Reichsbürger – Oberste Priorität?

Der Verfassungsschutzbericht 2017 wurde von der CDU/CSU vorgestellt. Oberste Priorität anhand der Zwischenüberschriften sind demnach die „Reichsbürger“.

„Reichsbürger“ sind staatsfeindlich und extremistisch

Besonders alarmierend: Der Bericht macht deutlich, dass es sich bei den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern keinesfalls um „harmlose Spinner“, sondern um eine sehr ernstzunehmende Gefahr handelt. So haben Reichsbürger starken Zulauf und sind in Teilen zu schwersten Gewalttaten bereit. Laut Verfassungsschutz werden rund 18 000 Personen dieser Szene zugerechnet, darunter sind mehr als 950 Rechtsextremisten. Harbarth fordert deshalb die Länder auf, Reichsbürgern konsequent die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. „Wer eigene Staaten ausruft, Pässe ausgibt und Kfz-Kennzeichen herstellt, kann nicht als zuverlässig genug gelten, um legal eine Waffe zu besitzen.“

CDU/CSU Fraktion im Bundestag: Thema des Tages am 24.07.2018

Auf Facebook gibt es dazu gleich das passende Meme mit Kommentar von mir: Link

Warum haben „Reichsbürger“ legale Waffen?

Neben ihrer verbalen Aggressivität haben „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
aber auch eine hohe Affinität zu Waffen. Der Anteil von knapp 7 % der Szeneangehörigen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen liegt höher als in der Gesamtbevölkerung (ca. 2 %). Im Jahr 2017 verfügten rund 1.100 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ über waffenrechtliche Erlaubnisse und stellen eine Risikogruppe innerhalb der Szene dar, der ein besonderes Augenmerk der Sicherheitsbehörden gilt.

Verfassungschutzbericht 2017 – Kurzzusammenfassung

Ein Großteil der mutmaßlichen „Reichsbürger“ ist über 70 Jahre alt. Die jetzt 70-jährigen haben auch im Gesamtdurchschnitt (nicht nur in dieser Szene) mehr Waffen als der Durchschnitt, da sie sich vor der Einführung des sehr strikten Waffengesetzes (1972) Waffen gekauft hatten, als das noch viel einfacher war. Der höhere Waffenbesitz ist somit nicht unbedingt ein Kennzeichen für „Reichsbürger“, sondern ein Kennzeichen der älteren Generation.

„Reichsbürger“ sind zudem eher konservativ als progressiv. Sie hatten sich in der Vergangenheit, d.h. zum Zeitpunkt der Anschaffung des Waffenbesitzes, nicht verfassungs- oder staatsfeindlich verhalten.

Linksextreme hingegen haben meist schon in ihrer Jugend gegen den Staat rebelliert und sind so auffällig geworden, dass sie als unzuverlässig für den legalen Waffenbesitz angesehen werden. Linksextreme sind m.E. nicht weniger waffen-affin als Rechtsextreme. Sie schaffen es halt nur nicht, legal an Waffen zu kommen.

Die Union hat somit Recht: „Wer eigene Staaten ausruft, Pässe ausgibt und Kfz-Kennzeichen herstellt, kann nicht als zuverlässig genug gelten, um legal eine Waffe zu besitzen.“ Eine Beschlagnahme der Waffen dieser Menschen ist somit begründet.

Hier stellt sich jedoch die Frage, ob alle mutmaßlichen 18.000 „Reichsbürger/ Selbstverwalter“ bzw. die 1100 unter ihnen, die waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen, ihre Personalausweise vernichtet haben, staatlichen Angestellten erpressen bzw. bedrohen und keine GEZ zahlen.

Es ist eher anzunehmen, dass jeder, der einen Gelben Schein mit der falschen Begründung beantragt hat, zum „Reichsbürger“ in den letzten Jahren deklariert wurde.

Zwei Urteile aus Düsseldorf und Ansberg unterstützten meine Vermutung:

Dem Kläger (bzw. Antragsteller) wurde vorgeworfen, ein Reichsbürger zu sein. Der Vorwurf gründete sich darauf, dass der Kläger die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt habe. Als Wohnsitzstaat habe der Antragsteller anstatt „Deutschland“ oder „BRD“ den Eintrag Kgr.-Preußen(Deutschland-als-Ganzes)“ angegeben….

