noch an Recht und Gesetz glaubt und dieses auch lebt, in diesem Land völlig in den Arsch gekniffen ist!
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Hallo alle zusammen,
ich hoffe als Jäger und legaler Waffenbesitzer das wir uns gegen dieses Urteil des Bundesverwaltungsgericht wehren können und bedanke mich an alle die sich dafür engagieren. Eine Spende von 25 € habe ich an das o.g. Konto entrichtet.
Aber was will das Bundesverwaltungsgericht mit solchen Urteilen bezwecken? Ich bin davon überzeugt, dass das immer mehr in die Richtung geht, dass eigene Volk zu entwaffnen. Aber warum nur? Die Antwort kennt glaube ich jeder der die Medien in den letzten Monaten verfolgt hat. Ich denke hier geht es nicht darum das Jäger Wild unter „Dauerfeuer“ nehmen. Warum sollte man das tun? Liegt das Stück doch meistens zu 95 % im Feuer oder nach kurzer Flucht. Ziel ist es doch ein saubers Wildbret zu erhalten das u.a. auch vermarktet werden kann.
Die Gesetze zur Verwendung von halbautomatischen Waffen gibt es doch schon längst. Ich darf zur Jagdausübung ein Magazin in die Waffe einführen was max. 2 Patronen aufnehmen kann. Somit habe ich 3 Schuss die ich abgeben kann wenn sich eine Patrone im Patronenlager befindet. Und das ist meiner Meinung nach auch völlig ausreichend (zur normalen Jagdausübung bzw. Drückjagd). Das anpassen des Bundesjagdgesetztes (wie in einschlägigen Portalen vorgeschlagen) finde ich soweit gut, dass gerade Nachsuchengespanne halbautomatische Waffen mit einer höheren Magazinkapazität in zukunft genehmigt werden können. Denn jeder der schon mal eine angeschweißte dicke Sau in der Dickung nachgesucht hat, hat ein deutlich sicheres Gefühl, wenn er eine Waffe hat die selbständig nachlädt und mit einer höheren Magazinkapazität (z.B. 5 Schuss) ausgestattet ist. Da geht es um die Eigensicherheit.
Ein Verbot für halbautomatische Waffen die Magazine mit höherer Kapazität aufnehmen können (z.B. bei der Verwendung auf dem Schießstand oder bei Auslandsjagden) ist totaler Quatsch. Man kann nur an der Kompetenz der Richter zweifeln.
Dasselbe gilt für die EU Kommission mit ihrer geplanten Verschärfung der Waffenrechts. Dazu habe ich folgenden Brief nach Brüssel geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
einen Gesetzesentwurf über eine Verschärfung des Waffenrechts in der Europäischen Union nach den schrecklichen Terroranschlägen in Paris und Brüssel halte ich für äußerst unangebracht und unüberlegt. Terroristen, die einen Anschlag planen und durchführen wollen, organisieren sich andere Waffen als die, die von legalen Waffenbesitzern (z.B. Sportschützen, Jägern und Sammlern) erworben werden.
Die Waffengesetze in Europa sind sehr streng geregelt. Ein Verbot von z.B. halbautomatischen Waffen, die hier legal erworben werden dürfen und z.T. strengen Kontrollen unterliegen (z.B. eine Zulassung durch das Bundeskriminalamt hier in Deutschland im Bezug zum Kriegswaffenkontrollgesetz) wird keinen Terrorristen daran hindern sich eine vollautomatisches Gewehr sowie Sprengstoff aus einem Kriegsgebiet oder auf einem Schwarzmarkt zu organisieren und Anschläge durchzuführen. Vielmehr sollten alle Staaten (nicht nur die in der EU) dazu verpflichtet werden ihre legalen Kriegswaffenverkäufe einzustellen. Kriegswaffen modernster Technologie, die an kriegstreibende Staaten in den nahen Osten nur aus reiner Profitgier geliefert werden, sollten verboten werden!
Warum soll zukünftig den „normalen Bürgern“ eine solche Gesetzesauflage aufgezwungen werden, wie die jetzigen geplanten? Warum werden damit sehr traditionsbewusste und rechtspflegende Bürger wie Jäger, Sportschützen und Waffensammler generell unter „Terrorverdacht“ gestellt und deren Zuverlässigkeit bezweifelt? Was soll damit bezweckt werden? Glaubt die EU-Kommission wirklich, damit aber nur im geringsten einen Schritt zur Terrorprävention beizutragen?
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