WBK weg wegen Facebook-Posts

Heute wurde ich auf diesen Blogartikel aufmerksam gemacht:

Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken

Auch Äußerungen in sozialen Netzwerken können den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründen.

Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern.

Das Landratsamt widerrief mit Bescheid vom 1. Oktober 2015 die dem Antragsteller erteilten Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Waffen (9 Waffenbesitzkarten mit insgesamt 63 Waffen sowie Wechselsystemen) sowie eine dem Antragsteller erteilte Waffenhandelserlaubnis und traf dazugehörige Nebenentscheidungen. Mit weiterem Bescheid gleichen Datums widerrief das Landratsamt eine dem Antragsteller erteilte sprengstoffrechtliche Erlaubnis.

Der Gesamtwert seiner Waffen (ohne Zubehör) wird auf ca. 50.000 € geschätzt. Diese darf er jetzt nicht mehr besitzen.

Warum?

Die Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt übersandte dem Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 29. August 2015 einen polizeilichen Vorgang einschließlich eines Auszugs des vom Antragsteller gepflegten Facebook-Profils. Daraus sind (auszugsweise) Äußerungen des Antragstellers zu Medienbeiträgen sowie Bildern unter anderem wie folgt zu ersehen:

Zu „Passant geschlagen und getreten – Tatverdächtiger festgenommen“ äußerte der Antragsteller: „Kopftreten. Wegen einer Sonnenbrille. Beliebt bei Irakern und anderen Arschlöchern. Bewaffnet Euch.“

Die Meldung „Junge Frau entkommt sexuellem Übergriff in Jena – Jenaer Nachrichten“ kommentierte der Antragsteller mit: „Passt auf Eure Frauen und Töchter auf. Aber vor allem – bewaffnet Euch!“

Zur Nachricht „Brandbrief: Marxlohs Einwohner fühlen sich ausgeliefert – Einwohner haben in einem Brandbrief die Verharmlosung der Zustände in Duisburg-Marxloh angeprangert. Die meisten von ihnen seien bereits auf offener Straße bestohlen, von Kindern angespuckt, von Frauen beschimpft und von Männern …“ schrieb der Antragsteller: „Morgen auch bei Dir. Bereite Dich schon mal darauf vor. Und bewaffne Dich.“

>Einen „Kommentar zur Flüchtlingspolitik: Neuankömmlinge sind ein Geschenk des Himmels“ erwidert der Antragsteller mit: „Lasst sie kommen, kein Problem. Es darf nur kein Steuerzahlergeld mehr an sie fließen. Und die Steuerzahler müssen bewaffnet werden. Dann wird alles gut.“

Zu einem Video-Bild kommentierte der Antragsteller: „Es wiederholt sich zum -zigstenmal, wird wohl auch nicht das letztem(al) gewesen sein. Bewaffnet Euch!“

Zum Bild einer Munitionslademaschine ergänzte der Antragsteller: „Muss ich haben! ☺“.

Der WBK-Besitzer wehrte sich gegen den Entzug seiner Erlaubnisse.

Doch die nächste Instanz sah den Entzug als begründet an.

Der Antragsteller hat mehrfach auf seinem Facebook-Profil dazu aufgefordert, sich zu bewaffnen. Der Zusammenhang, in den diese „Aufrufe“ gestellt sind, lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Antragsteller eine Verteidigung mit der (Schuss -)Waffe ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet. Denn er nahm mehrfach Medienberichte über Straftaten zum Anlass, allgemein zur Bewaffnung aufzufordern. Hinzu kommt die auf die Zuwanderung von Flüchtlingen bezogene Äußerung des Antragstellers.

Die Aufrufe zur Bewaffnung lassen nach ihrem Inhalt und Zusammenhang nicht erkennen, dass der Antragsteller in Wahrheit nur eine ordnungsgemäße Verwendung von Waffen befürwortet und deshalb das Vertrauen verdient, er werde auch künftig mit Schusswaffen verantwortungsbewusst umgehen.

Die Einwendungen des Antragstellers, dass er niemals von Schusswaffen und deren illegaler Beschaffung gesprochen habe, wurde nicht berücksichtigt.

Indem der Antragsteller den allgemeinen Begriff „Waffen“ verwendete, bezog er sich auch auf Schusswaffen.

Auch der Einwand, er habe sich in den vielen Jahren, in denen er als Sportschütze und Waffenhändler mit Schusswaffen umgegangen sei, immer als zuverlässig und untadelig erwiesen, zog nicht.

Mit seinem nunmehr zu würdigenden Verhalten hat der Antragsteller (neue) Tatsachen geschaffen, die nach aller Lebenserfahrung ein plausibles Risiko dafür begründen, dass er künftig eine Verhaltensweise im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG an den Tag legen wird.

