Das BVerwG urteilte: Halbautomatische Waffen, die mehr als 2-Schuss-Magazine aufnehmen können, seien grundsätzlich für die Jagdausübung verboten.
Update 07.04.2016 – Einschätzung des Bund Deutscher Jagdaufseherverbände e.V. (BDJV) am Schluss eingefügt und unser Fazit.
Diese Meinung teile ich nicht
Sollte dies zutreffen, dann müsste jeder Jäger aus dem Ausland, seine Halbautomaten zu Hause lassen anstatt – wie Usus – sich nur für die Jagd in Deutschland ein kleines Magazin besorgen. (Dies machen laufend Jäger aus Österreich für deutsche Jagdeinladungen).
Das BVerwG macht hier m.M. einen großen Fehler, in dem es nicht zwischen temporärer Jagdausübung und dauerndem Besitz unterscheidet.
Update 18:50 Auch der DJV kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste

