Soll ich einen Halbautomaten kaufen?

Dieser Artikel erschien zuerst bei der GRA 

Von vielen Seiten werden wir gefragt, ob man sich jetzt einen Halbautomaten kaufen soll. Daher kommt hier meine kurze Zusammenfassung der legislativen Prozesse in Berlin und Brüssel.

  • Situation für Jäger
  • Situation für Sportschützen
  • Gefahr für die Zukunft

Mein Tipp:  KAUFEN UND KÄMPFEN!

Situation für Jäger

Jäger werden vermutlich noch einige Monate keine Halbautomaten kaufen dürfen, da der heutige Beschluss im Bundestag, der das unsägliche Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom März aufhebt, noch einige Monate (September 2016, maximal Februar 2017) benötigt, um Gesetz zu werden. In jedem Fall braucht kein Jäger mit Enteignung rechnen und kann sich – falls er eine Zweitwaffe hat – die Kosten sparen, sein Magazin zwischenzeitlich auf FIX (festes Magazin) umzubauen. An der Entscheidung heute im Bundestag kann nicht mehr gerüttelt werden; nur der Zeitpunkt, ab wann die Waffenbehörden wieder HAs für Jäger erlauben werden, steht noch nicht eindeutig fest.

Weiterlesen beim DJV, der maßgeblichen Einfluss als Experte an dieser Entscheidung hatte. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung auch von den beiden hervorragenden Verfassungsbeschwerden beeinflusst wurde, die IHR Spender erst ermöglicht habt.

Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt

Der Bundestag hat heute eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Demnach dürfen halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd eingesetzt werden, solange nicht mehr als drei Patronen geladen sind. Der Bundesrat kann dazu allerdings frühestens im September beschließen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert deshalb eine entsprechende Stellungnahme der Regierungen von Bund und Ländern, die unmittelbare Rechtssicherheit für Jäger schon vor dem Inkrafttreten der Novelle schafft.

 (Quelle: DJV)

(Quelle: DJV) 08. Juli 2016

Situation für Sportschützen

Der Kommissionsvorschlag zum Verbot von Halbautomaten wird sich noch bis November 2016, eventuell sogar mit dem anschließenden Trialog bis Sommer oder Winter 2017 hinziehen.

Der letzte Kompromissvorschlag im Europäischen Parlament, über den IMCO am 13. Juli abstimmen wird, ist zwar nicht hinnehmbar, würde aber für deutsche Sportschützen kaum etwas ändern, da unser Waffengesetz ähnlich streng wie der Kompromiss ist.

Lediglich der Magazinbann wäre eine weitere Restriktion für deutsche Sportschützen. Dieser ist aber auch noch nicht beschlossen, sondern steht nur im Raum. Er kann ganz gestrichen werden oder auf 20 Schuss beschränkt oder auf 10/20 Schuss beschränkt werden. Auch wird überlegt, Sportschützen, die im Verein sind und regelmäßig trainieren (deutsche Regelung), Sondergenehmigungen für A zu geben, sogar den EFP auf A aufzuweiten.

Aktuell will man Millionen von Waffen nach A verschieben,
um dann Millionen von Sportschützen und Reservisten Ausnahmegenehmigungen zu geben.

Mehr Red Tape und Verwaltungsaufwand geht nicht. Deshalb muss die Magazinbeschränkung auch vom Tisch.

Prof. Dr. Gary Kleck schrieb 2013:

Die einzige Art von Schießereien, bei denen eine große Anzahl von Patronen häufig abgefeuert werden, sind Massenerschießungen, Vorfälle mit hoher Opferzahl. Massenerschießungen sind zum Glück sehr selten in absoluten Zahlen …. Auch bei diesen äußerst seltenen Massenerschießungen , in denen eine große Anzahl von Opfer erschossen wurden, benötigten die Schützen nie „große Magazinkapazitäten“, um so viele Opfer zu verletzen oder zu töten, wie sie es taten, weil sie entweder
(a) mehrere Waffen besaßen,
(b) mehrere Magazine besaßen, oder
(c) genügend Zeit und Gelegenheit hatten, um kleinere Magazine neu zu laden.

Deshalb kann auch die hypothetische Möglichkeit mithilfe der Magazinkapazitätsbegrenzung den möglichen Schaden zu reduzieren oder die Sicherheit der Öffentlichkeit zu verbessern, fairerweise nur damit beschrieben werden, dass eine sehr kleine Teilmenge von sehr seltene Ereignissen begrenzt werden könnte.

