Nachdem wir im Juli den Leitfaden der Antiwaffen-Lobbyauf Englisch gelesen hatten, habe ich mit an Ron Fungun gewendet, mit der Bitte, so etwas auf Deutsch und für die Waffenlobby zu schreiben. Er hat sofort Ja gesagt.
Diese 56-seitige, m.E. sehr, sehr gute Werk hat er dazu erarbeitet. Ich habe es zweimal Korrektur gelesen und finde, das kann sich sehen lassen und eignet sich sehr zum Verteilen.
Anscheinend können EU-Beamte machen, was sie wollen. Und im Gegensatz zum Ölkännchen-Gebot wissen die nationalen Politiker nicht, sofern sie von der Regelung – wie zum Beispiel beim Waffenrecht – nicht selbst betroffenen sind, dass die EU-Planwirtschaftspläne dumm sind, weil diese so eloquent rüberkommen.
Der Ansatz, sich an die EU-Kommission bzgl. Waffenrecht zu wenden, die bereits von den Betroffenen (Stakeholdern) informiert wurde, (bei uns FACE, AECAC, FWR u.a.) und FACE als Experten abgelehnt hat, dafür aber Saferworld akzeptiert hat, bringt überhaupt nichts. Die haben eine Agenda – wie die Ölkännchen-Lobbyisten.
Wir müssen die Politiker im Bundesrat und Bundestag überzeugen, dass die EU-Pläne nicht umgesetzt werden. Und das zeitgleich in allen EU-Ländern zugleich. Die EU-Parlamentarier natürlich auch. Die sind ja bei EU-Richtlinien wenigstens noch zum Abnicken dabei, bevor es in die einzelnen Staaten geht.
Sie begründet dies damit, dass laut ihrer Eurobarometer-Umfrage sechs von zehn Europäern von einem Anstieg der schusswaffenbezogenen Kriminalität in den nächsten fünf Jahren ausgehen. Zudem sprechen sich insgesamt 55 % der Europäer für eine strengere Regulierung des Besitzes, Kaufs und Verkaufs von Schusswaffen aus.
Warum nimmt sie keinen Bezug zu ihrer EU-Umfrage, an der 85.673 Teilnehmer beteiligt waren, darunter 3464 Organisationen und 274 öffentliche Einrichtungen, die mehrheitliche keine Notwendigkeit darin sehen?
Liegt es daran, dass die erhofften Antworten nicht kamen?
Dabei hatte sich die Kommission doch so viel Mühe mit ihren suggestiven Fragen gegeben.
Falsche Zahlen und solch suggestive Umfragen können nicht Grundlage für ernsthafte Bemühungen um Fortschritte für die innere Sicherheit der EU‐Länder sein.
Eigentlich ist Ronald K. Noble ja gar kein Polizist, sondern ein Jurist. Als amtierender Generalsekretär der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation „INTERPOL“ ist es aber sicher nicht verkehrt ihn auch als äußerst ranghohen Polizisten zu bezeichnen, man kann jedenfalls davon ausgehen daß er von der Polizeiarbeit einiges versteht.
Es ist einfach unglaublich wie Cecilia Malmström Fakten verdreht und sie zu ihren Gunsten manipuliert.
So wird die EU-Umfrage, an der über 85.000 Betroffene teilgenommen haben, nur auf vier Seiten grob und manipulativ wiedergeben, während eine Telefonumfrage mit 97% Nicht-Waffenbesitzern auf 70 Seiten festgehalten und auf 22 Seiten ausgewertet wird. Das Fazit: sie wollen mehr Regulairen und die Schusswaffengewalt würde ansteigen.
Neues von der EU: Unsere braven Vertreter in Brüssel machen sich Sorgen. Große Sorgen. Was macht man als machterprobter EU-Politiker wenn man sich Sorgen macht? Richtig: Man verschärft wieder einmal das Waffengesetz!
Auf Grund Änderungen des des § 2 Absatz 5 WaffG am 04. März 2013 erging durch das Bundeskriminalamt am 11. September 2013 ein Feststellungsbescheid der ein historisches Essbesteck, bestehend aus Messer und Gabel, in deren Griffe einschüssige Steinschlosspistolen eingebaut sind, zum Gegenstand hatte.
Mit diesem Feststellungsbescheid wird dieses Essbesteck als Schusswaffen eingestuft, die in dieser Form einen verbotenen Gegenstand darstellen. Damit ist jeglicher Besitz eines solchen historischen Essbestecks verboten. Solche kulturhistorischen Raritäten befinden sich zumeist im Besitz von Museen und privaten Sammlern. Es bleibt abzuwarten, ob demnächst Museen und Sammler Besuch vom SEK oder anderen Polizeieinheiten erhalten um diese verbotenen Gegenstände “vorsorglich zu vernichten”. Siehe hierzu auch [2].
Am 25. September 2013 wurde im ZDF Auslandsjournal unter dem Titel „Das Geschäft mit den Waffen – Wie in Österreich eine Lobby Stimmung macht“ ein Beitrag über das Waffenrecht in Österreich gesendet . In der Ankündigung zu diesem Beitrag heißt es: „Im Vergleich zu seinen Nachbarländern hatte Österreich eine sehr liberale Gesetzgebung in Bezug auf Schusswaffen“. In der Tat hatte Österreich bis vor Kurzem im Vergleich zu Deutschland ein liberales Waffenrecht. So konnten noch bis Ende letzten Jahres von jedem volljährigem Österreicher Langwaffen – Einzellader und Repetierer frei erworben werden. Lediglich Halbautomaten sowie Kurzwaffen bedurften einer behördlichen Bewilligung.
… Gemäß einer EU-Richtlinie sollen nun alle Waffenbesitzer bis 2014 registriert werden. In Vorbereitung eines zentrales Waffenregisters sollen deshalb seit Anfang dieses Jahres alle Schusswaffen auch diejenigen, die bis Ende letzten Jahres von Österreichern frei erworben wurden registriert werden. In Bezug auf diese Registrierung regt sich unter anderem in der Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich Widerstand.
Nachfolgend ist ein Transkript der Sendung zusammen mit Kommentierungen von Volker T. zu finden
Ich bin heute morgen ganz zufällig über diesen Artikel gestoßen, der mich sehr schockiert hat – und der bisher nicht in den Schlagzeilen gelandet ist. Ein 17-jähriger Jugendlicher hat sich am Donnerstag, den 31. August 2013 selbst angezündet. Er starb am folgenden Tag in einer Klinik.
Vorigen Samstag hatten die Eltern in der Zeitung eine Todesanzeige veröffentlicht. „Zerstört vor 4,5 Jahren durch falsche Anschuldigungen und seitdem auf der Suche nach Menschlichkeit im Menschen“
So lautet der Titel eines von der IWÖ produzierten Videos, präsentiert vom Generalsekretär der IWÖ, meinem lieben Freund Dr. Georg Zakrajsek. Das will ich meinen Lesern natürlich nicht vorenthalten.
Gary Mauser, PhD, ist Professor Erimitus in Business Administration und im Institute for Canadian Urban Research Studies an der Simon Fraser University.
Da die 46–Seiten-Studie auf Englisch ist und einen gravierenden Fehler bzgl. Luxemburg enthält, habe ich mir letztes Wochenende die Mühe gemacht, deren Kurzfassung, die vom Co-Autor Prof. Gary Mauser im Fraser Institut publiziert wurde, zu übersetzen: „Some International Evidence on Gun Bans and Murder Rates„.
Der Generalstaatsanwalt von Ontario hat vor kurzem behauptet, dass der private Schusswaffenbesitz zu einem Anstieg der Mordrate beiträgt und forderte deshalb ein Verbot von Kurzwaffen (Kari, 2007).
Diese Behauptung lässt sich jedoch anhand der internationalen kriminologischen Forschungen nicht belegen. Die Forschungen zeigen, dass Staaten mit vielen zivilen Schusswaffen – auch mit Kurzwaffen- keine höheren Mordraten aufweisen als Staaten mit geringem Privatwaffenbesitz.
Die gesamte Übersetzung mit Tabellen bzgl. Waffenbesitzdichte und Mordraten in euorpäischen Ländern, sowie aus den USA, Kanada und Mexiko, findet man hier auf http://www.legalwaffenbesitzer.de
Update 17.09.2015: Der Link ist jetzt auf der neuen Seite: hier