(Begründung der Aufhebung) …damit sei noch kein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür gegeben, dass der „Antragsgegner“ tatsächlich Anhänger der „Reichsbürgerbewegung“ sei und damit gegen die politische Treuepflicht verstoßen habe.

Verwaltungsgericht Arnsberg entscheidet zugunsten eines Sportschützen und angeblichen Reichsbürgers

Auch der Artikel im Merkur, über den ich bereits vor fast einem Jahr berichtete, unterstützt diese Vermutung.

Die Landwirtin Mayer steht unter Reichsbürger-Verdacht, ihre WBK wurde widerrufen, sie wehrt sich dagegen mit einem Anwalt.

„Dass es Reichsbürger gibt, weiß ich nur aus Zeitung und Fernsehen.“ Natürlich erkenne sie den Staat an, habe einen Personalausweis, zahle Strafzettel und Rundfunkgebühren. Weil „das ja nicht schaden kann“, hat Mayer auch einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, den „Gelben Schein“.

Der Landwirt Beilhack hat einen Hof in Warngau, war Gemeinderat, Kreisrat und ist Hauptmann der Waakirchner Gebirgsschützen. „Ich bin ein Patriot durch und durch“, erklärt er. „Aber mit Reichsbürgern habe ich nichts zu tun.“ Auch er hat einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, nach der Urfassung von 1913.
… Er durfte seine Waffen übrigens behalten.

Merkur: Reichsbürger-Kontrollen: „Das ist doch Rufmord“

Gibt es eine Gefahr durch Reichsbürger?

Ich habe die Zahlen zu den Gewalttaten und gewaltorientierten Extremisten am Ende dieses Berichts zusammengestellt. Während Teile der Rechtsextremisten, Linksextremisten und religiöse und ausländische Extrem-Ideologen Anschläge verübten oder planten, sind die Gewalttaten der „Reichsbürger“/“Selbstverwalter“ hauptsächlich egoistischer Natur. Die Gewalttaten (Erpressung, Widerstand, Nötigung, Bedrohung) erfolgen als Reaktion auf einen staatlichen Eingriff.

Eines der Ziele der Akteure ist es, keine Steuern zu zahlen und drohende Zwangsvollstreckungen abzuwenden. Viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ werden dabei selbst zu Opfern szeneinterner Geschäftemacher, die mit dem Verkauf wertloser, selbstgefertigter Ausweispapiere enorme Gewinne erzielen. Leichtgläubige und Menschen in finanziellen Notlagen zahlen hohe Beträge für fatale „Rechtsberatungen“ oder „Schulungen“. Dort „lernen“ sie, anstatt Steuern, Gebühren oder Bußgelder zu zahlen, die zuständigen Behörden mit absurden Schreiben zu überschütten. Kommt es dann mit anwachsenden Schulden zu Vollzugshandlungen, glauben einige, ihnen stehe ein Widerstands- oder Notwehrrecht gegenüber Gerichtsvollziehern und Polizisten zu. In der Folge verstricken sie sich zunehmend in Schulden und Straftaten.

… „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ versuchten 2016 in zahlreichen Fällen, Mitarbeiter von Behörden und teilweise auch Politiker mit Forderungen in Millionenhöhe einzuschüchtern.

… Zudem versuchten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ vermehrt, Polizeibeamte und Richter zu beeinflussen oder lächerlich zu machen, indem sie diese bei der Ausübung ihrer Dienstgeschäfte massiv behinderten und anpöbelten.

… Da „Reichsbürger“ ihre persönliche Situation oft als ausweglos empfinden, wächst ihr Hass auf Vertreter des Staates, welchen sie für ihre Schwierigkeiten verantwortlich machen. Das dabei entstehende Gefährdungspotenzial darf angesichts des Waffenbesitzes vieler „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ nicht unterschätzt werden. Jeder staatliche Eingriff – gerade auch ein Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse – kann erhebliche Aggressionen und Gefahrensituationen auslösen.

Verfassungsschutzbericht 2016 (PDF, 5,24 MB)

Ja, es gibt eine Gefahr durch „Reichsbürger“ für die staatlichen Angestellten, die einen Eingriff bei ihnen vornehmen müssen.

Ja, es gibt eine tödliche Gefahr durch einige „Reichsbürger“, wenn der Staat versucht, ihre legalen Waffen zu beschlagnahmen. Diese Gefahr hatte bisher ein (!) Todesopfer zur Folge. Der Täter hatte diese Tat im Vorfeld der Gemeinde bereits angedroht. 

