Sehr geehrter Herr Liese,
es ist erfreulich, dass die CDU den Jägern und Schützen den Rücken stärkt. Sie werden in der HSK-aktuell wie folgt zitiert:
„Der Besitz von Feuerwaffen muss streng reguliert sein. Das zeigen Ereignisse wie der Amoklauf von München und die schrecklichen Terroranschläge der vergangenen Monate. Gleichzeitig darf man aber Schützen, Sportschützen und Jäger, die ihre Waffen legal besitzen, nicht mit Terroristen und Amokläufern in einen Sack stecken. Im Wesentlichen wird das neue EU-Waffenrecht auf das bereits bestehende hohe deutsche Niveau angehoben. Dies halte ich für vernünftig.“
Leider unterliegen Sie aber einem Irrtum, was den möglichen Kompromiss von Rat und EP angeht. Dieser orientiert sich zwar an dem deutschen Waffenrecht, ist jedoch ca. 100% schärfer.
1. Die modernen Sportgewehre sollen mit Ausnahmen für Sportschützen in die Kategorie A (verbotene Waffen).
Damit hat sich der weltweite Sport IPSC u.a. Disziplinen erledigt. Die meisten Fluglinien, wie z.B. die Lufthansa transportieren keine Kategorie A-Waffen, ähnliche Vorschriften haben sicherlich auch Bahn und Fähren. Und auch für uns Händler wird es dann schwierig mit der Belieferung. Kaum ein Transportunternehmen wird diese Waffen dann noch transportieren.
Auch bringt es nichts, eine Million Waffen von B nach A zu verschieben und dann 95% der Besitzer eine Ausnahmegenehmigung zu geben.
Zudem gibt es hierfür keine Fakten. Bei keinem terroristischen Attentat wurde eine legale, auch nicht gestohlene, Waffen missbraucht.
Alle von der EU durchgeführten Studien haben keine Daten dafür, dass bereits registrierte Waffen eine signifikante Gefahr darstellen.
Die Kommission argumentierte zunächst mit Terrorismus. Als das EP dieses Argument zurückwies, mit Tötungsdelikten. Als die Fakten zeigten, dass lediglich 70 bis 150 Tötungen pro Jahr mit legalen Waffen, meist Schrotflinten und Jagdwaffen, verübt wurden, verlegte sich die Kommission auf Massaker.
Massaker sind – wie auch der Sexualmord in Freiburg – singuläre Ereignisse, die nicht per Gesetz verhindert werden können. Kein Massaker wäre mit einer Beschränkung verhindert worden, auch nicht mit einer Beschränkung von Magazinen. Ist keine Waffe da,
nimmt man halt einen LKW – wie in Nizza, oder selbst gebasteltete Bomben wie in Ansbach.
2. Sämtliche deaktivierten Waffen sollen ins Waffenregister.
3. Alle Salutwaffen sollen in die Kategorie, aus der sie stammen.
D.h. Waffen, die mit deutschem Recht ab 18 Jahren erlaubt sind, sollen in Kategorie A (verboten) und B (genehmigungspflichtig) und C+D (registrierpflichtig).
Damit wird der Verwaltungsaufwand unnötig aufgebläht.
Wenn deaktivierte Waffen, Salutwaffen oder Alarmwaffen nach deutscher Regel umgebaut werden, dann sind sie nicht mehr leicht rückbaubar. Der letzte Eintrag im Waffenregister sollte der Umbau sein, der von einem für solche Umbauten autorisierten Händler (bzw. durch das Beschussamt geprüft) erfolgt ist.
Wie Sie selber wissen, gibt es in Deutschland gar keine echten Kategorie C+D-Waffen (registriert, ohne Nachweis einer Sachkunde). Sämtliche Gesetze im deutschen Recht beziehen sich auf die Zuverlässigkeit von Kategorie B Waffen.
Dies bedeutet, dass über Nacht alle, die von dem Gesetz nichts mitbekommen – so wie auch 1972/76, künftig illegale Besitzer von ehemals erwerbsscheinfreien Waffen werden oder Sie künstlich die Zahl der der Waffenbesitzer erhöhen und damit auch den Aufwand der Behörden. Auch landen völlig harmlose Waffen in der Kategorie A. Wie viele Ausnahmen wollen Sie dafür erteilen?
Es gibt noch viele andere Punkte in dem Kompromiss, die unsinnig sind. Wie z.B. dass Vermittler (Broker), die niemals Gewalt über die vermittelten Waffen haben, weil sie lediglich Anzeigen schalten oder beim Übersetzen helfen, eine Handelslizenz haben sollen.
Ich bitte Sie daher, sich den Kompromiss ganz genau anzuschauen.
Er entspricht nicht dem deutschen Recht.
Zu Ihrer Information: wir sind Waffenhändler, verkaufen aber weder deaktivierte Waffen, noch Salutwaffen. Trotzdem liegt es uns am Herzen, dass Bürger nicht grundlos kriminalisiert und enteignet werden. Die BKA-Bundeslagebilder Waffenkriminalität und die PKS liefern keinen Grund für diese drastischen Beschränkungen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Triebel
T R I E B E L GmbH
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Geschäftsführer: Katja Triebel,Kristian Triebel
HRB 39663 Amtsgericht Charlottenburg
Hat dies auf pwaldi rebloggt und kommentierte:
Eine einfache Bewertung des aktuellen EU-Wahnsinns die sogar Politiker verstehen sollten:
(Danke Katja)
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