Die Auswirkungen des EU Gunban

FIREARMS UNITEDs Partner GUNSweek hat die Abstimmung vom 14. März 2017 zusammengefasst, den ich heute – mit Unterstützung – übersetzt habe: So wie die europäischen Waffenbesitzer es befürchtet hatten, wurden die Änderungen an den europäischen Waffenbesitzrichtlinien ohne weiteres durchgesetzt – ein Schlag ins Gesicht für die sogenannte europäische Demokratie und die bürgerlichen Rechte für Millionen von Waffenbesitzern europaweit.

Nicht alle Europäer scheinen gleichberechtigt zu sein. Anscheinend haben Waffenbesitzer weniger Rechte.

Link zum Text der überarbeiteten Schusswaffenrichtlinie, die vom EU-Parlament genehmigt wurde

Trotz des Engagement und der Mühe von vielen Mitgliedern des EU Parlaments, welche die Schmach, welche nun offiziell als “EU Gunban” betitelt wird, kritisiert und zurückgewiesen haben, wurde der Kompromisstext , der im Dezember vom sogenannten ‘Trilogue’ vereinbart wurde, am 14. März 2017 angenommen. Alle Argumente, die von vielen Gruppen eingeworfen wurden, sind ignoriert worden. Nun haben die Mitgliedsstaaten 15 Monate Zeit, diesen Text in ihre nationalen Gesetze zu übernehmen und 30 Monate, um das neue Verbot durchzusetzen.

Das Europäische Parlament hat seine Bürger im Stich gelassen, indem es nicht versuchte, den Text weiter zu ändern, um ernsthafte Fallstricke zu beseitigen, die künftig die gesetzestreuen Waffenbesitzer verfolgen können. Es fiel den Bürgern Europas in den Rücken, indem es politische Forderungen über bürgerliche Freiheiten wählte und nicht mutig genug war, dieses gesetzgebende Chaos in den Müll zu werfen, wo es eigentlich hingehört.

Der größte Verlierer in diesem ganzen Schlamassel ist jedoch die EU selbst und ihre Glaubwürdigkeit, da Millionen von ehrlichen, europäischen Bürgern, wie du, niemals vergessen noch vergeben werden, wie man sie behandelt hat.

Mit ihrer Abstimmung hat das Europäische Parlament entschieden, dass Demokratie und Gerechtigkeit in Europa nicht existieren und dass nicht alle europäischen Bürger gleichberechtigt sind. Terroristen und Verbrecher sind dankbar.

Das Resultat aus der Wahl hat definitiv einen schlechten Nachgeschmack hinterlassen, aber zum Glück ist da immer noch einige Gründe, das Glas als halbvoll zu betrachten.

Grund 1: 30% der MdEP stimmten nicht zu

Zuerst ist darauf hinzuweisen, dass 129 Abgeordnete des Europäischen Parlaments den Vorschlag völlig ablehnten, und 178 Abgeordnete für den Antrag von Dita Charanzová stimmten. Das war zwar nicht genug für einen großen Erfolg, aber es war dennoch eine wahre, politische Revolution, wenn man es mit den Ereignissen im Jahr 2008 bei der Revision der europäischen Feuerwaffen-Richtlinien vergleicht. Damals stimmten die Abgeordneten einstimmig in den Ausschüssen des EP, um der Kommission 100% zu geben, was sie wollten und nur neunzehn Stimmen im Plenum waren dagegen.

Aus Deutschland: FDP: Lambsdorf, Meißner, (Theurer war nicht erschienen?), FW: Müller, LKR: Henkel, Kölmel, Starbatt, Trebesius, (Lucke hat dafür gestimmt), AfD: von Storch, Pretzell, CSU: Ferber (Deß, Hohlmeier, Niebler, Weber haben dafür gestimmt)

Definitiv werden die Namen der Abgeordneten (und deren Parteien), die im Namen von Millionen von gesetzestreuen Bürgern dagegen stimmten, in den Köpfen derer bleiben, die sich um ihre bürgerlichen Rechte sorgen. Du kannst sie direkt unter diesem Text (auf Seite 13+14) finden: Link.

