Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern behauptet, das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt. Stimmt das?
Süddeutsche Zeitung vom 25. Februar 2017
Ich habe mich auf Wikipedia schlau gemacht und bin den dortigen Links gefolgt.
Der mehrdeutige Begriff Volk bezeichnet eine Reihe verschiedener, sich teilweise überschneidender Gruppen von Menschen, die aufgrund bestimmter kultureller Gemeinsamkeiten und Beziehungen und zahlreicher Verwandtschaftsgruppen miteinander verbunden sind.
Die Zugehörigkeit zu einem Volk hat dabei neben objektiven Faktoren (wie kulturelle Verwandtschaft, gleiche Sprache und politische Schicksalsgemeinschaft) auch eine subjektive Komponente im „Sich-Bekennen“ zu einem Volk.
In der Soziologie und Ethnologie wird die Bezeichnung Volk entweder komplett durch Ethnie ersetzt oder als klassifizierender Überbegriff für mehrere „Ethnien“ verwendet, die sich als Gesamtgesellschaft verstehen.
Ein Volk im Sinne von Staatsvolk besteht aus der Gesamtmenge der Staatsbürger und ihnen staatsrechtlich gleichgestellter Personen, es bildet dessen Demos (griechisch δῆμος ‚Gemeinde, Volk‘) als Grundlage der Demokratie. Die ethnische Herkunft von Bürgern eines Staates ist dabei rechtlich unerheblich.
Allen Definitionen von Volk weisen auf Gemeinsamkeiten hin…
…, die entweder familiär (Ethnie, Heirat, Verwandtschaft) bedingt sind oder mittels Überzeugung (kulturelle Gemeinsamkeiten, „Sich-Bekennen“) entstanden sind.
Entscheidend für die Zugehörigkeit zum „Deutschen Volk im Sinne des bundesdeutschen Grundgesetzes“ ist also primär der rechtliche Status als Staatsbürger und nicht die Zugehörigkeit zu einem Volk oder Volksstamm, etwa im ethnischen oder soziologischen Sinne. Eingebürgerte Migranten nichtdeutscher Nationalität gehören somit zur bundesdeutschen Bevölkerung und können sich daher unter anderem an politischen Wahlen beteiligen, ohne dass dadurch ein Widerspruch zum Grundgesetz bestehen würde.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass wir demnächst Gesetzesänderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zu erwarten haben.
Wahlvolk
Das Impulspapier der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration und stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Aydan Özoğuz und der Vorstoß der SPD und Grünen in NRW das kommunale Wahlrecht auf Landessebene einzuführen, sprechen dafür, dass peu a peu das Wahlvolk verändert werden soll, auch wenn die Mehrheit des jetzigen Wahlvolks dies (noch) anders sieht.
Die Mehrheit in Deutschland lehnt es ab, Bürgern ohne Pass eines EU-Staates ein Wahlrecht bei Kommunalwahlen zu geben.
- Ablehnung für ein solches Wahlrecht äußern viele Anhänger der CDU (65,3 Prozent), FDP (65) und der AfD (96,9)
- Die Mehrheit der SPD- und Grünen-Anhänger ist dafür.
Das zaghafte Ja der Befürworter
Während der Befragung ließ sich eine interessante Beobachtung machen. Deutsche, die das Wahlrecht für Ausländer ohne EU-Pass ablehnen, tun das sehr vehement. 42,9 Prozent sagen „Nein, auf keinen Fall“. Das ist mit Abstand der Spitzenwert unter allen Antwortmöglichkeiten. Die Befürworter vertreten ihre Meinung dagegen vergleichsweise zaghaft. Nur 16,2 Prozent der Befragten bekennen sich mit einem „Ja, auf jeden Fall“ dafür.
Eigentlich befürworte ich das kommunale Wahlrecht. Wer hier Steuern zahlt, sollte kommunale Mitbestimmung haben, auch wenn man kein EU-Bürger ist. Dies setzt aber voraus, dass die Einwohner ohne deutschen Pass Steuern zahlen und nicht Transferleistungen erhalten. Nur bei Steuerzahlern kann ich davon ausgehen, dass sie zum Wohl der Kommune wählen (wofür die mit-erwirtschafteten Steuern kommunal verwendet werden) und nicht nur zum eigenen Wohl (z.B. eigene Transferzahlungen und Förderungen erhöhen).
Keine Einbürgerung von Leistungsempfängern
Ohne „Wenn und Aber“ kann jeder Einwohner die Staatsbürgerschaft erhalten, der
- seit acht Jahren im Inland lebt,
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt,
- nicht durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet,
- den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann,
- seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert,
- weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
- über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.
Es gibt noch andere Möglichkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen (Adoption, Heirat u.a.), sowie Ausnahmen bei der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bzw. verkürzte Zeiten für den Aufenthalt (sieben oder sechs Jahre).
Man kann anhand der obigen Auflagen davon ausgehen, dass die neuen Staatsbürger unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen und akzeptieren.
Der Staat kann nur während der ersten fünf Jahre die Einbürgerung widerrufen, wenn diese durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist. Das schafft Rechtssicherheit für den Staat und den neuen Bürger.
Kommunales Wahlrecht für Ausländer
NRW will nun das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger wie folgt einführen:
Danach soll in Artikel 78 der Landesverfassung der Satz eingefügt werden: „Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben.“ Als Mindestaufenthaltsdauer sollen nach Vorstellungen der Antragsteller fünf Jahre gelten.
