Ist es ok einen Einbrecher zu erschießen?

Sat 1 NRW stellte diese Frage mit diesen einleitenden Worten:

Mit einem Kopfschuss hat ein Jäger aus Affeln im Sauerland einen Einbrecher getötet. In seinem Haus erschoss der 63-Jährige in der Nacht zu Dienstag einen 18-Jährigen Albaner. Laut eigenen Aussagen war der Mann durch Geräusche aus dem Nebenraum geweckt worden – dann habe er den Einbrecher entdeckt, der mit einem Messer bewaffnet gewesen sei. Daraufhin erschoss der Sauerländer den Albaner mit seinem Revolver.

SAT.1 NRW vom 27.04.16

Eine überwältigende Mehrheit (97%) würde auf einen Einbrecher schießen.

sat1

Anscheinend denkt „das Volk“ anders als die veröffentlichte Meinung. Die Kommentare und Antworten des Social Teams auf dem Facebook-Profil der WELT zeugen davon. Die WELT unterstützt diesen – an den Haaren herbeigezogene – Post, der viele kritische Kommentare nach sich zog.

welt1

Der Poster glaubt, dass der Jäger vorsätzlich den gezielten Kopfschuss angebracht hat. Dabei sind nicht einmal Polizisten, die solche Situationen häufig trainieren, in der Lage, zu treffen. 75-80% verfehlen das Ziel bei der Absicht zu töten. Ein Einbruchsopfer schießt jedoch nicht, um zu töten, sondern um den Einbrecher zu verjagen. Da die erfolgreichen Abwehrversuche (ohne Verletzung, ohne fatales Ende) nicht in den Zeitungen landen, kann man nur vermuten, wie oft – ohne unser Wissen – solche Situationen gut enden. Ich gehe daher davon aus, dass das Einbruchsopfer zufällig den fatalen Treffer landete.

uspolizei

Nicht einverstanden ist die WELT mit diesen Kommentaren. Doch die User (das Volk, das „Pack“) sehen dies anders und liken diese:

welt2

 

Wer hat Recht?

Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei echten Notwehrsituationen: Eine Verhältnismäßigkeit zwischen Angriff(smittel) und Gegenwehr ist eben im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen. Sofern hier kein völliges Missverhältnis vorliegt, kann sich der Angegriffene des Abwehrmittels bedienen, das ihm zur Verfügung steht und geeignet ist, den Angriff sofort zu stoppen. Das Risiko trägt der Angreifer.

Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Es stellt sich somit NUR die Frage, ob echte Notwehr vorlag. Die folgenden drei Regeln sind nicht im Gesetzestext kodifiziert, aber sie sind der professionelle Standard, der sich über Jahre bei Selbstverteidigungssituationen entwickelt hat.

ABSICHT bedeutet, dass der Verteidiger Grund hat zu glauben, dass sein Gegner angreifen will, z.B. durch das Zeigen einer Waffe, verbale Drohungen oder mit Drohgebärden.

GELEGENHEIT bedeutet, dass der Gegner in Reichweite ist, seine Waffe einzusetzen, das können ein paar Meter bei einem Messer sein oder 100 Meter bei einem Gewehr.

FÄHIGKEIT bedeutet, dass der Gegner in der Lage ist, oder auch scheinbar in der Lage sein könnte, seine Drohung wahr zu machen.

Wir können nur lesen, was in der Zeitung steht: Ein junger Mann mit einem Messer bricht ins Haus ein. Das Opfer ist ein älterer Mann. Ohne Schusswaffe hat der ältere Mensch Null Chance. In den meisten Fällen (über 80%) wird bei solch einer Konstellation kein lebensgefährlicher Schuss abgesetzt, weil der Einbrecher die Flucht ergreift oder das Einbruchsopfer danebenschießt.

Der Welt gefiel mein obiger Kommentar (ohne Link) nicht. Sie hat ihn entfernt:

welt3

 

Mein Fazit

Die Lücke zwischen öffentlicher Meinung und veröffentlichter Meinung wird immer größer. Gleiches gilt für Gesetzesbruch und Verurteilungen.

