Parallele 2009 zu 2017: Kurz vor der Sommerpause und Bundestagswahl peitscht die GroKo aus CDU und SPD verfassungswidrige Gesetze durch – sowohl formal als auch inhaltlich.
Dirk Müller (Mister Dax) bringt es mal wieder auf den Punkt, was die Medien nicht schaffen. (Ich halte ihn nicht für einen Verschwörungsfan)
2009: Die Änderung des Waffenrechts wird einfach an das laufende Verfahren zum Sprengstoffgesetz „angehängt“. Es entfielen dadurch die erste und zweite Lesung.
2017: Ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, in dem es um mehrere andere Themen, etwa den Führerschein-Entzug bei Nicht-Verkehrsstraftaten, geht, wurde vor einigen Wochen unauffällig um den Punkt der Überwachung/Staatstrojaner ergänzt.
Im „Kampf gegen Gewalt/Terrorismus“ wird hier ein Bürgerrecht nach dem nächsten geopfert. Von der Bundes-Datenschützerin – wie immer im Gegensatz zu ihrem Vorgänger – kein Wort.
Die Verteidiger dieses Gesetzes sagen, dass ja ohne richterlichen Beschluss nichts möglich wäre.
Doch schauen wir uns mal unsere Richter im Land an!
Da werden Hausdurchsuchungen wegen Bagatellen erwirkt, da wird „Gefahr im Verzug“ proklamiert, weil jemand eine Jagdwaffe zum Freund transportiert. Da wird Amoklauf vermutet, weil jemand seinen Nachbarn anschwärzt, der nicht mal eine SSW besitzt. Da gewinnen Behörden in erster und zweiter Instanz Prozesse, die in dritter Instanz als verfassungswidrig bescheinigt werden. Da wird ein Rentner nicht wegen Notwehr freigesprochen, obwohl sogar der Staatsanwalt für Freispruch plädiert. Da werden Gewalttäter auf Bewährung freigelassen, die Kinder und Frauen missbrauchten.
Wer bitte vertraut denn heutzutage noch einem Richter/einer Richterin beim Amtsgericht? Denjenigen, die die Genehmigungen für den Staatstrojaner erteilen?
Der Bundestag hat gerade ein Gesetz verabschiedet, das unser aller Freiheit entscheidend einschränkt. Es regelt die Online-Durchsuchung durch Staatstrojaner, ist aber bereits in seiner Entstehung verfassungswidrig.
„Praktisch ohne öffentliche Debatte wird versucht, mit Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung einzuführen“, sagte Ulrich Schellenberg, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, dieser Zeitung.
Gefahr für die innere Sicherheit: Mit der Geheimhaltung von Sicherheitslücken, die zum Anbringen von Schadsoftware benötigt werden, geht eine Gefahr für die innere Sicherheit einher.
Unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff bei niedriger rechtlicher Schwelle: Die rechtlichen Grenzen der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) lassen sich technisch kaum umsetzen, wodurch de facto eine Online-Durchsuchung geschaffen wird.
Fehlender Beleg der Notwendigkeit: Strafverfolgungsbehörden haben dank der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche bereits heute Zugriff auf eine nie dagewesene Fülle an Daten.
Fehlende technische Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit: Die technischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schadsoftware sind nicht ausreichend spezifziert, um Rechtssicherheit oder adäquate Kontrolle sicherzustellen.
Chaos Computer Club: Stellungnahme zum Staatstrojaner
Rechtsstaat bedeutet, dass man diese Fragen erst geklärt hat, bevor irgendwas in einem Bundestag durchgepeitscht wird, und dass man auch die Zuständigen und die mit Wissen einbezieht, und das vermisse ich hier. Das war jetzt eigentlich ein eigener Trojaner, wie das Gesetz funktioniert hat, denn wer hätte das beim Lesen der Tagesordnung dort erwartet.
DW: Datenschutzbeauftrage: Ein Gesetz, eingebracht wie ein Trojaner
Diese „Politik“ der staatlichen Überwachung und die Umgehung der öffentlichen Debatte, das Nichteinholen von Expertenwissen bzw. dessen Nichtbeachtung hat System. Auch beim „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ wurde so verfahren:
Nicht einmal mehr die Simulation von Partizipation
Ein Gesetz für neue Regeln gegen Hetze im Netz ist geplant. Die Gesellschaft für Informatik wurde um Expertise gebeten. Sie lieferte fristgerecht, doch da gab es schon eine neue Fassung.
