Castle Doctrine wird in Deutschland falsch interpretiert

Aktuell werfen viele deutsche Medien der USA vor, dass dort Gesetze herrschen, die das Töten des jungen Austauschstudenten in Missoula ermöglichten.

Umstrittene Castle-Doktrin: Direns Tod ist vom Gesetz gedeckt. Wer sich auf seinem eigenen Grund und Boden bedroht fühlt, darf schießen. So einfach sind die Regeln im US-Bundesstaat Montana, schreibt NTV.

Hier irrt sich die Journalistin aber gewaltig. Wäre Direns Tod vom Gesetz gedeckt, wäre der Schütze nicht auf „deliberate homicide“ angeklagt, was „vorsätzlicher Tötung“ bedeutet.

Die Lokalzeitung von Missoula interviewte Gary Marbut, den Presidenten der Montana Shooting Sports Association. Dieser äußerte sich wie folgt: Er habe keine persönliche Kenntnis von dem Vorfall und würde daher nichts Spezifisches zu dem Fall sagen. Aber als Autor und Chef-Lobbyist des aktuellen Selbstverteidigungsrechts in Montana erklärt er gerne das Rechtssystem des Staates.

Bürger von Montana gelten nach dem aktuellen Stand des Rechts als unschuldig, wenn sie tödliche Gewalt zur Selbstverteidigung in einer kriminellen Situation verwenden. Aber die Person, die diese Gewalt anwendet, muss dies in dem Glauben tun, dass sie sich selber in der Gefahr von schweren Körperverletzungen oder Verlust des Lebens befindet. Eventuell müssen sie diese Einschätzung der Gefahr vor Gericht erklären, sagte Marbut .

Dieses Recht steht auf drei Beinen: Absicht, Gelegenheit und Fähigkeit. “ So erklärte Marbut das Stand-your-ground law. „Diese sind nicht im Gesetzestext kodifiziert, aber sie sind der professionelle Standard, der sich über Jahre bei Selbstverteidigungssituationen entwickelt hat.“

  • Absicht bedeutet, dass der Verteidiger Grund hat zu glauben, dass sein Gegner angreifen will, z.B. durch das Zeigen einer Waffe, verbale Drohungen oder mit Drohgebärden.
  • Gelegenheit bedeutet, dass der Gegner in Reichweite ist, seine Waffe einzusetzen, das können ein paar Meter bei einem Messer sein oder 100 Meter bei einem Gewehr.
  • Fähigkeit bedeutet, dass der Gegner in der Lage ist, oder auch scheinbar in der Lage sein könnte, seine Drohung wahr zu machen.

„Und es ist nie so einfach“, sagte Marbut . „Eine Person ist berechtigt, Gewalt oder tödliche Gewalt anzuwenden, wenn diese Person glaubt, dass sie sich in Gefahr von Tod oder Körperverletzung befindet. Und eine vernünftige und vorsichtige Person soll dies in Sekunden entscheiden. “ Marbut fügte hinzu, dass er in seinen Selbstverteidigungskurse die Teilnehmer warnt, dass tödlicher Gewalt Folgen hat, die weit über den Gerichtssaal hinausgehen.

Marbut erzählt in dem Interview auch, warum 2009 das Gesetz eingeführt wurde. Als Beispiel gereichte dazu ein Fall aus dem Jahr 2000. Eine von ihrem Partner misshandelte Frau erstach den Partner mit einem Küchenmesser. Sie plädierte auf Selbstverteidigung, konnte dies jedoch nicht beweisen, da es keine Zeugen gab. Sie wurde des Mordes schuldig gesprochen. Seitdem 2009 das Gesetz eingeführt wurde, muss nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern der Staat muss seine Schuld beweisen.

Marbut erklärt auch das „defense of occupied structure law„, besser bekannt als Castle doctrine. Der Grundsatz „your home is your castle“ (dein Heim ist deine Burg) erlaubt es, dieses Eigentum zu verteidigen, wenn jemand widerrechtlich eindringt. Es gibt keine Verpflichtung zur Flucht oder Rückzug.

