Die Antwort der Bundesregierung zu einer umfangreichen Kleinen Anfrage der Grünen wird von den Grünen und den Medien missbräuchlich verwendet.
Amoklauf-Statistik: Waffen der Täter meist legal und registriert
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine neue Statistik über Amokläufe in Deutschland könnte eine Debatte über die Verschärfung des Waffenrechts in Gang setzen. Nach Angaben der Bundesregierung sind bei den sieben Amokläufen seit 2002 in der Mehrzahl amtlich registrierte Waffen benutzt worden, die überwiegend legal im Besitz der Täter waren. Bei den Taten … waren insgesamt 51 Menschen ums Leben gekommen.
Die Grünen im Bundestag … zeigten sich alarmiert und forderten eine Gesetzesverschärfung. … „Die Munition muss mit klar geregelten Zugangsbestimmungen an einem anderen Ort gelagert werden“, sagte Mihalic. Die öffentliche Sicherheit müsse absoluten Vorrang haben. (dts Nachrichtenagentur vom 01.08.2014)
Bei Überprüfung der Statistik erweisen sich diese Aussagen als falsch
Frage 22 der GRÜNEN: Wie viele registrierte und wie viele illegale Schusswaffen wurden bei Amokläufen in Deutschland mit Schusswaffeneinsatz seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung von den Tätern verwandt?
Antwort der Bundesregierung:
Es existiert kein einheitliches Verständnis des Begriffs „Amoklauf“. [..] Eine systematische Auswertung der gemeldeten Fälle im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. Die in Betracht kommenden Taten stellen phänomenologisch Einzelfälle dar. Vor diesem Hintergrund konnten beispielsweise die in der Öffentlichkeit als Amokläufe bekannt gewordenen Fälle recherchiert und zu diesen wiederum Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen werden. Die nachfolgende Aufzählung erhebt vor diesem Hintergrund keinen Anspruch auf Vollständigkeit.