Waffenrecht im Koalitionsvertrag 2018

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD kommt das Wort „Waffe“ 12 mal vor, 11 mal betrifft es Rüstungsgüter wie ABC- und Kriegswaffen. Einmal betrifft es den Export von Kleinwaffen, zu denen auch zivile Schusswwaffen zählen, in Drittländer.

Wir schränken die Rüstungsexporte für Drittländer weiter ein, die weder NATO noch EU-Mitgliedsländer sind, noch diesen gleichgestellt. Ergänzend zu den Kleinwaffengrundsätzen vom Mai 2015 sollen Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden. Wir schärfen noch im Jahr 2018 die Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 und reagieren damit auf die veränderten Gegebenheiten.

Quelle: Koalitionsvertrag 2018 als PDF

Ansonsten kommt zwar das Wort „Sicherheit“ 176 mal vor, doch kaum im Zusammenhang mit „innerer Sicherheit“, dafür vermehrt mit IT-Sicherheit, Cybersicherheit, Rechtssicherheit, sozialer Sicherheit und der Sicherheit in Nah-Ost, Afrika, Lateinamerika, Asien, Afghanistan und innerhalb diverser internationalen Bündnisse.

Waffenrecht in Deutschland

2009 stand zum Waffenrecht dieser Absatz im Schwarz/Gelben Koalitionsvertrag, der auf Evaluierung setzte, bevor es zu Änderungen kommen sollte, und auch unzumutbare Belastungen vermeiden wollte.

Deutschland hat schon jetzt eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Wir sind daher einig in der Einschätzung, dass es gegenwärtig keinen weiteren Veränderungsbedarf im Waffenrecht gibt. Im Rahmen der bis Ende 2011 zu evaluierenden Wirksamkeit der getroffenen Regelungen zu sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff soll besonders darauf geachtet werden, ob es im praktischen Vollzug unzumutbare Belastungen für die Waffenbesitzer gegeben hat.

– Quelle: Koalitionsvertrag CDU/CSU/FDP 2009

Im Koalitionsvertrag 2013 von CDU/CSU und SPD kommt das Wort „Waffe“ 19 mal vor, 6 mal betrifft es zivile Kleinwaffen. 13 mal Rüstungsgüter wie ABC- und Kriegswaffen.

Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an. Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln. Die Kriminal- und Rechtspflegestatistiken machen wir aussagekräftiger. Die Sicherheitsforschung wird besser koordiniert.
Quelle: Koaltionsvertrag als PDF auf der CDU-Webseite (Seite 103)

2018 war dieses Thema keine Zeile mehr wert, da die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD bereits in Brüssel für weitere Verschärfungen gesorgt hatten, die in diesem Jahr umgesetzt werden müssen.

Nach vier Jahre GroKo schauen wir uns mal an, was zum Waffenrecht in der letzten Legislaturperiode umgesetzt wurde:

Technische Entwicklung und Sicherheit alle Bürger

Die letzte Verschärfung im Sommer 2017 bezog sich insbesondere auf die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Hier wurden die „technische Entwicklung“ und „Sicherheit der Bürger“ als Argumente benutzt.

Es gab jedoch zuvor keine richtige Evaluation der Länder in Bezug auf Diebstahl/Aufbruch von Waffenschränken. Es wurden lediglich ein paar Zahlen in den Raum geworfen und behauptet, dass es weniger Diebstahl gäbe, wenn jeder seine Waffen in den teuren (und schweren) Tresoren aufbewahre.

Uns wurde zugetragen, dass diese Diebstahl-Zahlen manipuliert waren.

Geschichte wiederholt sich. 2003 argumentierte die damalige Regierung mit angeblich 6000 gestohlenen Waffen, die jedoch hauptsächlich Registrierungsverluste waren, für höhere Auflagen in Bezug auf Aufbewahrung und Erbwaffen. Auch die Zahlen über den Anstieg von Jugendkriminalität und das Video über die angeblich tödlich verletzten Türsteher waren manipuliert worden, die 2008 zum Messerführverbot führten.