Sein Einwand, diese Beiträge würden unter die freie Meinungsäußerung fallen, wird vom VGH München negiert.

Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenze unter anderem in den Schranken der allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG). Dazu gehört das Waffengesetz, das ersichtlich nicht eine Meinung als solche verbietet und sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richtet, sondern den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt (§ 1 Abs. 1 WaffG).

Ich habe mal versucht, die FB-Posts zu ergoogeln, auf die dieser WBK-Besitzer geantwortet haben könnte.

Bei +++ Passant geschlagen und getreten- Tatverdächtiger festgenommen +++ kann es sich wohl nur um die Meldung der Stuttgarter Polizei vom 14. August handeln. Diese wurde 18x geteilt. Hier kommentierte zwei Frauen, dass sie ohne Pfefferspray nicht mehr das Haus verlassen. Ansonsten geht es in dem Artikel darum, ob man Nationalitäten des Täters nennen darf oder nicht, ob man straffällige Zuwanderer abschieben oder inhaftieren solle etc.

Bei der Jenaer Nachricht könnte es sich um diesen Threat handeln vom 17. August 2015 handeln: Junge Frau entkommt sexuellem Übergriff in Jena. Dort meldet sich auch das Opfer zu Wort. Insgesamt gibt es viele Kommentare, u.a. auch Leute, die zur Exekution des Täters aufrufen, andere – u.a. das Opfer – die sich beschwerten, dass kein Passant eingegriffen habe, und solche, die Pfefferspray und Messer als Abwehrwaffen empfahlen. Auch hier ging es wieder mehrheitlich um die Herkunft des Täters.

Der Brandbrief wurde am 19. August von der Jungen Freiheit gepostet. Auch hier geht es wieder einmal um Gewalt, die von Zuwanderern ausgeübt wird, Vorschläge für Ausgangssperren, Nationalgarde, Bürgerwehren, sowie Warnungen, dass die Steuergelder falsch eingesetzt werden (zu wenig Polizei) und vieles mehr.

Der Kommentar von Prof. Dr. Michael Wolffsohn im Handelsblatt „Neuankömmlinge sind ein Geschenk des Himmels“ erschien ebenfalls am 19. August 2015. Ich konnte hierfür keinen Facebook-Post finden.

Und die nächsten beiden Auszüge sind so vage, dass man diese nicht ergoogeln kann.

Alle Post aus einer Woche

Interessant ist bei der Auswahl, dass es sich um Posts in einem Zeitraum von nur einer Woche im August 2015 handelte und diese sich alle um Flüchtlinge und Gewalt durch Flüchtlinge drehte. Dies zu einer Zeit, in der ganz Deutschland auf der „Willkommenswelle“ schwamm und jedweder Einwand, dass dieser Zuzug nicht nur eine Geschenk, sondern eine Last sei, mit „du bist ja Nazi“ diskreditiert wurde.

Das Urteil in der zweiten Instanz wurde eine Woche nach Köln gefällt. Zu einer Zeit, wo Gewalt durch Flüchtlinge und „Bewaffnung gegen Ausländer“ einen hysterischen Höhenpunkt hatte.

Ich erinnere hier nur an die sehr gelungene Werbung von Umarex vom 8.Januar, der zur „Bewaffnung“ aufruft: „Wenn eine Armlänge nicht ausreicht.“

Ich erinnere auch daran, dass ich seit Oktober Dutzende Male zur Bewaffnung der Deutschen interviewt wurde (FOCUS, Berliner Morgenpost, Breitbart, Daily Mail u.a.) und dazu als Talkshow-Gast bei FAKT und MAISCHBERGER Stellung nehmen durfte.

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Quelle: WELT vom 07.04.2016

Im Interview bei der Süddeutschen Zeitung vergleicht ein Psychiater die Bewaffnung mit Pfefferspray mit einem Bedarfsmedikament für einen Patienten mit extremer Flugangst: Auch wenn ich es nicht brauchen sollte, es gibt Sicherheit.

Das VGH München schloss anhand der Facebook-Posts folgendes:

Hinzu kommt die auf die Zuwanderung von Flüchtlingen bezogene Äußerung des Antragstellers: „Lasst sie kommen, kein Problem. Es darf nur kein Steuerzahlergeld mehr an sie fließen. Und die Steuerzahler müssen bewaffnet werden. Dann wird alles gut.“ Das illustriert die Einstellung des Antragstellers zu Waffen und deren Anwendung, die er ersichtlich als bevorzugtes Mittel betrachtet, Konflikte zu lösen.