Nein, diese Gefahr betrifft nicht normale Bürger und auch nicht die Verfassung.

Von den 4000 mutmaßlichen „Reichsbürgern“ in Bayern sind ca. 60 rechtsextrem und ca. 400 Mitglieder solcher staatsfeindlichen Gruppierungen wie den „Bundesstaat Bayern“.

Die Kleinstgruppen „Freistaat Preußen“, „Bundestaat Bayern“, „Bundesstaat Württemberg“, „Bundesstaat Baden“ und ähnliche sind eine (nicht signifikante) Bedrohung für den Staat. Es ist richtig, dass sie strafrechtlich verfolgt und beobachtet werden, da sie bewaffnete Bürgerwehren planen und Urkunden fälschen.

Deren Mitglieder sind daher waffenrechtlich unzuverlässig und ein Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse rechtlich einwandfrei. Doch stellt sich die Frage, ob die restlichen 3600 Menschen tatsächlich Staatsfeinde sind.

Ohne Altersarmut weniger Reichsbürger

Der Verfassungsschutzbericht 2016 zeigt, dass erst die aktuelle persönliche Situation (Armut) viele Ältere dazu verführt, sich mit „Reichsbürger-Argumenten“ gegen staatliche Eingriffe (Steuern, Gebühren, Ordnungsstrafen) zu wehren.

Statt diese Leute als Staatsfeinde zu deklarieren, sollte man Schuldenberater und Sozialarbeiter zu ihnen schicken, die ihnen helfen, aus dieser ausweglosen Situation herauszukommen. Stattdessen werden jedoch Briefe verschickt, die diese Leute eh nicht mehr öffnen und man lässt das ganze bis zur Zwangsvollstreckung bzw. Beschlagnahmung eskalieren.

Was steht wirklich im Verfassungsschutzbericht?

Die Union verliert kein Wort darüber, dass die rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten um 35% gesunken, die linksextremistisch motivierter Gewalttaten jedoch um ein Drittel gestiegen sind. Dies steht auf der ersten wichtigen Seite des Berichts. Auch kein Wort über die neuen Phänomenbereiche „religiöse Ideologie“ und „ausländische Ideologie“.

Die Gewalttaten im Überblick

  • 3.754 (2016: 4.311)
  • 1.054 (2016: 1.600) Politisch motivierte Kriminalität – rechts
    • 774 (2016: 1.190) fremdenfeindlich
    • 130 durch „Reichsbürger“/Selbstverwalter (Erpressung, Widerstand)
    • 98 (2016: 250) gegen Linksextremisten
    • 4 (2016: 18) Tötungsdelikte
  • 1.648 (2016: 1.201) Politisch motivierte Kriminalität – links
    • 1.135 (2016: 687) gegen Polizei und Sicherheitsbehörden (832 bei G20)
    • 264 (2016: 542) gegen Rechtsextremisten
    • 3 (2016: 6) Tötungsdelikte
  • 60 Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie*
    • 3 Tötungsdelikte
    • 112 Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
    • 310 Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung
  • 233 Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie*
    • 71 Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

* Diese beiden Rubriken sind 2017 neu, deswegen gibt es keine Vergleichszahlen.

Gewaltorientierte Extremisten

  • 12.700 (2016: 12.000) Rechtsextremisten
    • 900 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
    • 500 (2016: 300) „Identitäre Bewegung Deutschlands“ (IB)
  • 9.000 (2016: 8.500) Linksextremisten
    • 7.000 (2016: 6800) Autonome
    • 850 (2016: 800) „Interventionistische Linke“ (IL)
  • 25.810 Personenpotenzial islamistischer Terrorismus/Islamismus
    • 10.800 (2016: 9700) Salafisten
    • 10.000 (2016: 10.000) „Millî Görüş“
  • 30.550 Mitgliederpotenzial extremistischer Ausländerorganisationen (ohne Islamismus)
    • 18.050 (2016: 17550) Linksextremisten
      • 14.500 (2016: 14000) „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK)
    • 11.000 (2016: 11000) Rechtsextremisten

Quelle1: Verfassungschutzbericht 2017 – Kurz – 334 KB 

Quelle 2: Verfassungsschutzbericht 2017 – PDF 4,45 MB

Wer anhand des Verfassungsschutzberichts die oberste Priorität auf die 900 gewaltorientierten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ legt, der hat nichts verstanden oder will die Bürger wissentlich verschaukeln.

