Das Europäische Parlament ist am Drücker. Am Dienstag (29-03-2016) wird die führende Berichterstatter des IMCO (Vicky Ford) die „Änderung der Änderung“ präsentieren.
Wir kennen den Inhalt nicht.
Wir wissen nur, dass Vicky Ford sehr kritisch war, dass sie Experten beider Seiten eingeladen (anti-gun und pro-gun) zur öffentlichen Anhörung am 15. März, dass andere Mitglieder des IMCO kritische Fragen gestellt haben und dass in den letzten Monaten viele Menschen, Verbände und Abgeordneten Vorschläge für den Vorschlag ihr zugesandt haben.
Wir wissen auch, dass die Europäische Kommission (einschließlich Juncker und Avramopoulos) am ursprünglichen Vorschlag festhalten wollen, sowie die Französisch Regierung (und die belgische und italienische). Diese lobten in der letzten Woche den Vorschlag als wirksames Instrument gegen den Terrorismus. Aber IMCO kritisierte, dass dieser Vorschlag keine Auswirkungen auf den Terrorismus haben.
Da wir bis Dienstag nichts tun können, wünschen wir Euch jetzt ein frohes Osterfest.
P. S. Für diejenigen, die uns herzlos ansehen, weil wir die gemeinsame Trauer über den belgischen Opfer nicht teilen:
Wir sind nicht herzlos.
Wir sehen darüber hinaus.
Wir sehen weltweite Opfer, nicht nur die, die in Europa (seit November 2015 weltweit 2168 Tote bei Terroranschlägen)
Wir sehen, dass Christen – aber noch mehr Muslime – Opfer von Terroristen wurden.
Wir sehen, dass es kein Krieg gegen die Europäer, sondern ein Krieg gegen jeden mit einer anderen Meinung ist.
Es ist der Geist, nicht die Waffe, die böse sein kann.
Die meisten Menschen – unabhängig von ihrer Religion – sind gut, nicht böse.
Gesetzestreue Menschen – unabhängig von ihrer Religion – sind sogar noch besser als der Durchschnitt.
Die Regierungen sollten in ihre gesetzestreuen Menschen vertrauen, anstatt sie als potentiellen Feind zu sehen.
Die Regierungen sollten den Zugang zu Waffen für gesetzestreue Menschen erleichtern, da diese Verbrechen abschrecken können.
Original von Firearms United und German Rifle Association.
Hallo Katja,
hast du etwas gehört, wie die Änderung aussieht? Trotz intensiver Suche konnte ich nirgends etwas finden.
Viele Grüße,
Ein interessierter Leser deines Blogs!
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Die IMCO hat einen Gegenentwurf vorgelegt, den es zur Zeit nur auf Englisch gibt. Hier steht eine kurze Zusammenfassung auf Englisch – mit Link zum Entwurf. https://ukshootingnews.wordpress.com/2016/03/29/eugunban-latest-semi-auto-gun-ban-plan-has-been-dropped/
Einige Staaten machen genau das Richtige: sie laden alle Interessenvertreter ein, um diesen neuen Entwurf zu prüfen.
Keine Ahnung, ob das in Deutschland auch so passiert.
Uns hat ja diese Woche noch das BVerWG eins übergebraten …. was Kraft gekostet hat, die bei der EU-Waffenrichtlinie benötigt wird.
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Danke, Englisch stellt für mich kein Problem dar.
Okay, wenn ich es richtig sehe, ist nach dem neuen Entwurf, jedenfalls für uns in Deutschland, das Problem mit den Kat. B7-Halbautomaten erst einmal erledigt. Für die Schweizer dürfte das aber nicht zufriedenstellend sein: So wie ich die Änderung verstehe, sollten Vollautomaten, die auf Halbautomaten umgebaut wurden, weiter in Kat. A fallen. Und das dürfte die Sturmgewehre der ehemaligen Schweizer Reservisten betreffen!
Auch deinen Hoffnungen nach einer Liberalisierung dergestalt, dass als Bedürfnis auch zum allgemeinen Selbstschutz anerkannt wird, werden durch den Entwurf zerstört. Eine Erlaubnis soll nämlich nur „for good reason“ erteilt werden, wobei Selbstschutz sicherlich nur darunter fallen dürfte, sofern man eine überdurchschnittliche Gefährdungslage nachweisen kann. Tschechien dürfte hiervon unmittelbar einschränkend betroffen sein.
Die weiteren Punkte, z.B. hinsichtlich der Befristung auf 5 Jahre, sind entschärft, aber nicht zufriedenstellend gelöst (wie soll die als Alternative vorgesehene, kontinuierliche Überprüfung aussehen?!).
Aus den Gesundheitstests werden Gesundheitschecks. Wo da genau der Unterschied liegen soll, ist mir nicht ganz klar. Vermutlich soll damit eine oberflächlichere Prüfung gemeint sein. Gleichwohl: Auch das führt zu Aufwand und Kosten, die natürlich wieder die Betroffenen zu tragen haben.
Eine Positive Sache ist mir jedoch auch aufgefallen: Eine Besitzerlaubnis, die einem in einem EU-Mitgliedsstaat erteilt wurde, soll einen wohl beim Umzug in einen anderen Mitgliedsstaat ebenfalls zum Besitz berechtigen (bzw. einem der Besitz dort nicht verboten werden können), wenn nicht die betreffende Waffenkategorie in dem Mitgliedsstaat generell verboten ist (also z.B. Kurzwaffen in England).
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