Waffenrecht im Koalitionsvertrag 2018

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD kommt das Wort „Waffe“ 12 mal vor, 11 mal betrifft es Rüstungsgüter wie ABC- und Kriegswaffen. Einmal betrifft es den Export von Kleinwaffen, zu denen auch zivile Schusswwaffen zählen, in Drittländer.

Wir schränken die Rüstungsexporte für Drittländer weiter ein, die weder NATO noch EU-Mitgliedsländer sind, noch diesen gleichgestellt. Ergänzend zu den Kleinwaffengrundsätzen vom Mai 2015 sollen Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden. Wir schärfen noch im Jahr 2018 die Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 und reagieren damit auf die veränderten Gegebenheiten.

Quelle: Koalitionsvertrag 2018 als PDF

Ansonsten kommt zwar das Wort „Sicherheit“ 176 mal vor, doch kaum im Zusammenhang mit „innerer Sicherheit“, dafür vermehrt mit IT-Sicherheit, Cybersicherheit, Rechtssicherheit, sozialer Sicherheit und der Sicherheit in Nah-Ost, Afrika, Lateinamerika, Asien, Afghanistan und innerhalb diverser internationalen Bündnisse.

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Waffenhandel vs. Waffenschieber

Heute habe ich mich über einen Journalisten geärgert und gefreut – und das in einem Artikel.

Zwar war dem professionellen Waffenhändler schon vor 13 Jahren die Lizenz weggenommen worden. Es sei damals zu Unregelmäßigkeiten gekommen, sagt Wilhelm Paessens vom Zollfahndungsamt Essen. Aber der Mann bediente die Kunden illegal „unter Ausnutzung der gültigen Handelsgenehmigung eines Freundes“.  (WAZ vom 21. April 2015)

Wie bitte kann man professioneller Waffenhändler sein, wenn man gar keine Handelslizenz besitzt und nicht mal ein Ladengeschäft hat?

Liebe Journalisten: ohne Lizenz ist man ein Waffen-SCHIEBER oder Waffen-SCHMUGGLER, aber kein professioneller Händler.

Wir sind professionelle Händler: wir besitzen eine Lizenz, ein offenes Ladengeschäft, eine eigene Website, mehrere Angestellte, haben eine GmbH, zahlen Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer, führen ein von der Polizei kontrolliertes Waffenhandelsbuch und melden seit 2003 jeden Verkauf an die Waffenbehörden. Das ist professionell – nicht das, was dieser Mann gemacht hat….

Aber ich bedanke für mich für den Schlussabsatz der WAZ:

Wieso haben die lokalen Ämter im Kreis Unna, seit neuestem auch das Nationale Waffenregister beim Bundesverwaltungsamt den offenbar über Jahre hinweg schon mengenmäßig außergewöhnlichen illegalen Handel nicht bemerkt? (WAZ vom 21. April 2015)

Meine Meinung zum Nationalen Waffenregister findet man hier im Blog: teuer, umständlich und kein Sicherheitsgewinn. Dieser Vorfall hier bestätigt meine Ansicht.