Hinzu kommen weitere Äußerungen, die unter Berücksichtigung von Wortwahl und Diktion den Eindruck einer erheblichen (latenten) Aggressivität des Antragstellers unterstreichen und ebenfalls die Befürchtung nähren, der Antragsteller werde Waffen missbräuchlich verwenden. So enthält das Facebook-Profil Kommentare wie etwa „Die Wichser wollen Dich verarschen. … Ramelow ist ein dreckiger Rassist. … Diese Wichser [die Bundesregierung] sollen in der Hölle schmoren.“

>Der Umstand, dass der Antragsteller das Bild einer Munitionsmaschine mit der Bemerkung versehen hat „Muss ich haben! ☺“, trägt ebenfalls zu der für ihn negativen Bewertung bei. Im Übrigen gibt der Antragsteller dadurch Anlass zu der Annahme, dass seine waffenrechtlich nicht hinzunehmende Einstellung unterschiedslos Waffen, Munition und explosionsgefährliche Stoffe betrifft.

Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem vom Antragsteller bereits in erster Instanz angeführten Hinweis, mit dem er sein Facebook-Profil (angeblich) wie folgt eingeleitet hat: „Diese vorherrschende Dummheit meiner Zeitgenossen ist für mich nur mit Satire und Sarkasmus zu ertragen, insoweit sind meine Beiträge auf Facebook und anderswo auch als Satire zu verstehen und nichts anderes hineinzuinterpretieren.“ Eine derartige „salvatorische Klausel“ ist schon deshalb nicht geeignet, den konkreten Erklärungsinhalt der Aufrufe zur Bewaffnung herunterzuspielen, weil diese, worauf das Verwaltungsgericht der Sache nach hingewiesen hat, keinen erkennbar satirischen Charakter haben.

Das gilt umso mehr, als das Profilbild des Facebook-Auftritts den Antragsteller in kämpferischer Pose beim Abfeuern einer Pistole zeigt (u. a. beidhändiger Anschlag, Mündungsfeuer). 

Falls der WBK-Besitzer zu den ihm vorgeworfenen Anklagepunkte noch ein Rechtsextremer oder Verfassungsfeind ist, dann wäre der Entzug der waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse eventuell berechtigt.

Sollte sich der Entzug jedoch lediglich auf obige Facebook-Posts innerhalb einer Woche beziehen und seinem Facebook-Profil, das nach der Beschreibung einfach nur einen Sportschützen auf dem Schießstand zeigt, dann halte ich dieses Urteil für unbegründet.

Stefan Föll ist einer der bekanntesten Fotografen in der IPSC-Szene. Ich finde dessen Fotos mit beidhändigem Anschlag und Mündungsfeuer ästhetisch wertvoll und nicht als kämpferische Pose:

foell
Screenshot von Photopsia.de -Rasmus Gyllenberg @ Infinity Open 2010

DIllon_1050superUnd Munitionsmaschinen sind einfach legal zu erwerbende Wiederladegeräte, die es mit viel manuellem und finanziellen Aufwand ermöglichen, seine eigene Munition herzustellen, wenn man einen Sprengstoffschein – wie der Antragsteller einen hatte – besitzt.

Da gibt es einfache zu 130€ und teure Mehrstationspressen zu 2700€. Der Spruch „Muss ich haben! ☺“ wird sich sicherlich auf den Traum bezogen haben, eine Presse wie die hier abgebildete RL 1050 von Dillon haben zu wollen.

Auch dieser Post ist für einen Wiederlader mit Pulverschein nichts illegales, sondern einfach der Ausdruck eines (reellen) Traums.

Sollte dieses Urteil Bestand haben und sollten weitere solcher Urteile folgen, dann verliere ich mit Sicherheit auch meine Waffenhandelslizenz, da ich ebenfalls zur Bewaffnung rate und die derzeitige Steuerlast als Raub empfinde, wenn ich auch niemals so drastische Kurz-Posts benutze und Politiker i.d.R. nicht mit solchen Schimpfworten belege, sondern diese mit anderen Worten kritisiere.


Update 22.05.2016:

Mir wurde heute von mehreren Seiten gesteckt, wer der Antragsteller sein soll. Mir wurde von weiteren Seiten empfohlen, diesen Artikel zu löschen und anonym zu schreiben, da Solidarität für „diese Person“ nicht angebracht sei. Da ich den Antragsteller vor einigen Jahren persönlich kennengelernt habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass er die Rechtsordnung verlässt.