Bereits 2009 agierte die GroKo so:
Heute kungelt der Bundestag verfassungswidrig
Laut Tagesordnung debattiert der Bundestag heute bis tief in die Nacht. Tatsächlich machen viele Abgeordnete früher Feierabend und lassen ihre Reden nur abheften. So wird auch bei einem sehr umstrittenen Gesetzesprojekt verfahren. Experten bezweifeln, dass ein Beschluss dazu verfassungsgemäß wäre.
Damals wurde neben dem Waffenrecht auch das „Gesetz zur Stärkung der Informationstechnik des Bundes“ durchgepeitscht.
„Missbrauch der Protokollabsprache“
Ein solches Gesetz, „dass den höchstrichterlich geschützten Kernbereich der privaten Lebensführung berührt, darf nicht heimlich durch das Parlament gehievt werden“, sagt Leutheusser-Schnarrenberger. Die ehemalige Justizministerin beklagt, dass die Mehrheit von Union und SPD eine „ordentliche parlamentarische Beratung des Gesetzes komplett verweigert“. Aus der arbeitsökonomisch gedachten Protokollabsprache werde so ein „Ausdruck von machtverhohlener Arroganz“ der großen Koalition.
Obwohl verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden, ist jedoch nichts passiert. Die Gesetze wurden wirksam. Die Überwachung wird seit Jahren ausgeweitet.
Wer im September CDU oder SPD wählt, ist selber Schuld!
Eingangs des Artikels heißt es: „Im ‚Kampf gegen Gewalt/Terrorismus‘ wird hier ein Bürgerrecht nach dem nächsten geopfert.“
Ich erlaube mir, diesen Satz ein wenig näher an die Wahrheit heranzuführen: „Mit dem Vorwand ‚Kampf gegen Gewalt/Terrorismus‘ betreiben zu müssen, wird hier ein Bürgerrecht nach dem nächsten ausgehebelt.“
Aber warum werden Waffenbesitz und freie Meinungsäußerung, diese absoluten bürgerlichen Fundamentalrechte, ausgehebelt? Seit 15 Jahren ist ein Gleichlauf zu beobachten zwischen einer Verschärfung des Waffenrechts einerseits und einer immer stärker werdenden Einschränkung der Meinungsfreit andererseits. Auch die Überwachung nimmt ständig weiter zu. Spitzenpolitiker und Großunternehmer (auch hier in Deutschland haben wie Oligarchen!) bereiten sich auf etwas vor. Es scheint ein großes Ereignis vor der Tür zu stehen von dem man erwartet, dass sich das Volk dagegen wehren wird. Was mag es sein, auf das man sich da vorbereitet?
LikeLike
Genau deswegen steht ja „Kampf gegen…“ in Anführungsstriche. Er ist nur ein Vorwand. Kosten-Nutzen -Relation ist hier nicht gegeben.
Und über Meinungsfreiheit habe ich vor Kurzem geblogt: https://katjatriebel.com/2017/04/15/meinungsfreiheit-und-private-waffen/
LikeLike
[…] Weiterlesen … […]
LikeLike
[…] über Ein Gesetz, eingebracht wie ein Trojaner — Katja Triebel […]
LikeLike
Auch die Reste des Bankgeheimnisses sind vor ein paar Tagen nun vollends gefallen. Hübsch kaschiert durch riesigen medialen Zirkus um DAS Ereignis, auf das die Welt gewartet hat: Die „Ehe für alle“…
Natürlich hat dieses Vorgehen Methode: Gebt dem Stimmenvieh die tägliche Ration mediales Soma – und kungelt die wichtigen Dinge hinter verschlossenen Türen aus.
Was keiner weiß, macht keinnen heiß: funktioniert doch prächtig!
LikeLike
Hat dies auf Waffen – Waffenbesitzer – Waffenrecht rebloggt.
LikeLike
Wie wäre es denn mit der Gründung einer eigenen Partei, die die Rechte von Sportschützen, Jägern,… verteidigt. Diese Partei braucht eigentlich bis auf die vorgenannte Aufgabe kein eigenes Programm. Sie dient lediglich als „Mehrheitsbeschaffer“ einer demokratischen Volkspartei, die wiederum die Forderungen der legalen Waffenbesitzer akzeptiert. Der Aufwand für Leitungspersonal, Parteitage u.ä. hielte sich somit auch in Grenzen. „Die Idee wird zur materiellen Gewalt, wenn sie die Massen ergreift“ – eine historische Erkenntnis, die auch heute noch aktuell ist.
LikeLike
Wir arbeiten schon mit einigen Parteien zusammen, in dem wir Denkanstöße und Experten vermitteln…
LikeLike