Eine ähnliche Rechtsprechung haben wir in Deutschland mit dem Grundsatz: „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“

Der Beck-Blog zeigt auch, dass eine Verhältnismäßigkeit zwischen Angriff(smittel) und Gegenwehr im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen ist. Sofern hier kein völliges Missverhältnis vorliegt, kann sich der Angegriffene des Abwehrmittels bedienen, das ihm zur Verfügung steht und geeignet ist, den Angriff sofort zu stoppen. Das Risiko trägt der Angreifer.

Das schließt grundsätzlich auch den Einsatz lebensgefährlicher Mittel, wie etwa den Gebrauch eines Messers, ein. Zwar kann dieser nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und darf auch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein; doch ist der Angegriffene nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Mittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 2002, 140, zit. n. Juris Rdnr. 8 mwN). Das Gesetz verlangt von keinem, der rechtswidrig angegriffen wird, ohne dass er den Angriff schuldhaft verursacht hat, dass er unter Preisgabe seiner Ehre oder anderer berechtigter Belange die Flucht ergreift oder auf andere Weise dem Angriff ausweicht, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, welche das Notwehrrecht einschränken (vgl. BGH NJW 1980, 2263, zit. n. Juris Rdnr. 8).

USA und Deutschland: kaum Unterschiede im Strafrecht

Lediglich das eingesetzte Mittel zur Gefahrenabwehr ist aufgrund der restriktiven Waffengesetze in Deutschland und der liberaleren in Amerika unterschiedlich. Während bei uns Messer vorwiegen, sind es in den USA Schusswaffen.

Wie wird die Anklage in Missoula ausgehen? Das werden wir nach dem Urteil erfahren.

In Deutschland wäre anzunehmen, dass der Hausbesitzer durch das Köder legen eine Notwehrprovokation begangen hat.

Die (deutsche) Rechtsprechung geht gegenwärtig davon aus, dass in diesem Falle dem Provokateur zumindest das Ausweichen zumutbar ist, der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen müsse, damit nicht zur Anwendung kommt. Dogmatisch wird dies entweder über die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Gebotenheit oder – wie auch sonst im Rahmen der gebotenen Verteidigung – über die möglichen „sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts“ begründet. Daneben wird im Schrifttum eine Strafbarkeit aus einer actio illicita in causa erörtert. Diese Rechtsfigur will ähnlich wie die actio libera in causa darauf abstellen, dass die Notwehrlage ursprünglich (in causa) nicht gegeben war, so dass die Notwehrhandlung in causa rechtswidrig (illicita) gewesen wäre.  (Wikipedia)

Auch im amerikanischen Staaten gibt es dieses Statut, welches beim Prozess gegen George Zimmerman eine Rolle spielte.

Person Who „Initially Provoked“ Incident May Not Claim Self Defense By WILSON HUHN Published: April 15, 2012

In yesterday’s post I discussed the effect of Section 776.041 of Florida law which codifies the common law rule that to claim self-defense a criminal defendant must not have been the aggressor. Under this statute George Zimmerman’s guilt or innocence is likely to turn on whether the jury finds that he „initially provoked“ the incident in which he shot Trayvon Martin to death. If he did provoke the attack and did not subsequently try to escape or withdraw from the confrontation, the „Stand Your Ground“ law does not apply and Zimmerman will not be permitted to claim that he acted in self-defense.

Ob eine solche Notwehrprovokation auch im Recht von Montana gibt, ist mir nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft muss vor Gericht beweisen, dass der Hausbesitzer sich nicht in einer für ihn gefühlten tödlichen Gefahr befand. Was aktuell in den Medien und auch in der Anklage der Staatsanwaltschaft steht, lässt vermuten, dass dieser Beweis gelingt. Schon allein der Umstand, dass er der vorsätzlichen Tötung angeklagt wurde und nur auf Kaution freikam, deutet in diese Richtung.