Warum solidarisiere ich mich? Weil ich beim Stöbern von Urteilen zum Waffenverbot bei lexdejur.de auf die merkwürdigsten Urteile gestoßen bin – aber auch auf ein ganz besonders gutes:

Der Richter am Verwaltungsgericht in Dresden hat ein Waffenverbot abgelehnt, da der Waffenbesitzer

  • für die öffentliche Sicherheit keine erhebliche Gefahr darstellt,
  • niemanden mit seinen Waffen indirekt bedroht hatte und
  • nicht drohte, eine Straftat begehen zu wollen.
  • Die Ermessensreduktion auf null der Behörde nicht rechtmäßig sei

Weiterlesen auf Seite 8: Historie und Auswirkung eines Waffenverbots

Egal wie schräg man drauf ist, egal wie oft man über die aktuelle Politik lästert, solange man niemanden mit seinen Waffen bedroht, nicht droht, eine Straftat zu begehen und andere nicht zu Straftaten auffordert, stellt man m.E. keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Beschimpfungen, wütende Kommentare und Briefe, sind kein Anlass anzunehmen, dass verbale Gewalt in reale Gewalt umschlagen könnte. Anders sähe die Sache aus, wenn jemand auch reale Gewalttaten verübt, was mir in diesem Fall nicht bekannt ist.

Von einem Rechtsanwalt wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich hier um die summarische Prüfung handelt, ob man dem WBK-Besitzer vorsorglich die Waffen bis zur Hauptverhandlung entziehen darf. Dies wurde aufgrund obiger Punkte bejaht.Mal sehen, was die Hauptverhandlung noch für Belege vorlegt.

Mittlerweile hat Marc darüber auch ein Video gemacht:

43 Gedanken zu “WBK weg wegen Facebook-Posts

  1. Die Jagd auf Nonkonformisten erreicht eine neue Qualität. Der deutsche Faschismus lässt seine Maske fallen.

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  2. wer hätte 1965 beim lesen von George Orwell für die reifeprüfung gedacht,dass einen solches
    wirklich einmal einholen wird?
    Der teufel hat viele verkleidungen und wer ihn zu erkennen beginnt wird selbst verteufelt.

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    • Ich habe das Buch erst 1982 gelesen, aber auch da war mir nicht bewusst, dass es nicht als Warnung, sondern als Bedienungsanleitung für (damals noch West-) Deutschland benutzt werden wird.

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  3. Es ist schon erschreckend wie sich Orwell´s Fiktion verwirklicht hat.
    Oder liegt es an den (angeblich) mündigen Bürger der das zulässt ?
    Fragen über Fragen…..

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  4. Danke Katja für deinen warnenden Kommentarhinweis.
    Einem immer größeren Kreis der Bevölkerung wird bewußt, daß die Meinungsfreiheit und die politische Positionierung offensichtlich immer mehr unter einem rechtstaatlichen Deckmantel eingeschränkt und untersagt wird.
    Hier kommt die Angst zum Ausdruck die Macht zu verlieren. Ein Vorgang der typisch ist für Systeme, die erkennen auf einer abwärts gerichteten Schräge zu sitzen und immer schneller zu gleiten. Dabei kommt es üblicherweise zu Panikreaktionen mit wildem Umsichschlagen.
    Vielen Menschen treibt es angesichts möglicher Verwaltungswillkür und immer mehr nicht mehr nachvollziehbarer Gerichtsurteile die „Im Namen des Volkes“ (welches?) gefällt werden, die Zornesröte ins Gesicht.
    Möge ein jeder bei anstehenden Wahlen daraus seine Konsequenzen ziehen und entsprechend wählen.

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  5. Da kann man nur noch den Kopf schütteln. Nächstes Jahr bei den BTW das Kreuz an der richtigen Stelle machen ist nur ein Punkt, der mir dazu einfällt.

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    • Genau das wurde der GRA auch unterstellt, weil wir drei Artikel über Bürgerwehren verfasst hatten.

      Doch wir halten uns an die Rechtsordnung. Bewaffnete Bürgerwehren sind in Deutschland verboten. Auch bilden wir niemanden aus oder beraten diesbezüglich. Wir haben nur darüber geschrieben, dass Politiker unbewaffnete Bürgerwehren ernst nehmen und sie nicht lächerlich machen sollen. Keiner, der sich beschützt fühlt, läuft freiwillig nachts „Streife“. Bürgewehren sind somit ein Anzeichen dafür, dass sich die Bürger schutzlos fühlen. Der massive Abbau von Polizeistreifen und offenen Polizeiwachen ist einer der Gründe hierfür; ein anderer die Justiz, die die meisten Kriminellen mit Bewährungsstrafen „bestraft“.

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    • Man kann die posts auch auslegen als Aufforderung, vom Naturrecht auf Selbstverteidigung Gebrauch zu machen. Der Staatsanwalt ist aber eben Staatsanwalt und kein Literaturkritiker. Außerdem gilt in einem rechtsstaat der Grundsatz „in dubio pro reo“.
      Nicht dass wir uns falsch verstehen: der Poster ist offensichtlich ein ziemlicher Honk. Das bedeutet aber nicht, dass man bei ihm rechtsstaatliche Prinzipien über Bord werfen soll. Ich muss hier leider sofort an Mao denken: Bestrafe einen, erziehe tausend.
      Der Mann hat keine Straftat begangen und auch nicht zu Straftaten aufgerufen.

