Waffenbesitz in den 60/70er Jahren

Vor 1972 konnten volljährige Deutsche, je nach Bundesland, Langwaffen für die Freizeit und den Selbstschutz im Versandhandel kaufen. Beliebt waren insbesondere Schrotflinten und Flobertbüchsen.
1972 beschrieb der Gesetzgeber Schusswaffen im Sinne des Gesetzes als
„Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.“
Der „Passus Sport, Spiel oder zur Jagd“ war im Schusswaffengesetz von 1928 noch nicht enthalten.