Der Artikel erschien am 2. Mai 2014 auch bei eigentümlich frei


Update März 2019:

Wikipedia schreibt: Das Geschworenengericht sprach Markus Kaarma für schuldig der vorsätzlichen Tötung. Das am 1. Dezember 2014 verkündete Strafmaß betrug 70 Jahre Gefängnis. Eine Freilassung kommt frühestens nach 20 Jahren Haft in Frage. Am 8. Februar 2017 wies das Oberste Gericht in Montana Kaarmas Berufung zurück.

12 Gedanken zu “Castle Doctrine wird in Deutschland falsch interpretiert

  1. Ich habe schon mal auf diese Seite verlinkt. Dort schreibt Kathy Jackson, Mutter von fünf Kindern und zertifizierte Ausbilderin über Waffen und Sicherheit.

    Kathy beschreibt, wann man wegen Selbstverteidigung schießen darf und wann nicht. Sie empfiehlt, entweder online empfohlene Videos zu dem Thema anzuschauen bzw. reale Sachlehrgänge zu belegen, die Nachweise darüber zu hinterlegen und sich generell zu diesem Thema bei einem Rechtsanwalt Rat einzuholen.

    Die großen drei Bedingungen für Selbstverteidigung lauten bei ihr ähnlich wie die aus obigen Artikel: Ability, Opportunity, Jeopardy (Fähigkeit, Gelegenheit, Gefahr) – und sie zeigt Beispiele, wann diese zutreffen und wann nicht. Für uns Frauen gibt es da interessante Grundsätze.

    Original: http://www.corneredcat.com/article/legal-concerns/ability-opportunity-jeopardy/

    Automatische Übersetzung: https://translate.google.com/translate?sl=en&tl=de&js=y&prev=_t&hl=de&ie=UTF-8&u=http%3A%2F%2Fwww.corneredcat.com%2Farticle%2Flegal-concerns%2Fability-opportunity-jeopardy%2F&edit-text=

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    • Wenn man den deutschen Mainstream-Medien glauben darf, dann sollte man in den USA jeder Zeit darauf gefasst sein, erschossen zu werden, ganz gleich wo. Von wie wenig Sachkenntnis die Ergüsse deutscher Journalisten zuweilen getrübt sind zeigt, folgender Artikel zum Thema „Castle Doctrine“ auf http://www.sueddeutsche.de::

      http://www.sueddeutsche.de/panorama/gesetzgebung-im-us-bundesstaat-montana-recht-auf-selbstjustiz-1.1946350

      Allerdings verrät der Artikel weniger über die „haarsträubenden“ Verhältnisse in den Vereinigten Staaten sondern mehr über den Verfasser und diejenigen, die den Artikel kommentiert haben. Was mich mehr stört als der Unsinn, der hier zur Castle Doctrine“ verzapft wird, ist der in Deutschland typische, äußerst bigotte Versuch, die USA als den „großen weißen Teufel“ hinzustellen, von dem nichts gutes kommen kann, und wo es zugeht wie im Spaghetti-Western, wo ununterbrochen herumgeballert wird. Wieso bigott? Weil in Deutschland ein Krimineller (und Mitglied eines hinlänglich bekannten Motoradclubs) mit einer illegalen Waffe einen Polizisten im Einsatz erschießen darf und auch noch aufgrund §§ 32-33 StgB bzw. §34 StgB vom Vorwurf des Mordes freigesprochen wird. Er dachte sein Leben sei durch das Mitglied eines konkurrierenden „Vereins“ bedroht…
      Aber wehe dem Normalbüger, der sich seines Lebens erwehren muß…und dabei sind an dieser Stelle ausdrücklich nicht die Waffenbesitzer gemeint…und den Rowdy versehentlich zu hart anfasst…

      in diesem Sinne,

      Horrido.

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      • Sie irren sich bzgl. der Putativnotwehr des Hells Angels Mitglieds. Der Mann war nicht kriminell und besaß die 45er Waffe legal. Hätte die Polizei geklingelt, hätte er die Waffe aus dem Safe geholt. Doch das SWAT Team gab sich trotz Warnrufe seinerseits nichts als Staatsdiener zu erkennen, sondern versuchte die Tür aufzurammen.