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  6. Wenn man für eine Meinungsäußerung bestraft wird, lebt man in einem kranken System, nicht in einem Rechtstaat. Das sind Verhältnisse wie in Saudi Arabien oder China. In einem Rechtsstaat wäre so ein Urteil nicht möglich. Ein Richter, der in den USA so urteilen würde, wäre seinen Job los. Aber deutsche Richter sind ja niemandem Rechenschaft schuldig, dem Volk schon gar nicht. Man nennt das Willkür.

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  7. Tja, da ist es wieder……

    Ich habe vor Monaten einmal geschrieben das ich als Schweizer hier Dinge offen anspreche, die ein Deutscher so nicht sollte.
    Nun ist es eingetroffen, genau das was ich meinte.

    Langfristig müsst ihr Deutschen lernen das ihr der Staat seid, nicht eure Beamten und Politiker.
    Sie sind eure Angestellten denn ihr wählt sie.

    Es gibt da 2 Wege.

    Entweder ihr wählt Parteien wie AfD die euch direkte Demokratie bringen, also die euch abgeschwatzten demokratischen Mitspracherechte zurückbringt, oder ihr nehmt euch eure Rechte kraft eurer Mehrheit, ….masst sie euch einfach an.
    Lest über eure Geschichte, und erinnert euch an eines Friedrich Heckers.

    Ihr lebt in einer Postdemokratischen Ära.
    Anbiederung an einen Staat der euch kujoniert, zwangsverwaltet und mittels Indoktrination gegen euch arbeitet, das müsst ihr endlich unterlassen, das ist kein Zeichen starken Selbstbewusstseins.

    Dr. Schachtschneider kann ich nur empfehlen, so deutlich wie er hat es noch kaum einer ausgesprochen.

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  8. Ich habe schon 9 Jahre im Ausland gearbeitet. In einem Deutschland ohne Meinungsfreiheit möchte ich nicht leben. Mit den oben genannten Zuständen fällt es mir leicht, mich für immer zu verabschieden.

    Zu den „Bürgerwehren“ kann ich Euch sagen, dass es beispielsweise in Israel ganz normal ist. EIn Kollege dort war früher Offizier in der Armee. Heute macht er freiwillig noch Dienst auf seinem lokalen Polizeirevier und hilft den Beamten. Somit leistet er einen aktiven Dienst für sein Land. Ich sehe dies sehr positiv.

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  9. Im o.a. Originalpost heißt es in der Urteilsbegründung u.a.:“Dabei ist bereits zweifelhaft, ob die Maßnahme überhaupt in den Schutzbereich dieses Grundrechts [freie Meinungsäußerung] eingreift. Sie verbietet dem Antragsteller nicht, eine bestimmte Meinung überhaupt oder in einer bestimmten Art und Weise zu äußern, und belegt auch nicht das Äußern einer bestimmten Meinung mit einer Sanktion.“
    Äh… doch, tut sie. Und zwar ganz deutlich. Oder hab ich da was falsch verstanden?

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  10. Ich hatte selbst vor einigen Wochen “ Besuch “ zweier Herren von der Kripo….: Anlaß war ein flapsiger Kommentar zu einem Youtube Video, in dem es um einen Überfall auf ein Lebensmittelgeschäft ging ( irgendwo auf dem afrikanischen Kontinent…). Das ungewöhnliche an der Sache war das “ Rudel “ der Angreifer, es waren wohl locker über ein Dutzend Personen. In den Kommentaren zu dem Video wurde dann ein wenig über den Sinn von bewaffneter Selbstverteidigung in solch einem speziellen Fall und wie man sich auf sowas einstellen sollte diskutiert ( nicht unbedingt sehr ernsthaft…)…., mein Kommentar dazu war in etwa….:“ also für die Zukunft immer ein Reservemagazin dabei haben……“

    Dieser kurze Satz hat eine Frau in Berlin die offensichtlich Langeweile hat oder sich auch mal wichtig machen wollte bewogen, mich anzuzeigen. Geht ja inzwischen problemlos auch ohne sich aus dem Sessel erheben zu müssen.

    Ich vermute mal, bei jedem Normalbürger wäre diese Anzeige sofort im Sande verlaufen, aber dem zentralen Waffenregister sein Dank hat man bei mir dann wohl Gefährdungspotential erkannt und die beiden Herren in Marsch gesetzt.

    Die Unterhaltung war interessant, offenbar gibt es inzwischen etliches Personal bei der Polizei die sich mit nichts anderem mehr beschäftigen als mit sowas.