Beide von der WELT angeführten „falschen“ Notwehrsituationen (Sportschütze in Hannover und Jäger in Sittensen) sind m.E. echte Notwehrsituationen mit einem unglücklichen – fatalen – Ende für einen der Räuber.

Die WELT „vergaß“ auch zu erwähnen, dass dem Sportschützen in Hamburg-Jenfeld Notwehr zugebilligt wurde, wie auch dem Hells-Angels-Rocker.

Es scheint, dass das Volk/Pack ein gemeinsames Rechtsempfinden hat, das sich bereits in grauer Vorzeit entwickelt hat. Nur unsere Richter wissen nicht mehr, was sie tun:

Das Alte Testament ist recht explizit, was den Umgang mit Notwehr angeht. Exodus 22:1-3 besagt

Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.“ Im alten Israel gab es keine Gefängnisse, die von der Gemeinschaft unterhalten werden mussten. Straftäter wurden gewöhnlich für 6 Jahre in die Sklaverei verkauft, damit sie wirtschaftlich gewinnbringend ihre Schuld abarbeiten.

Die Unterscheidung zwischen Tag und Nacht ist der Tatsache geschuldet, dass in den Nacht dunkel ist und der Hausbesitzer häufig nicht sehen kann, ob er nur mit einem Dieb oder mehreren zu tun hat und ob die Diebe bewaffnet sind oder nicht. Somit muss seine Abwehr in der Nacht entscheidend sein, um sich selbst und seine Familie zu schützen. Am Tage kann man besser sehen und zudem noch die wachen Nachbarn zur Hilfe rufen.

Die Bibel hält auch Vorschriften für Nothilfe, also Notwehr zur Gunsten Dritter bereit. Psalm 82:4 besagt „Rettet den Geringen und Bedürftigen, reißt ihn aus den Klauen seiner Unterdrücker!“ Die viel geforderte Zivilcourage ist keine Erfindung der Neuzeit. Das gab es auch schon in der Antike.

Rezension von Ron Siderius

31 Gedanken zu “Ist es ok einen Einbrecher zu erschießen?

  1. Die ganze Situation ist unglaublich dramatisch. Die wenigsten Menschen möchten in eine solche Situation geraten, geschweige denn jemanden schwer verletzen oder gar töten.
    Ich bin natürlich nicht dabei gewesen. Wenn ich mich in die Situation herein versetze, dann gruselt es mich ein wenig.
    Da steht mitten in der Nacht ein Unbekannter in meinem Haus. Ich bin gerade durch seine Geräusche geweckt worden. Der Fremde, der in mein Haus eingedrungen ist hält ein Messer in der Hand…..
    Großartig Zeit zur Analyse, bleibt da nicht. Warum führt der Eindringling ein Messer?
    Messerangriffe sind extrem gefährlich. Selbst ein ungeübter Angreifer, überwindet wild entschlossen eine Distanz von 3-4 m innerhalb einer Sekunde und wird den Angegriffenen zumindest schwer verletzen.
    Wie geschrieben, von uns war niemand dabei, aber angenommen der Eindringling unternimmt nach seinem Entdecken keinen Fluchtversuch, sondern sein Ausdruck deutet eher auf Aggression hin….
    Es ist wirklich heftig, aber der Einsatz einer Schusswaffe zur Abwehr des vermeintlichen Messerangriffs erscheint mir angemessen. Zögert man in einer solchen Situation, wird man erheblich verletzt und durchaus auch getötet werden.
    Ob der Eindringling bis zum Äussersten geht, erfährt man nur, wenn man wartet, mit der Möglichkeit verstümmelt, oder getötet zu werden.
    Jeder der in einem solchen Fall eine Schussabgabe mit all ihren Konsequenzen für übertrieben hält, dem empfehle ich einmal den Selbstversuch mit einem farblich markierten Trainingsmesser. Kaum jemand wird aus einem solchem Angriffsspiel ohne einige Farbmarkierung heraus kommen.

    Leider wird bei uns zunehmend ewartet, dass man wie auch immer geartete Angriffe möglichst gewaltfrei beendet. Zumindest wird erwartet, dass man nicht den Erstschlag führt -der Angreifer hätte sich ja auch noch anders entscheiden können. Leider ist es dann zu spät.