Update 2019 zu Reichsbürgern

Kleine Anfrage im Bundestag: Drucksache 19/593

  • Das Personenpotenzial der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist mit ca. 15.000 Personen zu beziffern. Davon sind etwa 900 Personen Rechtsextremisten. Die Zahlen geben den Stand zum 30. September 2017 wieder.
  • Derzeit werden drei Personen, zu denen Erkenntnisse als Reichsbürger vorliegen, als „Gefährder“ eingestuft.
  • Aktuell sind drei Personen mit Reichsbürgerbezug als „Relevante Person“ registriert.
  • Überschneidungen zwischen Rechtsextremisten und „Selbstverwaltern“ sind kaum feststellbar.
  • Sieben Verdachtsfälle betreffen Angehörige der Bundespolizei. In vier der sieben Fälle wurde eine Suspendierung bzw. ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen.
  • Bundeswehr: Von den in 2017 abgeschlossenen 13 Verdachtsfallbearbeitungen mit Bezügen zur „Reichsbürger“-Szene konnte in keinem Fall der Verdacht bestätigt werden, dass es sich tatsächlich um einen „Reichsbürger“ gehandelt hätte. Auch bei den aktuell in Bearbeitung befindlichen 35 Verdachtsfällen kann bislang keine Person tatsächlich als „Reichsbürger“ bewertet werden.
  • Im Jahr 2017 wurden 771 versuchte/vollendete Straftaten begangen, davon 115 mit Gewalt, davon 1 Brandstiftung, 8 Körperverletzungen, 28 Widerstand und 78 Erpressung. Unter den 656 anderen Straftaten waren 12 Verstöße gegen das Waffengesetz. 
  • Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf Netzwerke im „Reichsbürger- und Selbstverwalter“-Spektrum vor, innerhalb derer Waffen „ausgetauscht“ oder in sonstiger Weise gehandelt werden.
  • Der Bundesregierung sind drei Fälle von Gewaltanwendungen mittels Waffen gegen Amts-, Mandatsträger oder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bekannt geworden.
  • Rund 330 „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ wurden in der Zeit von November 2016 bis zum Stichtag des 30. September 2017 die waffenrechtlichen Erlaubnisse durch die zuständigen Waffenbehörden der Länder entzogen.
  • Zum Stichtag des 30. September 2017 verfügten rund 1 000 „Reichsbürger und Selbstverwalter“ über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse. Es ist davon auszugehen, dass deutlich mehr als die Hälfte dieser Personen über mindestens eine Waffenbesitzkarte verfügte. Die Übrigen verfügten über einen Kleinen Waffenschein. Waffenscheine i. e. S. wurden in wenigen Ausnahmefällen festgestellt.

Update 2019 zu Gefährdern

  • 33 (2016:22) rechte Gefährder lt. BKA (Spiegel), sowie 111 (2016:104) Relevante Personen
  • 760 islamistische Gefährder lt. BKA, sowie 475 Relevante Personen. Etwa 440 Gefährder befinden sich in Deutschland. Davon sind mehr als 130 in Haft.
  • „Wir haben in Deutschland über 2200 Personen, die zum islamistisch-terroristischen Personenpotenzial gehören. Diesen Menschen kann man jederzeit einen Anschlag zutrauen,“ sagte Ex-Verfassungsschutzpräsident Maassen der NZZ.
  • Irritierend ist, dass es angeblich nur zwei linksextreme Gefährder geben soll, wobei wir doch immer wieder über Sprengstoff-Anschläge insbesondere an Bahnanlagen lesen.

 

 

10 Gedanken zu “Reichsbürger – Oberste Priorität?

  1. Der Vorfall in Georgensgmünd, bei dem ein Reichsbürger einen Polizisten erschossen hat, war für den bayerischen Innenminister ein Glücksfall. Erst dadurch gab es einen triftigen Grund, massiv gegen die Reichsbürger vorzugehen. Ich frage mich schon, warum man ein Haus, in dem sich ein Bewaffneter befindet, nicht so weitläufig abriegelt, dass eine Gefährdung von Polizeibeamten ausgeschlossen ist. Aus meiner Sicht wäre zu prüfen, ob der Einsatzleiter hier nicht grob fahrlässig das Leben eines Beamten auf das Spiel gesetzt hat oder sollte er dieses Risiko bewusst eingehen ?