Erinnere dich an sie, wenn du nächstes Mal wählen gehst. Gehe sicher, dass die Abgeordneten und ihre Parteien, die für dieses Chaos und die Europäische Union als Ganzes gestimmt haben, es bereuen werden, sich Millionen von Bürgern zu Feinden gemacht zu haben.

Bei den vielen anstehenden Wahlen in Mitgliedsstaaten in den nächsten Monaten war diese Wahl im Europäischen Parlament ein erneuter Schlag gegen die bereits wackelige Glaubwürdigkeit und Popularität der Europäischen Union. Und sollten diese Wahlen mit einem Triumph der “rechtspopulistischen, eurofeindlichen” Seite enden, so wird die EU keine andere Wahl haben als sich selbst dafür verantwortlich zu machen.

Grund 2: IG Waffenrecht entstanden

I am the gun lobby
Jetzt hat Europa eine eigene „Waffenlobby“

Dann – und das ist es wert anzumerken – hat Europa nun das allererste Mal seine eigene, einheitliche Interessenvertretung für Waffenrecht – eine Vereinigung, die vom ersten Tag an (im November 2015) gegen das neue Waffenverbot kämpft.

Dies war ihr erster Kampf, aber es gelang ihr, den Vorschlag deutlich zu verwässern, obwohl sie mit sehr wenig Geld, Erfahrung und Verbindungen innerhalb der europäischen Institutionen kämpfte.

Wie stark wird die europäische ‚Waffenlobby’ mit der Reaktion der europäischen Waffenbesitzer werden?

Und wie werden die Entwaffner in Brüssel, Straßburg und in den nationalen Hauptstädten in den Mitgliedsstaaten damit umgehene? Es ist sicher, dass Firearms United nicht einfach verschwindet und den Kampf aufgibt.

Grund 3 – Schlimmste Verbote verhindert

Zunächst einmal ist es notwendig, unseren Lesern klar zu machen, dass noch nichts verloren ist.

Die Mitgliedstaaten haben fünfzehn Monate Zeit, um ein Gesetz zu verabschieden, das die Richtlinie in ihren nationalen Gesetze umsetzt und dreißig Monate, um diese auch durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten haben auch die volle Diskretion, um Begriffe umzusetzen, die den Geltungsbereich der Richtlinie erreichen, unabhängig davon, wie.

Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten den Status Quo und die Rechte ihrer Bürger in gewissem Umfang tatsächlich schützen können.

Natürlich wird alles von dem Willen der nationalen Regierungen abhängen, ob die verfassungsmäßigen Rechte ihrer Bürger bewahrt werden.

Einige, wie die französische Regierung, werden begierig sein, die Beschränkungen im Text restriktiv zu übernehmen. Aber andere Regierungen richten sich darauf ein, die Rechte ihrer Bürger in höchstem Maße zu sichern.

Das Glas halb voll: es wird keine Massenbeschlagnahme geben

Die Europäische Kommission konnte ihren verrückten Versuch nicht umsetzen, legales Eigentum zu beschlagnahmen und die Passion von Millionen von Sportschützen, Jägern und Sammlern zu zerstören, die rechtmäßig Schusswaffen besitzen und benutzen.
Auch hat die Europäische Kommission ihren verrücktes Plan nicht umsetzen können, historische Schusswaffen in Museen und Privatsammlungen zu zerstören.

Sie scheiterte trotz der Verleumdung ehrlicher Bürger, obwohl sie konsequent log und falsche statistische Daten präsentierte.

