Wertvolles historisches Essbesteck als verbotene Waffe eingestuft

Auf Grund Änderungen des des § 2 Absatz 5 WaffG am 04. März 2013 erging durch das Bundeskriminalamt am 11. September 2013 ein Feststellungsbescheid der ein historisches Essbesteck, bestehend aus Messer und Gabel, in deren Griffe einschüssige Steinschlosspistolen eingebaut sind, zum Gegenstand hatte.

Mit diesem Feststellungsbescheid wird dieses Essbesteck als Schusswaffen eingestuft, die in dieser Form einen verbotenen Gegenstand darstellen. Damit ist jeglicher Besitz eines solchen historischen Essbestecks verboten. Solche kulturhistorischen Raritäten befinden sich zumeist im Besitz von Museen und privaten Sammlern. Es bleibt abzuwarten, ob demnächst Museen und Sammler Besuch vom SEK oder anderen Polizeieinheiten erhalten um diese verbotenen Gegenstände “vorsorglich zu vernichten”. Siehe hierzu auch [2].

Quellennachweis:
[1] Bundeskriminalamt: “Festsellungsbescheid zur waffenrechtlichen Beurteilung eines Essbesteckes mit einschüssigen Steinschlosspistolen in den Griffen” in Bundesanzeiger BAnz AT 26.09.2013 B5; veröffentlicht am Donnerstag 26. September 2013
[2] Hans von Draminski: „Erlanger Polizei will wertvolles Klingoenschwert vernichten“ in http://www.nordbayern.de/region/erlangen/erlanger-polizei-will-wertvolles-klingonenschwert-vernichten-1.3184632; Stand 30. September 2013

Rebloggt von Caliber-Corner vom 2. Oktober 2013

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