    Interessant für mich auch deshalb, weil mir der Vorfall die Augen darüber geöffnet hat, wo wir hier inzwischen schon sind.

    Natürlich hat die Kripo dann auch erst mal eine Anfrage bei meiner Dorf-Waffenbehörde gestartet, was die Sachbearbeiterin dort wohl in helle Aufregung versetzt hat…..: als ich ein…zwei Wochen später mal wieder was eintragen lassen wollte war die Stimmung nämlich plötzlich merklich angespannter, als die Dame meine Akte aus dem Schrank genommen hatte und einen ersten Blick hineingeworfen hatte.

    Spätestens hier stellt sich für mich inzwischen auch die Frage nach meinen persönlichen Prioritäten für die Zukunft……..: Klappe halten, ja nicht auffallen und sich öfter mal auf die Zunge beißen um ja nicht die Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen….., oder lieber auf mein liebgewonnenes Hobby schei…. und dafür aber öffentlich richtig laut und unbequem werden….?

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    • @LieberTee
      Grüß dich LieberTee,
      sehr interessant dein Beitrag, stimmt einen mehr als nachdenklich hinsichtlich unserer Situation als Legalwaffenbesitzer und in Bezug auf die Prioritäten, die der Staat zu setzen scheint.
      Du solltest vielleicht mal überlegen, das in einen Artikel zu packen und auf der GRA-Seite zu veröffentlichen (geht ja auch anonym, wenn gewünscht), fänden sicher auch andere Leute interessant und die Geschichte würde nicht am Ende einer Kommentarspalte versauern.
      http://german-rifle-association.de/einsendung/

      Beste Grüße
      reactio

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    • Hallo LieberTee,

      hat Ihr VPN Sie verpfiffen? Welches war es denn? Würde mich schon interessieren, um es zu meiden..

      Gruß, Martin

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  11. Einem Schützenbruder nahm die Polizei im vergangenen Jahr die Waffen weg weil er sich im Hausflur des Mehrfamilienhauses in welchem er wohnt mit einer Schreckschusswaffe verteidigt hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelte – ergebnislos. Nach einem halben Jahr erhielt er also seine WBK zurück. Dummerweis waren aber die Waffen bei der Behörde nicht mehr auffindbar. SO kann man auch entwaffnet werden.

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  12. Wie sagte doch Frau Kanzlerin: „….dann ist das nicht mehr mein Deutschland“
    Das Deutschland der Bürger ist es schon längst nicht mehr

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  13. Die Aussage des Richters, dass die Äußerungen des Beschuldigten „nach aller Lebenserfahrung“ die Unzuverlässingkeit nach § 5 WaffG begründen, ist eine Anmaßung sondersgleichen. Würde der Richter auch nur ansatzweise über dieselbe verfügen, hätte er dem Beschuldigten die Waffen gelassen. Denn nach aller Lebenserfahrung ist derjenige, der gelegentlich ordentlich Dampf ablässt, ein gesünderer und ausgeglichener und damit ein nach dem Waffengesetz zuverlässiger Mensch als einer, der zu den gegenwärtigen (Fehl-)Entwicklungen nie etwas sagt.
    Übirgens begrüße auch ich es ausdrücklich, wenn sich die Bürger (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten) bewaffnen, wenn sie sich dadurch sicherer fühlen. Auch der offensichtlich verantwortunslose Umgang mit unseren Steuergeldern kann man nicht oft genug anprangern.