  • Es wird kein totales Verbot und Massenbeschlagnahme der „Kategorie B7“ (moderne, sportlichen Schusswaffen) geben, weder für schussbereite, noch für deaktivierte
  • Es wird kein totales Verbot und Massenbeschlagnahme von Schusswaffen geben, die Magazine mit mehr als 10 Schuss aufnehmen können
  • Es wird kein totales Verbot und Massenbeschlagnahme oder obligatorische Deaktivierung von historischen und modernen automatischen Schusswaffen geben, die von Museen oder von privaten Sammlern für Kultur- und Forschungszwecke gehalten werden
  • Es wird kein totales Verbot aller realistischen Nachahmungen von automatischen Schusswaffen geben
  • Es wird keine obligatorischen medizinischen und psychologischen Tests für Waffenbesitzer geben

Was wird nun verboten?

Kategorie A6

Demilitarisierte Schusswaffen sind leider für immer verloren – Foto von Oleg Volk

Das sind die entmilitarisierten Schusswaffen: jene Waffen, die ursprünglich automatisch waren und von Militär- und Polizeiorganisationen benutzt wurden, dann von den Regierungen verkauft, von Verteilern gekauft, auf halbautomatisch umgebaut und auf dem zivilen Markt verkauft wurden.

Keine neue entmilitarisierte Schusswaffe wird auf dem zivilen Markt landen, nachdem jeder Mitgliedstaat die Richtlinie akzeptiert und umgesetzt hat. Allerdings enthält der vom Europäischen Parlament genehmigte Text eine „Altbesitz-Klausel„, die es ermöglicht, dass entmilitarisierte Schusswaffen in ihrer aktuellen Kategorie bleiben: Die aktuellen Besitzer werden in der Lage sein, sie zu behalten, sie zu benutzen, sie zu verkaufen und sie sogar als Erbstück zu vermitteln.

Moderne Repliken dieser Schusswaffen, auch solche, die mit einer kleinen Anzahl von Komponenten aus den ursprünglichen Schusswaffen gebaut wurden, gelten nicht als entmilitarisierte Schusswaffen und sind daher nicht von diesem Verbot abgedeckt.

Kategorie A7

B7 Gewehre werden in Magazinkapazität begrenzt, aber nicht verboten – Foto von Oleg Volk

Diese Kategorie deckt alle halbautomatischen Zentralfeuer-Kurzwaffen und -Langwaffen ab, wenn sie mit einem Magazin ausgestattet sind, das über 10 Patronen für Langwaffen oder über 20 Patronen für Kurzwaffen aufnehmen kann.

Die vom Europäischen Parlament genehmigte Richtlinie legt eindeutig fest, dass die Möglichkeit einer Schusswaffen, solche „High Capacity Magazin“ aufnehmen zu können, nicht ausreicht, um diese Schusswaffe zu verbieten.

Dies bedeutet, dass eine Waffe in dem Moment zu einer verbotenen A7-Waffe wird, wenn ein „High Capacity Magazin“ eingesetzt ist, und wieder in die ursprüngliche Kategorie zurückkehrt, wenn das Magazin entfernt wird.

Es handelt sich also eher um ein Verbot von „High Capacity Magazinen“ in Bezug auf Eigentum und Verwendung und nicht von Schusswaffen. Um dieses Verbot durchzusetzen, müsste auf jedem Schießstand Europas dauerhaft ein Polizist im Einsatz sein.

Die obligatorische Teilnahme an offiziellen Schießwettbewerben scheint unwahrscheinlich – Foto von Oleg Volk

Tatsächlich erlaubt der von dem Europäischen Parlament genehmigte Text den Mitgliedstaaten, „Sportschützen“ von diesem Verbot zu befreien, was auch einen weiteren Fehler aufweist, der es noch unzuverlässiger macht: Die meisten Mitgliedstaaten wissen nicht, wie viele Magazine ihre Bürger besitzen und welche Kapazitäten diese haben. In vielen Ländern verstößt solch ein rückwirkendes Verbot gegen deren Verfassung.