    Ich persönlich habe keine Angst vor Reichsbürgern. Ich kenne auch keine Frauen, die sich abends nicht mehr aus dem Haus trauen aus Angst vor den Reichsbürgern.

    Ich kenne dagegen eine Dame namens A. Merkel, die mit ihrer Flüchtlingspolitik offen gegen das Grundgesetz (Art 16a Abs. 2) verstößt. Hier geht es zum Gutachten des Verfassungsrichters Prof. Di Fabio: http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf.

    Warum prüft der Verfassungsschutz solche Verstöße gegen die Verfassung nicht?
    Es kommen hier Millionen Menschen unkontrolliert ins Land, die auf unsere Verfassung einen feuchten Kehricht geben und vor denen sich mittlerweile viele Menschen tatsächlich fürchten.

    Ich hoffe, dass bei der Landtagswahl im Oktober die CSU, die ich früher übrigens auch gewählt habe, eine krachende Niederlage einfährt. Ich möchte in diesem Zusammenhang alle, die hier aus Bayern mitlesen auffordern, das Programm der CSU auf das Waffenrecht hin zu überprüfen. Dabei wird man feststellen, das sich die CSU in keiner ernsthaften Weise zum privaten Waffenbesitz bekennt, die AfD hingegen schon.

    Das Wahlprogramm der AfD nimmt auf Seite 22 f. (https://www.afdbayern.de/wahlen-2018/wahlprogramm-landtagswahl-2018/) Stellung zum Waffenrecht.
    Unter 2.3 „Keine Verschärfung des Waffenrechts“ kann man folgendes lesen:

    „Mit einem nun neuerlich eingebrachten Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Waffengesetzes versucht die Länderkammer, das Waffenrecht weiter zu verschärfen. Begründet wird dies im Gesetzentwurf damit, dass die gegenwärtige Rechtslage im Waffengesetz nicht ausreichend sicherstelle, dass Extremisten legal keine Waffen besäßen. Insbesondere sehen alle Konsensparteien durch diesen Antrag vor, dass nunmehr eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durch die Landratsämter für jeden einzelnen legalen Waffenbesitzer (Schützen, Jäger etc.) bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis verpflichtend wird. Den hierdurch entstehenden Mehraufwand der Verwaltung haben die Antragsteller zu tragen.
    Bekannt dürfte sein, dass die tatsächlich größte Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung von islamistischen Gewalttätern ausgeht, wie die Anschläge der vergangenen Jahre zeigen. Ebenso bekannt dürfte auch sein, dass Funde von Waffen und Sprengstoff in der jüngeren Vergangenheit nicht bei islamistischen legalen Waffenbesitzern gemacht wurden, sondern dass sich der Kreis der Kriminellen gerade aus illegalen Waffenbesitzern zusammensetzt. Die im Gesetzentwurf angefallenen sog. verfassungsfeindlichen Bestrebungen dürften sich in Wahrheit auch nicht gegen die tatsächlich anzuerkennende Bedrohung durch islamistische Gewalttäter richten, sondern gegen einen nicht genau abgrenzbaren Personenkreis, dem eine Nähe zu den sog. Reichsbürgern unterstellt wird. Da bereits die unterstellte Nähe zu diesem Personenkreis sowie darüber hinaus zum – im Gesetzesentwurf nicht näher definierten – (politischen) „Extremisten“ genügen kann, ist potenziell jeder legale Waffenbesitzer mit einer politisch unliebsamen Meinung akut in seinen erworbenen Rechten gefährdet.
    Die AfD widersetzt sich den Bestrebungen der Altparteien, Jäger und Schützen bei Erteilung der notwendigen waffenrechtlichen Erlaubnisse durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz unter gesinnungsmäßigen Generalverdacht einer verfassungs- oder systemkritischen Gesinnung zu stellen.
    Die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen gehen weit über den europäischen Standard hinaus; hier sind nicht weitere Erschwernisse, sondern Lockerungen durchzusetzen. Die AfD wendet sich gegen alle Erschwernisse, die den ordentlichen Bürgern dieses Landes beim Erwerb und Besitz von Schusswaffen gemacht werden und fordert, entsprechend der sich drastisch verschlechternden inneren Sicherheit den Zugang zu Waffen auch zur Selbstverteidigung zu erleichtern.“