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  14. Tja liebe Kommentatoren!
    wenn ich all die Kommentare so lese den Inhalt analysiere, diese dann mit meinen Erfahrungen und Erkenntnissen der letzten Jahre aufbereite, bin ich selbst der Überzeugung das es wohl an der Zeit ist spätestens jetzt etwas ändern zu müssen.
    Sieht man in die Geschichtsbücher erkennt man klar die Vorgehensweisen der jetzigen Regierungen u. deren Knechte.
    Die Methoden haben sich geändert, das Ziel aber nicht und die Dimensionen all dessen sind beängstigend u. monströs.
    Was auffällt ist aber auch, das um so mehr wir ja „gebildet“ sind, all die greifbaren Informationen nicht genutzt werden.
    Meiner Meinung nach sind min.50% der Bevölkerung Deutschlands u. Europas schlichtweg verblödet.
    Außer den Bundesligaergebnissen und den Alkoholgehalt sämtlicher Biersorten scheint nicht wirklich interessantes mehr zu existieren.
    Brot und Spiele bedienen den kleingeistigen Bürger und lenken ihn ab, falls überhaupt möglich, sich anderen Gedanken hinzugeben.
    Vor lauter, es geht uns doch gut, übersehen sie die wirklichen Entwicklungen und Trends in den politischen und gesellschaftlichen Ebenen.
    Ich beobachte schon seit vielen Jahren den Niedergang der Meinungs u. Redefreiheit ja… der Freiheit insgesamt.
    Unter dem Deckmantel “ mehr Sicherheit für alle der Freiheit zu Liebe“ verlieren wir unsere Freiheit.
    Alleine das heute schon existierende Geflecht aus politisch motivierte Geschehen auf Grund bestehender Gesetze im Bereich der BRD und dem Europäischen Staaten beinhaltet nichts mehr als die Entmündigung und Unterordnung der Völker u. unter einer mehr diktatorisch als demokratisch motivierten Regierung.
    Sollte diese Entwicklung weiter ungebremst voranschreiten,“ dann ist das nicht mehr mein Deutschland“ , mit Sicherheit nicht.
    Die Reden der Herren Dr. Schachtschneider, Sarazin u.s.w. sind obwohl als rechtsradikal, ausländerfeindlich, europafeindlich verschrien, nichts weiter als eine Analyse der i. M. voranschreitenden Entwicklung mit den bekannten Zielen die sich in nicht so ferner Zukunft in unserer aller Leben bemerkbar machen werden, mit all den negativen Erscheinungen einer entrechteten Mehrheit der Bevölkerung.
    Mir ist kalt bei den Gedanken, zu wissen das wir mit offenen Augen in unseren Untergang rennen.

    Darum liebe Leser
    geht wählen, entscheidet mit bei allem was ihr könnt, nutzt und fordert ein was Euch zusteht, stellt Fragen auch wenn sie unangenehm sind u. klagt an was Euch nicht gefällt.

    Ich möchte u. werde nicht sagen bewaffnet Euch, denn Gewalt ist das letzte Mittel u. führt nur in den Untergang, aber bleibt informiert, bildet Euch und folgt nicht den falschen Predigern.

    Haltet Euch bereit aufzustehen wenn ihr gebraucht werdet u. steht ein mit ganzem Herzen das richtige zu tun.
    Mfg. Walter

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  15. In Bayern werden schon seit längeren unliebsamen Personen wie z.B. Islamkritiker und Mitglieder der Partei „Die Freiheit“ WBK´s untersagt oder entzogen. Selbst „Kleine Waffenscheine“ wurden schon eingezogen.

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  16. Wird einem demnächst sein Auto „entzogen“ wenn man etwas kritisches
    sagt ? Mit so nem Auto kann man ja auch…Dinge machen und dabei Aluhut Ackbar rufen wie man weiss. Oder wie stehts mit Küchenmessern…?
    Steine ? „Böse“ Blicke ?

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    • @ ichbin

      Zitat:
      „Steine ?“
      ———————

      Die Zeiten ändern sich eben… – Der spätere Bundesminister Josef Fischer konnte als Taxifahrer seine Schusswaffe behalten, auch wenn er damals als Straßenschläger und Pflasterstenwerfer der Polizei bekannt war.

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      • @Martin

        „…konnte als Taxifahrer seine Schusswaffe behalten…“
        Ach, wie praktisch…wenn man die „richtigen“ Kontakte hat und wohl für das System im diskriminierenden Sinne (Weil, die Deutschen sind einfach zu brav, zu friedlich, da muss man eben was dagegen machen…) möglicherweise als Counter Terrorist Arbeitet.

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  17. Das Grundgesetz (für Jäger und Sportschützen)

    Artikel 1: (1) und (3) gelten für uns eher weniger, aber das ist eine subjektive Einschätzung.
    Artikel 2: Auch eher nicht.
    Artikel 3: Nö, besonders lächerlich bei (3).
    Artikel 4: Ich darf dem Gott der Kalashnikov nicht angemessen huldigen!
    Artikel 5: Kann man machen, führt aber offensichtlich zu Enteignung und/oder Klage wegen Volksverhetzung. Sieht man ja…
    Artikel 6: Familie schützen ja, alles was schützen kann aber bitte verbieten. Und niemandem weh tun, die hatten eine schwere Kindheit, OKAY?!
    Artikel 7: Soll das wirklich Schulwesen oder doch eher Indoktrination heißen?
    Artikel 8: Ja gut, der ist halt schon von vorneherein gegen uns geschrieben…
    Artikel 9: Erst fällt die Gemeinnützigkeit des Sports, dann der ganze Sport.
    Artikel 10: Fragt mal die DPD (die Antwort lautet NEIN)
    Artikel 11: Cool, das gibt es ja wirklich noch!
    Artikel 12: Gibt es auch noch, aber wenn der hoplophobe Chef dich feuern will: Winke Winke
    Artikel 12a: Direkter Wiederspruch zu Artikel 3 Absatz (2)
    Artikel 13: Wers glaubt wird selig, wers nicht glaubt lernt das SEK kennen.
    Artikel 14: Da wir nur beschränkte, temporäre und jederzeit wiederrufbahre Ausnahmegenehmigungen bekommen ein klares Nein, Nein und nochmals Nein
    Artikel 15: Ein Schelm wer bei einem solchen Gesetz böses denkt
    Artikel 16: das wären schon 3 von 19 Grundrechten die es noch gibt, heureka!
    Artikel 16a Absatz (2): Wollte hier was schreiben, habe mich dann aber wieder erinnert was ich zu Artikel 5 geschrieben habe.
    Artikel 17: Schreiben ja, gelesen werden unwahrscheinlich, Umsetzung der Bitte weniger als 0%
    Artikel 17a: Siehe Artikel 12a
    Artikel 18: Ach so, damit sind bestimmt wir fiesen Menschen gemeint!
    Artikel 19: Eigendlich wollte ich darüber lachen, war aber zu traurig.
    Artikel 20 Absatz (4): SEEEEHR spannend, aber siehe Kommentar zu Artikel 16a Absatz (2)