Supplemental declaration of Prof. Dr. Gary Kleck in support of motion for preliminary injunction

Eine Magazinbegrenzung würde gegen die REFIT-Regeln der EU verstoßen. Eine Verschiebung von Millionen von Schusswaffen nach Kategorie A, verbunden mit einer Erweiterung des Personenkreises, die Kategorie A-Waffen besitzen dürfen von wenigen Hunderttausend auf mehrere Millionen (Reservisten und Sportschützen) wäre ein gewaltiger Verwaltungsakt. Dieser ist nicht proportional zum oben beschriebenen minimalen Nutzen. Gesetze sollen immer erhebliche Gefahren mindern, sind jedoch nie für eine Nullifikation eines Risikos geeignet.

Die Bundesregierung schrieb 2010:

Unbeschadet der Tatsache, dass verschiedene bereits genehmigte Schießsportordnungen, auf deren Bestand vertraut wird, in Teilen beschränkt würden und deutsche Schützen bei internationalen Wettbewerben Nachteile erlitten, müssten Regelungen für die schon vorhandenen Waffen bzw. Magazine geprüft und getroffen werden. Zu bedenken bleibt, dass weiterhin Magazine mit höheren Kapazitäten auf dem Markt wären, problemlos erworben bzw. beschafft und zu kriminellen Zwecken eingesetzt werden könnten.

Um die Forderung der Länder umzusetzen, müssten die Regelungen für „wesentliche Teile von Schusswaffen“ mit den entsprechenden Restriktionen für Herstellung, Erwerb, Besitz auf Magazine, die bisher nicht wesentliches Teil einer Waffe sind, ausgeweitet werden. Das könnte schon vor dem Hintergrund der Vielzahl der in legalem Besitz vorhandenen Magazine und auch im Hinblick auf das angestrebte Ergebnis kaum realisierbar sein.

Bericht der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes – 01.02.2010 

Gefahr für die Zukunft

gunban-big2Auch wenn die gerade vorliegenden Kompromissvorschläge für deutsche Sportschützen kaum Nachteile bringen würden, sind sie für die Zukunft sehr gefährlich.

Eine Verschiebung nach A (verbotene Waffen) mit gleichzeitiger Ausnahmegenehmigung führt unweigerlich dazu, dass der Personenkreis für Ausnahmegenehmigungen immer kleiner wird (Salamitaktik). Jede neue Massenschießerei kann die nationale Regierung benutzen, um den Personenkreis einzuschränken. Wir haben dies in den letzten 40 Jahren mit dem Personenkreis gesehen, dem das Bedürfnis Selbstverteidigung zugebilligt wurde. Ebenso wurden die Regeln für die Zuverlässigkeit in den letzten Jahren restriktiver: MPU für jüngere Erwachsene, 60 Tage Regelung für alle Verurteilungen, nicht nur Gewalttaten und Verstöße gegen WaffG, SprengG, JagdG; Mitglied bei der NPD oder in einem Motorradclub, mögliche Selbstmörder etc.

Die EU legt immer nur Mindeststandards fest. Die nationalen Regierungen dürfen immer restriktivere Gesetze erlassen, ohne dass hier auf Harmonisierung gepocht wird und Mitgliedsstaaten wegen Wettbewerbsbehinderungen ihr Recht auf Absatz einklagen könnten.

Mittlerweile unterscheiden sich die Kompromissvorschläge nicht mehr sehr vom deutschen Waffenrecht und haben den doppelten Umfang vom liberalen tschechischen Waffenrecht. Zur Zeit ist nur die Tschechische Republik mit ihrem wundervollen Waffengesetz gegen den #EUgunban. Dort wollen nicht mal die Grünen oder Sozialisten die vorgeschlagenen Beschränkungen. Wogegen unsere deutsche Regierung – zusammen mit UK, FR, IT und BE an einer EU-weiten Verschärfung und dem Magazinbann großes Interesse hat und es neue Kompromissvorschläge gibt, die 1:1 auf das UK-Recht passen, wie z.B. KK-Halbautomaten, die wie Kriegswaffen aussehen, sollen eine eigene Kategorie B8 erhalten.

Von daher mein Tipp: KAUFEN UND KÄMPFEN!*

* Und mit Kampf meine ich natürlich die demokratisch zulässigen Mittel wie Eingaben, Anschreiben, Publikationen und Demonstrationen. 😉

6 Gedanken zu “Soll ich einen Halbautomaten kaufen?

  1. Ich möchte ein G28, ein MR223 und eine Saiga bevor es zu spät ist ! Kaufen, kaufen, kaufen !
    Vielleicht noch eine Haenel und ……….

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  2. Ich bin froh und dankbar,
    dass es Menschen wie Katja Triebel gibt. Durch großen Sachverstand und persönlichem Einsatz haben
    wir alle ein Vorbild an dem wir uns orientieren können und müssen. Natürlich auch dank an alle andere Unterstützer für die gerechte Sache.

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