Dieser Passus würde ohne Prüfung alle Personen umfassen, die seit fünf Jahren (ein Jahr weniger als die Mindestaufenthaltsdauer für Einbürgerungswillige) hier leben, unabhängig davon,
- ob sie sich hier nur aufhalten, weil sie nicht abgeschoben werden können
- ob sie zum Gemeinwohl beisteuern oder vom Gemeinwohl abhängig sind
- ob sie den Wertekanon/Leitbild unserer Gesellschaft teilen oder vorsätzlich gegen diesen verstoßen (wollen)
- ob sie überhaupt Kenntnisse der deutschen Sprache und unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung besitzen.
Kommunales Wahlrecht in anderen EU-Staaten
15 von 28 EU-Mitgliedstaaten erlauben bestimmten Gruppen von im Land lebenden Drittstaatsangehörigen die Teilnahme an kommunalen Wahlen. [Diese …] begrenzen dieses Recht auf der Basis von mindestens einer von vier verschiedenen Bedingungen. Einige Staaten setzen mehrere dieser Bedingungen voraus.
- Aufenthaltsdauer
- Registrierung im Wählerverzeichnis
- spezieller Aufenthaltsstatus
- Gegenseitigkeit
Belgien setzt voraus, dass Ausländer einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerregister stellen und eine Erklärung unterzeichnen, in der sie geloben, die belgische Verfassung und das belgische Recht zu achten.
Fünf Staaten – Estland, Litauen, die Slowakei, Slowenien und Ungarn, – erlauben nur Drittstaatsangehörigen, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder einen Langzeitaufenthaltsstatus haben, die Wahlteilnahme.
Die Tschechische Republik, Malta, Portugal und Spanien wenden die Bedingung der Gegenseitigkeit an. In der Praxis führt dies zu einer weitreichenden Beschränkung oder de facto Inexistenz des Wahlrechts.
Die Gegenseitigkeit (1) finde ich persönlich optimal, die belgische Lösung (2) wäre für mich die Mindestanforderung und die Lösung der fünf neuen MS-Staaten (3) ein Kompromiss.
- Wer seine Staatsangehörigkeit nicht aufgeben will und deswegen keine Einbürgerung möchte, sollte kommunal wählen dürfen, sofern sein Heimatland dies auch für Deutsche erlaubt.
- Wer kommunal wählen möchte, sollte zumindest erklären, dass er deutsches Recht achtet. Rechte bedingen immer auch Pflichten.
- Nur wer einen Langzeitaufenthaltsstatus hat, kann auch seinen Lebensunterhalt selber verdienen in unserem Land. Geduldete Ausländer dürfen hier nicht arbeiten.
Von den oben genannten 15 EU-Mitgliedstaaten bleiben somit maximal 8 übrig, die so generös das Kommunal-Wahlrecht gewähren, wie die roten und linken Parteien in NRW es einfordern.
„No representation without taxation.“
Selbst die Befürworter des kommunalen Wahlrechts für Ausländer benutzen meine Forderung auf Bestreitung des Lebensunterhalts, nur anders herum. Wer nicht genügend verdient zum Leben, zahlt auch keine Steuern.
„No taxation without representation.“ Alle Mitglieder einer Gemeinschaft, die regelmäßig Steuern zahlen, sollen in politischen Organen, die darüber entscheiden, wie öffentliche Gelder ausgegeben werden und verbindliche Regeln für alle Einwohner aufstellen, repräsentiert sein.
Mein Fazit:
Das Volk sind die deutschen Staatsbürger.
Die, die hier leben, nennt man Einwohner.
Rechte bedingen Pflichten.
Von daher kommunales Wahlrecht für Einwohner, die Steuern zahlen und unsere FDGO anerkennen oder deren Heimatländern uns ebenfalls kommunales Wahlrecht gewähren.
Katja, sehr guter Artikel !
Sehe ich genau so.
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Sehr geehrte Frau Triebel,
vielen Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag.
Mir sind gerade einige Lichter aufgegangen…
P.S.:
Merkel, SPD, die GRÜNEN und LINKEN müssen weg !
Wir, die hier schon länger leben, haben es in der Hand.
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Nachtrag: Wenn wir die Bekenntnis zur FDGO und das Steuerzahlen als notwendige Kriterien für das Komumalwahlrecht aufnehmen, spricht nichts dagegen, die Aufenthaltsdauer von fünf Jahren auf zwei oder drei zu verkürzen.
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gute Tag Katja,
es freut mich mal wieder so einem GUTEN BEITRAG von dir zu lesen, mit Ihrer Aussage hat „IM Erika“
mal wieder bewiesen wohin die (ihrer Gewünschten) Reise gehen soll: nähmlich Vernichtung der deutschen Identität einhergehend mit der auflösung der deutschen Nation.
saludos de pancho lobo
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Hallo Katja,
wie gewohnt ein absolut treffender Artikel von Dir. Man kann nur hoffen, dass endlich wie schon vom früheren Bundepräsident Roman Herzog gefordert „ein Ruck durch die Bevölkerung“ geht.
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Liebe Katja,
einer deiner besten Beiträge hier, der aber auch erst mal im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden müsste.
Ich war 8 Jahre Soldat und immer, auch gegen alle Widrigkeiten, stolz darauf Deutscher zu sein.
Mir tun die Entwicklungen in diesem Land nur weh.
Lieber Gruß Tommi
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