Einigen Politikern ist der Transport von Waffen ein Dorn im Auge. Es werden sich sicherlich noch einige daran erinnern, dass 2009 der „Waffenlobbyist“ Streitberger („unser Mann in Brüssel“), der 2003 das „Lex Armatix“ für Erbwaffen begünstigte, für Armatix-Stöpsel als Transportsicherung warb. Es ist eventuell auch bekannt, dass ich einen Kreuzzug gegen Armatix geführt hatte. Trotz Insolvenz macht diese Firma aber weiter, insbesondere in den USA und bei der VN-Kleinwaffenkonferenz. Gleiches ist von Ernst Mauch zu berichten. Dieser ist zwar nicht mehr bei Heckler & Koch oder Armatix, aber weiterhin in Sachen „Smart Guns“ in den USA aktiv (s.u). Es ist daher zu erwarten, dass in den Ministerien Beamte versuchen werden, weitere „technischen Mittel“ gesetzlich verpflichtend einzuführen. Dies wird ihnen mit der Änderung 2009 des §36 erleichtert: „Dabei können die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen festgelegt werden.“

Quelle: Donna Quichotta: Armatix ist insolvent …. (2015, Katja Triebel)

Die im Oktober 2017 gegründete Vereinigung der Berufswaffenträger berichtete, dass innerhalb von vier Jahren die Anzahl der Waffenscheine um 37% reduziert wurde:

Wurden im Jahr 2013 noch insgesamt 18.000 waffenrechtliche Genehmigungen (Waffenscheine) gezählt, waren es Anfang 2017 nur mehr 11.000 Waffenscheine, die bundesweit ausgegeben waren – mit sinkender Tendenz!

Diese Entwicklung gefährdet nicht nur die zivile Sicherheit in Deutschland, auch wirft sie existenzielle Fragen für die Berufsgruppe der Berufswaffenträger auf. Denn die Mehrzahl der reduzierten Waffenscheine sind jenen, der Berufsgruppe der Berufswaffenträger zuzurechnen.
– Quelle: Bundesvereinigung der Waffenträger in der Sicherheitswirtschaft (BVWSW) e.V.

Amnestie

Amnestien sind mediale Erfolge ohne echten Sicherheitsgewinn (Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft). “Kriminelle liefern ihre Waffen natürlich nicht ab” (Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei).

Von den 200.000 abgegebenen Waffen waren 2009 zwischen 5% (Osten und Berlin) und 30% (Westen) illegalen Ursprungs, meist unangemeldeter Altbesitz, der die Sicherheit nicht relevant gefährdet oder verbotene Gegenstände wie z.B. Butterflymesser. Der überwiegende Teil der abgegebenen legalen Waffen bestand aus Erbwaffen (ohne Tresor/Sperre) und frei erwerbbaren Waffen.

Die GRA berichtete: Waffen-Amnestie: Ein neuer Flop?!

Nationales Waffenregister (NWR)

Um die „Sicherheit zu erhöhen“, wird das NWR weiter ausgebaut. 2019 sollen Hersteller und Händler ihre Waffenzugänge und -abgänge elektronisch melden. Es ist sogar vorgesehen, dass jede Reparaturwaffe gemeldet wird. Im Sommer 2017 wurde hierfür als erster Schritt das verpflichtende Reparatur-/Verwahr-/Kommissionsbuch für Händler und Büchsenmacher eingeführt. Ab 2019 soll dann jede Reparaturannahme und -ausgabe elektronisch gemeldet werden.

Man kann sich vorstellen, dass in der Zukunft dann auch jede Leihe (auch private für Wettkämpfe) elektronisch gemeldet werden muss. Im Zuge der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie wird auch der Verkauf von privaten Waffen erschwert werden. Angedacht sind Identifikationsnummern für Käufer, Verkäufer und Waffe, sowie eine Transaktionsnummer, ohne die eine Überlassung nicht mehr möglich sein wird.

Würde dies die Sicherheit erhöhen?

In den Evaluierungen der EU kam heraus, dass hauptsächlich illegale Waffen die Sicherheit gefährden. Diese illegalen Waffen stammen zu 2/3 aus Schmuggel und zu 1/3 aus unerlaubter Herstellung/Umbau innerhalb der EU. D.h. 75 bis 99% der Waffen, die unsere Sicherheit gefährden, waren nie registriert und werden auch künftig nicht registriert werden.