        In der Angst um sein Leben schoss er durch die Haustür und legte seine Waffe sofort ab, als sich die Polizei als Polizei zu erkennen gab.

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      • Okay, Irrtum meinerseits, was den Hintergrund angeht. (Es erstaunt mich aber doch, dass der Mann die Waffe trotz seiner Vereinszugehörigkeit noch besaß…wo doch das erklärte Ziel „des Staates“ doch ist diesem Personenkreis sämtliche Waffen zu entziehen…sozusagen Vorbeugend…aber das nur am Rande) Jedenfalls rechtfertigen weder „Castle Doctrine“ noch Deutsches Notwehrrecht einen Mord, das war das Ziel meiner Aussage. Und nach der Info über meinen eigenen Irrtum stimmt mich das gefällte Urteil sogar in gewisser Weise Hoffnungsvoll…

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  2. Im Montana Code Annotated heißt es:

    „46-16-131. Justifiable use of force — burden of proof. In a criminal trial, when the defendant has offered evidence of justifiable use of force, the state has the burden of proving beyond a reasonable doubt that the defendant’s actions were not justified.“

    http://leg.mt.gov/bills/mca/46/16/46-16-131.htm

    Wenn ich das richtig verstehe, ist diese Regelung doch der im deutschen Strafrecht sehr ähnlich.

    Ich verfolge seit einigen Tagen diesen Fall auf der Site der örtlichen Tageszeitung “The Missoulian” (http://missoulian.com/). Da gibt es etliche Kommentare von Lesern, die für den Schützen Partei ergreifen, ohne die Umstände dieses Falls zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen. Wenn ich es richtig verstehe, sollen die Castle-Doctrine- und Stand-Your-Ground-Regeln diejenigen schützen, die zu Recht in Notwehr handeln, wogegen dort einige anzunehmen scheinen, daß ebendiese Regeln jedem Carte blanche gäben, auf seinem Grundstück tödliche Gewalt nach eigenem Ermessen auszuüben. So einfach ist es dann wohl doch nicht.

    Gary Marbut sieht das offenbar auch so:

    „Gary Marbut, who heads the Montana Shooting Sports Association and helped draft the state’s law, said Kaarma’s case could help clarify it.

    “If they’re going to possess the means to apply lethal force,” he said, “they need to have a good understanding of when and how that is permissible.”“

    http://www.app.com/viewart/A8/20140502/NEWS01/305020016/More-shootings-test-stand-your-ground-laws

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    • Dieser Meinung schließe ich mich an.

      Ich gehe davon aus, dass das Gericht beweisen kann, dass der Hausbesitzer mehrere Möglichkeiten hatte, keine tödliche Gewalt anzuwenden. U.a. hätte er die Polizei rufen können. Er hätte sogar vor der Garage den Eindringling mit Waffengewalt zwingen können bis zum Eintreffen der Polizei zu warten. Aber ohne Notwehr zu „vollstrecken“, dazu hatte er kein Recht.

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  3. Wie ich im Mai vermutet hatte, wurde jetzt auch entschieden:

    „Markus Kaarma ist am Mittwochabend der vorsätzlichen Tötung an Diren D. schuldig gesprochen worden. Nach zwölfstündigen Beratungen entschieden die zwölf Geschworenen des Gerichts in Missoula einstimmig, dass Kaarma den 17-jährigen Austauschschüler aus Hamburg-Altona im April dieses Jahres vorsätzlich erschoss. Ihm drohen mindestens zehn Jahre Haft. Heute können Direns Eltern sich vor Gericht äußern und ein ihnen angemessenes Strafmaß fordern. Über dieses entscheidet der Richter übereinstimmenden Medienberichten zufolge am 11. Februar. Die Verteidigung will Berufung einlegen.“

    http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Todesschuetze-von-Diren-schuldig-gesprochen-,diren170.html

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