    Hier geht es zum CSU-Programm für die Landtagswahl 2013: https://bit.ly/2NUjd3o. Das Programm für 2018 erscheint voraussichtlich erst in der zweiten Augusthälfte (https://www.landtagswahl.bayern/wahlprogramme).
    Es ist kaum zu glauben, aber die CSU äußert sich darin zum Waffenrecht nicht.
    Vorsichtshalber habe ich noch in den Bayernplan, (https://www.csu.de/politik/beschluesse/bayernplan-2017) das Programm der CSU für die Bundestagswahl 2017, geschaut. Dort finden sich auf Seite 30 unter „Bayerns Wälder schützen und nützen“ immerhin zwei Sätze: „Die Jagd leistet nicht nur einen Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt, sondern ist auch Kulturgut. Jäger und Sportschützen dürfen nicht kriminalisiert werden.“
    Alles, was die CSU also sagt, ist, dass Legalwaffenbesitzer nicht kriminell sind. Na großartig!

    Machen wir im Oktober in Bayern wenigstens das Kreuz an der richtigen Stelle. Wählen wir die Partei, die die wahren Verfassungsfeinde benennt und für eine Liberalisierung des Waffenrechts eintritt.

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  2. Um das Volk vom eigentlichen Problem abzulenken (unkontrollierte Einwanderung) mit einem immer deutlich werdenden Totalversagen des Staates (BANF & Co.), treibt man jetzt eine neue Sau durch´s Dorf (Reichsbürger). Sind diese Leute in der Vergangenheit waffenrechlich / extremistisch in Erscheinung getreten und warum taucht dieses „Problem“ plötzlich erst jetzt auf ?
    Erst durch staatl. Provokation – wie von Tanja beschrieben – wurden und werden diese harmlosen Spinner erst zu Staatsfeinden gemacht und greifen dann in ihrer Verzweiflung zur Waffe.
    Einfach in Ruhe lassen und die RB-Angelegenheit läuft sich von selbst (biologisch) tot.

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  3. Es sind nicht nur die Reichsbürger die entwaffnet werden, selbst Mitglieder von Motorradclubs werden mittlerweile als unzuverlässig eingestuft, egal ob sie je strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Das ist die Einführung der Sippenhaft des 3ten Reichs durch die Hintertür.
    https://www.bikersnews.de/magazin/waffenscheinentzug+quellenforschung_18605.html
    Unser Staat entwickelt sich immer mehr zu einer Parlamentsdiktatur, die Politiker werden von Generation zu Generation immer mehr nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Selbst Sitze im Bundestag werden auf die nächste Generation weitergegeben…

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    • Wir hatten schon 2015 auf das unsägliche Urteil des BVerwG hingewiesen, dass Personen in hervorgehobener Position bestimmter Motorradclubs (namentlich den Hells Angels MC, Bandidos MC, Outlaws MC, Gremium MC oder Mongols MC) #pauschal für waffenrechtlich unzuverlässig erklärte.

      >>Die für eine solche Feststellung gesetzlich geforderte Tatsachenbasis schöpft das Gericht aus Wikipediaeinträgen und Behördeninformationen, insbesondere dem Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern. Anstatt selbst zu prüfen, folgt es unkritisch den Angaben der Exekutive. Ausgeblendet wird hierbei, dass spätestens seit der Veröffentlichung der aus dem Jahr 2010 stammenden polizeilichen „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität“ von einer objektiven Behördensicht nicht mehr die Rede sein kann.<<
      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-bverwg6c114-bandidos-rocker-waffenschein-entzug-waffenrecht/

      Mittlerweile versuchen die Behörde (meist erfolgreich) sogar Leuten die WBK zu entziehen, die a) nicht in hervorgehobener Position sind und gar solche, die b) vor mehr als 10 Jahren mal Mitglied in solch einem MC waren.

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  4. Was hört man denn jetzt konkretes zur Umsetzung der EU- Waffenrichtlinie? Es ist alles so verdammt ruhig.Wenn es dann soweit ist, ist es mal wieder zu spät um zu reagieren.

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      • Auch wenn es etwas OT ist, Katja.

        FU ist zur Zeit so extrenm ruhig, müsste man nicht langsam anfangen, wegen des EU-Gun-Bans alle Waffenbesitzer der EU dazu aufzufordern EU-feindliche Parteien zu wählen?

        Erik

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