Die GRA berichtete: Nationales Waffenregister

Statistiken und Sicherheitsforschung

Aussagekräftige Statistiken würden über den legalen Zustand von missbrauchten Waffen berichten, so wie es vor 2000 der Fall war: Eine Unterscheidung zwischen legalem, illegalen und erlaubnisfreien Besitz und deren Bezug auf die Straftat. Ebenso müssten die Motive, die Täter-Opfer-Beziehung und die Herkunft und Vorgeschichte der Täter, wie auch die Umstände der Tat statistisch erfasst werden.

Ich hatte bereits auf die von der EU finanzierten ISEC Studie aus Skandinavien hingewiesen, die ein Handbuch für die präzise Datenerfassung bei Tötungsdelikten entwickelt hatte. Eine Auswertung in Bezug auf Schusswaffenmissbrauch findet man in meinem Report über Mord und Selbstmord in der EU auf der Seite 27.

Bei meinen Recherchen bin ich auf eine Dissertation aus dem Jahr 2006 gestoßen, die Tötungsdelikte durch Schusswaffen untersucht hatte und dabei die meisten Daten des ISEC Handbuchs erfasste, obwohl sie fünf Jahre früher entstand. Sie lieferte ähnliche Ergebnisse wie die skandinavische Studie: Im Untersuchungszeitraum von 1993 bis 1999 wurden im Regierungsbezirk Münster 19 % der HomizidOpfer mittels einer Schusswaffe getötet. 60 % der Opfer wurden in ihrer eigenen Wohnung getötet, in 16 % der Fälle war dies eine gemeinsame Wohnung mit dem Täter. 60 % der Opfer waren männlich. Die Täter waren ausschließlich männlichen Geschlechts. 53 % der Täter waren nicht deutscher Nationalität.

80 % der Waffen befanden sich illegal im Besitz der Täter. 12% wurden bei Notwehr/Nothilfe durch Staatsbeamte benutzt. 8% waren in legalem, privaten Besitz.

Zur Sicherheitsforschung müsste es Studien über Schusswaffenmissbrauch geben, die nicht nur die Zahlen wie oben auswerten, sondern auch untersuchen, ob der legale Besitz von Schusswaffen überhaupt einen Einfluss auf Tötungsdelikte hat. So gibt es z.B. „altruistische“ Tötungen und „erweiterte Selbstmorde“, in denen das Tatmittel ohne Belang ist.

Bisher habe ich weder aussagekräftige Statistiken der alten GroKo gesehen, noch Studien zur Sicherheitsforschung im Bezug auf legale Waffen.

Die GroKo setzte auf mehr Kontrolle, mehr Registrierung und mehr Auflagen bei bereits registrierten Waffen, die – im Gegensatz zu illegalen Waffen – die Sicherheit nicht relevant gefährden.

Waffenrecht: international

Im Koalitionsvertrag 2013 stand:

Wir werden uns international für die vollständige Implementierung des VN-Kleinwaffenabkommens einsetzen und die Umsetzung in adäquate nationale Kontrollmechanismen unterstützen. Alle im nichtstaatlichen Bereich in Deutschland gehandelten und geführten sowie für den Export vorgesehenen und vom VN-Kleinwaffenaktionsprogramm erfassten Klein- und Leichtwaffen sollten in Zukunft mit einer möglichst unauslöschlichen Markierung versehen werden, um deren Nachverfolgbarkeit zu ermöglichen. Auch die weltweite Umsetzung des internationalen Waffenhandelsvertrags (ATT) wollen wir energisch vorantreiben.

Quelle: Koaltionsvertrag 2013 als PDF auf der CDU-Webseite

VN-Kleinwaffenaktionsprogramm (PoA) und Waffenhandelsvertrag (ATT) hatten ursprünglich konventionelle Rüstungsgüter im Fokus, die in Deutschland dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Dazu gehören Kriegsschiffe, Panzer, Panzerabwehrkanonen und auch die vollautomatischen Feuerwaffen. Kleinwaffen sind hierbei diejenigen, die von einer Person bedient werden können. Leichtwaffen diejenigen, die mindesten zwei Personen erfordern.