Während ursprünglich die Befreiung nur jene Schützen abdecken sollte, die sich aktiv am Wettkampfschießen engagieren, ist dies nun nur einer der vielen Gründe, warum die Mitgliedstaaten eine Ausnahme von dem erwähnten Verbot gewähren können.

Abhängig von der Umsetzung und dem Willen jeder nationalen Regierung könnten diese Magazine von einigen Mitgliedstaaten insgesamt verboten werden oder auch allen Waffenlizenzinhabern in anderen Staaten zur Verfügung stehen. Es liegt an Waffenbesitzern jedes einzelnen europäischen Landes, sich für eine permissive Umsetzung zu engagieren. Aber dennoch ist es ein Schritt in die falsche Richtung – ein weiterer Schritt weg von der Harmonisierung der Waffengesetze in den Mitgliedstaaten.

Kategorie A8

Kategorie A8 wird besonders schwierig umzusetzen sein – Foto von Oleg Volk

Eine neue Kategorie von verbotenen Schusswaffen umfasst jene Langwaffen, deren Gesamtlänge durch die Verwendung eines Faltschafts, Teleskopschafts oder leicht zu entfernenden Schafts auf unter 60 cm reduziert werden kann.

Während die Autoren dieser Norm eindeutig darauf abzielten, alle Kriegswaffen zu verbieten, wird die Umsetzung in den 28 (27, nach Brexit) Mitgliedstaaten viel schwieriger sein, als es scheint – und wieder ein Schritt weg von der Harmonisierung.

In einigen Mitgliedstaaten werden die Schusswaffen, die jetzt in die Kategorie A8 wandern sollen, einfach als Kurzwaffen statt Langwaffen eingeordnet werden. Manche Länder deklarieren jede Waffe mit einem Schaft als Langwaffen, andere nur solche, deren Lauflänge 30 cm übersteigt oder/und deren Gesamtlänge unter 60 cm liegt.

Es ist also klar, dass diese Norm auf die Bedürfnisse einiger Mitgliedstaaten abgestimmt sein könnte, die seit langem versucht haben, kurze Langwaffen zu verbieten – nämlich Frankreich und Deutschland.

Dieser Beitrag ist eine Übersetzung von Gunsweeks Artikel auf EN | IT und erschien zuerst bei der German Rifle Association (Partner von Firearms United)

6 Gedanken zu “Die Auswirkungen des EU Gunban

  1. Und wie sieht das in der Schweiz aus………………..???

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    Nun ja, die Schweiz ist ja auch Schengen Mitglied und hat nun also faktisch ein EU Waffengesetz.

    Unsere Verräter im Bundeshaus, Simonetta Sommaruga ( SP ) und Didier Burkhalter ( FDP ) haben dem nichts entgegengesetzt.

    Das ganze ist wohl eine Premiere für unser Land.
    Wobei anzumerken ist das Burkhalter seit geraumer Zeit eine beinahe geheime Diplomatie entfaltet die dem Ziel dient die Schweiz der EU-Gerichtsbarkeit zu unterstellen, , ….für alles was gemeinsame Verträge angeht. Rahmenvertrag nennt der Saukerl das.