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  18. An dieser Stelle möchte auch ich aus eigener Erfahrung warnen. Vorsicht bei Meinungsäußerung im und ausserhalb des Internets. Mir wurde aufgrund meiner politischen Aktivitäten (besuch von Demonstrationen, Leserkommentare bei regionalzeitung, Account und Beiträge in politischen Foren, KEINE Partei oder Vereinsmitgliedschaft ) die Wbk versagt. Begründung Waffg Paragraph 5 (2) 3 „Unterstützung verfassungsfeindlich Bestrebungen“ -konkret Teilnahme an einer (1)Demonstration die von einer ganz bösen Partei angemeldet worden war. Das ganze noch garniert mit Beiträgen aus dem Internet etc.
    Interessant waren die Einblicke in die Akten (Verfassungsschutz, Polizei usw) komplette Überwachung aller Foren Beiträge, email Postfächer usw. Die deutschen email postfach Anbieter geben sofort die Zugangsdaten raus wen Behörden anfragen, da ist kein Richter nötig (die Nutzer geben in den Agb die Zustimmung das sowas gemacht wird) . Bei der Akteneinsicht wusste ich wie sich jemand fühlen muss der in seine Stasi Akte schaut.
    Bin dagegen vorgegangen und die Justiz hat alles so in die Länge gezogen das ich nach ca 3 Jahren nach Antrag die Wbk bekommen habe……allerdings wegen Verjährung(die Anschuldigungen lagen nun schon 5 jahre zurück ). Es musste aber noch beigefügt werden das man eigt die Versagung richtig fand aber das Urteil nur wegen der Verjährung zu meinen Gunsten entscheiden MUSSTE.

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  19. Wer Waffen besitzen darf und wer mit Waffen handeln darf, sollte sich stets so verhalten, dass nicht der Eindruck entstehen kann, dass es besser wäre, wenn er/sie dies nicht dürfe.
    Wer mit Aufforderungen „bewaffnet Euch“ um sich wirft und dies nicht nur am Stammtisch nach der zehnten Halben herausproletet, sondern dies mehrfach öffentlich aufschreibt, der ist in meinen Augen waffenrechtlich unzuverlässig. Wir leben ja schließlich nicht im Bürgerkrieg!
    Solche Leute schaden den 99,9% der rechtstreuen und anständigen Legalwaffenbesitzer!

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    • Würde das aber dann, spinnt man diesen Gedanken weiter, in letzter Konsequenz nicht zu einem Werbeverbot für Waffenhändler führen?

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      • Nein, wieso? ich kenne keinen Waffenhändler, der Ausrüster für Bürgerwehren oder dgl. ist. Dort, wo ich einkaufe, gibt es Sportschützen und Jäger im Kundenstamm. Die kaufen dort nicht ein um sich für eine imaginäre Gefahr durch Flüchtlinge, Einbrecher etc. zu bewaffnen.

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  20. Ich würde mal sagen wenn sich der Betroffene den richtigen AW nimmt, erhält er seine WBKs zurück. Halt nur nicht aufgeben. Den Meinungsäuserung ist hier vom GG gedeckt . Gruß K31 😄

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  21. Hallo Katja!

    Gibt es eigentlich schon etwas Neues zu berichten? Hat der Delinquent den regulären Rechtsweg beschritten? Das was es bisher als Urteil gibt, war ja „nur“ das Verfahren zum einstweiligen Rechtschutz (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Einspruchs“.

    Danke und Gruß,

    Harry

    PS
    Ich habe eine Dillon Super 1050. Muss ich jetzt meine WBK´s abgeben?

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