Mittlerweile konzentrieren sich die Kleinwaffenkonferenzen und der ATT jedoch vorwiegend auf Kleinwaffen, und hier insbesondere auf diejenigen, die zivil besessen werden.

2018 sind wir bereits einen Schritt weiter. Wie eingangs beschrieben, soll der komplette Export von Kleinwaffen in Drittländer, die nicht der NATO angehören verboten werden.

D.h. ich kann auch nicht mehr wie in der Vergangenheit Jäger und Sportschützen in Indien, Neuseeland, Brasilien, Mongolei, Tansania und Südafrika beliefern – auch nicht an Deutsche, die dahin ausgewandert sind. Russland und Ukraine sind ja schon wegen des Waffenembargos seit Jahren tabu.

Einige Politiker und Mitarbeiter in den Ministerien (insbesondere im Auswärtigen Amt) träumen davon, dass nur noch „Smart Guns“ zugelassen werden, die a) per GPS geortet werden können und b) per „Internet-Sperrknopf“ zum Abfeuern gesperrt werden. Die Wünsche der Anti-Waffenaktivisten sind groß und breit. Jedes Jahr schaffen sie neue Hürden und Verbote für zivile Waffen. Doch gegen den Schmuggel gibt es kaum Aktivitäten.

Hier das Video mit dem Interview mit Ernst Mauch – leider in Englisch: Link

8 Gedanken zu “Waffenrecht im Koalitionsvertrag 2018

  1. Ich bin dafür, Politiker mit RFID Chips auszustatten, mir denen sich ihr Abstimmungsverhalten lenken lässt oder mit denen man sie einfach ausschalten könnte, sobald sie unter Oralbrechdurchfall leiden.

    Like

  2. Was wären wir ohne die Arbeit von Katja Triebel!

    Was ich da sehe sind alles Schikanen rechtstreuer Waffenbesitzer! Gesetzgeberische Vernunft, wo bis Du?

    Bei der nächsten BTW – ich vermute die Groko wird nicht lange halten – wird auch der letzte Waffenbesitzer AfD wählen.

    Ich sehe die CSU hier in Bayern bei 35% minus x. Falls noch mehrere Breitscheidplätze und mehrere Kandels hinzukommen, das ganze vielleicht garniert mit einem Wiederaufflammen der ungelösten Eurokrise, dann sehen wir die CSU wohl unter 30%.

    Bald wacht auch der letzte bayerische Gebirgsschütze auf! ZIeh Dich warm an, Markus. Du wirst viele Stimmen verlieren!

    Like

  3. Wirklich sehr gut gelungener Beitrag, Wirtschaftlich wäre das eine Katastrophe für die Hersteller, werden wir mal abwarten was kommt.

    Like

  4. Danke für den guten Artikel zum Waffenrecht in Deutschland.
    Ich sehe in erster Linie eine vollständige Entwaffnung der Deutschen die dahingehend in einer völligen wehrlosigkeit der Genannten enden wird, soll.
    Was Wir beötigen ist eine Organisation ähnlich der in den USA.
    Angesichts der Entwicklungen in diesem Land wird ein legaler privater Waffenbesitz dringendst notwendig. Dazu müssen das Waffengesetz und die Politiker entfernt werden!
    Nochmals Danke für die gute Arbeit

    Like

  5. Einfach mal lesen (ab „Grundsatz“) und darüber nachdenken, dann wird sehr vieles logisch was da so abgeht:

    […]Ein unbeschränkter Erwerb in den Fällen des § 14 Abs. 4 WaffG 2002 stünde nicht in Einklang mit der Absicht der Neuregelung des Waffengesetzes und dem Grundsatz, „so wenig Waffen wie möglich ins Volk“ (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1999 – BVerwG 1 C 5.99 – Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8 = GewArch 1999, 483 ) gelangen zu lassen.
    […]
    https://www.bverwg.de/141107U6C3.07.0

    Like

Hinterlasse einen Kommentar