WBK weg wegen Facebook-Posts

Heute wurde ich auf diesen Blogartikel aufmerksam gemacht:

Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken

Auch Äußerungen in sozialen Netzwerken können den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründen.

Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern.

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