    Nun wird unsere linke Sommaruga natürlich das Waffengesetz mit Freude umsetzen wollen.
    Jedoch werden wir mit 50`000 Unterschriften das Referendum ergreifen.
    Das der Schweizer SSV nun auch mal kapiert hat das er seinen Hintern heben muss, ist das auch gar kein Problem. Denn sollte das Gesetz kommen, wird der SSV selber faktisch überflüssig.
    Denn die noch in jeder grösseren Gemeinde vorhandenen 300m Schiessstände werden zum grossen Teil verschwinden, die Vereine sterben. Natürlich könnte es erst mal einen Mitgliederanstieg geben, wegen des Gesetzes, aber das widerspricht der Schweizer Mentalität, wir lassen uns nicht gängeln.
    Man hätte den Kampf gegen das EU-Waffengesetz ja schon bei der WEA Vorlage ( Weiterentwicklung Armee ) die diese faktisch zu einem nichts halbiert, aufnehmen sollen.
    Aber sogar ausgesprochen Armee befürwortende Gruppen wie die „Gruppe-Giardino“ merkten nicht was da politisch los war, beziehungsweise das Armee, Waffenbesitz und Wehrtradition in der Schweiz untrennbar sind, das eine mit dem anderen untergeht, man sich also auch um das Thema Waffenrecht kümmern müsste.
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    Es wird hier also ein Referendum samt Urnengang zum Thema Waffengesetz geben.
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    Die Linken und die Teile der FDP werden versuchen das so zu machen wie bei früheren Urnengängen. Sie werden sagen, dass ein „Nicht-Umsetzen“ des EU-Waffengesetzes den Schengen-Vertrag gefährden würde.
    Das somit also die Schweiz keinen freien Personenverkehr mit der EU mehr hätte und das schlecht für die Wirtschaft wäre. Nun ja, angesichts der über 300-tausend wohnhaften Deutschen in der Schweiz, haben wir da ausreichend Druckmittel, ….hätten, wenn sich bei uns Politiker mit Rückgrat finden liessen.

    Sollte das Referendum durchkommen, und dazu stehen die Chancen wohl gut, ist jede Verschärfung vom Tisch. Dann wird es nichts neues geben, null, never, nichts……
    Das fürchten sie und werden versuchen uns einen Kompromiss aufzuschwatzen, vor allem während der Zeit des Unterschriften sammelns.

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  2. „Die meisten Mitgliedstaaten wissen nicht, wie viele Magazine ihre Bürger besitzen und welche Kapazitäten diese haben. In vielen Ländern verstößt solch ein rückwirkendes Verbot gegen deren Verfassung.“

    Das halte ich nicht nur für eine Einzelmeinung, sondern auch aus tatsächlichen und rechtstheoretischen Gründen für falsch. Zum einen fehlt in einigen Ländern die angeführte materielle Rechtsgrundlage, nämlich eine Verfassung oder ein Grundgesetz. Zum anderen ist ein nachträgliches Verbot von Gegenständen oder Handlungen immer eine legale Handlungsoption einer Legislative. Nahezu jedes Gesetz folgt einem Anlass.

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  3. Jaaaaiiiinnn………….

    Denn wir reden hier von einem Elementaren Rechtsgrundsatz der auch Anwendung finden ohne Verfassung. ja jede Rechtssicherheit ist inexistent wenn dieser Grundsatz missachten wird.
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    Hier bei den Magazinen…………
    So lange die Bürger ihre vorher gekauften Magazine weiterhin besitzen, aber nicht mehr in die Waffe einsetzen dürfen, ist dem Verbot rückwirkenden Rechts genüge getan, …denn bislang durften sie es, ab dem Zeitpunkt X aber nicht mehr.
    Wenn sie aber ihre Magazine abgeben müssen, wird dieser wichtige Rechtsgrundsatz verletzt, auch dann wenn sie dafür entschädigt werden.
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    Praktisch sieht das ganz einfach aus…..
    Wer grosse Magazine hat, kann sie auch benutzen…….
    Und wenn der Staat sie enteignen will, Klappe halten und gut verstecken.
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    Das beschränken des Fassungsvermögens von Magazinen ist halt eben so ein unsinniges Vorhaben welches von der Realität sofort überholt wird.
    Ein bürokratischer Irrsinn aus Beamtenköpfen.
    Grosse Magazine wird man niemals aus dem Markt entfernen können, komme was da wolle.
    Es bräuchte Jahrzehnte um das halbwegs zu bewerkstelligen und man müsste sie so Strafbeschweren wie es eine illegale Waffe auch.

    Nein, das wird niemals funktionieren. Nur eben in der Öffentlichkeit wird man grosse Magazine nicht mehr benutzen können. Der Offizielle Handel kann sie nicht mehr anbieten, der inoffizielle wird daran aber sehr gut verdienen.

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