    Und um das noch einmal klar zu stellen. Hier geht es nicht um Selbstjustiz. Hier geht es um Notwehr – kein Polizeibeamter weit und breit……

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    • Die Antwort von Klaus Punkte kann ich voll und ganz unterschreiben.
      Jedem Einbrecher muss klargemacht werden auf was er sich da einlässt.Das Opfer wird mit einer Situation konfrontiert die ihn überfordert . Nur schnelles Handeln kann kann in solch einer Situation ,wie hier dargestellt !, sein Leben erhalten. Ob die Zeit ist den Schuss so anzubringen das der Täter nur verletzt wird muss jeder im eingetretenen Fall selbst entscheiden.

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      • Die Antwort von Klaus Punkte stellt sogar ein „freundliches Understatement“ dar, soweit es um die Gefährlichkeit eines Messerangriffs geht. Allgemein muß man von einer Gefährlichkeits-Distanz von 7m ausgehen, statt den „freundlichen“ 3-4m.
        Selbst die „Mythbusters“ haben in einer gestern gesendeten Folge festgestellt, daß der Messerangreifer ab einer Distanz von 6m immer im Vorteil ist (und das unter „Laborbedingungen“, bei einem nicht mehr ganz jungen und nur leidlich fitten „Angreifer“).

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  2. Falsch Frage, sie sollte lauten:Darf man als Mensch der unfefugt ,nachts um halb zwei , in ein fremdes Haus oder einefremde Wohnung eindringt, sich wundern wenn er erschossen oder erschlagen wird?

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  3. Ich habe es vollkommen eingestellt, auf Welt Online zu posten. Die Freischaltung der Kommentare ist unglaublich willkürlich. Zu keinem Zeitpunkt habe ich bei meinen Post jemals Menschen beleidigt, diffamiert, oder sonst irgendwas Vergleichbares getan. Die linksradikalen Mods wollen es einfach nicht wahrhaben, dass ihre Meinung nicht die Meinung der Mehrheit ist und zensieren vor allem Posts, die argumentativ schwer angreifbar sind, und sogar durch Fakten untermauert werden. Es findet bei der Welt also genau das Gegenteil dessen statt, was in den Richtlinien zur Veröffentlichung von Kommentaren steht. Unsachliche Kritik schaltet man gern mal frei, um das Bild des ungebildeten Prolls, des Packs aufrechtzuerhalten, und so zu tun als ob vernünftige Menschen naturgegeben auf Linie sind. Für mich ist das Kommentieren auf Seiten der deutschen Mainstreampresse reine Zeitverschwendung. Die Meinungsfreiheit liegt mittlerweile in den Händen von linksradikalen Journalistendarstellern. Das muss ich mir nicht bieten lassen.
    Noch schlimmer ist es aber beim Tagesspiegel, wo „Journalisten“ arbeiten, die schonmal ein Loblied auf die verfassungsfeindliche Antifa singen und deren Gewaltexzesse relativieren und zum Teil sogar gutheißen. Es ist wirklich beschämend, dass Journalisten heutzutage nicht nur Zeitung, sondern vor allem Politik machen wollen. Die Redaktionsstuben sind voll von selbstgerechten Politaktivisten, die ihre Macht auf schamlose Weise missbrauchen. Leider wird es mindestens 20 Jahre dauern, bis das wieder einigermaßen hingebogen ist und wir wieder eine größtenteils verantwortungsvolle, sich neutral gebende Presse wie in den ’80ern hatten.

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    • Ich habe erst heute den Artikel gelesen. Bin vollkommen einverstanden mit Ihrem Kommentar.
      Zu Ihrer Aussage „Leider wird es mindestens 20 Jahre dauern, bis das wieder einigermaßen hingebogen ist und wir wieder eine größtenteils verantwortungsvolle, sich neutral gebende Presse wie in den ’80ern hatten“ möchte ich folgendes hinzufügen: es gab sehr viele Fälle, wo es viel schneller ging als die 20 Jahre !

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  4. Wieder solch ein Scheißartikel eines Qualitätsblattes.
    Wenn diese Schmierenkomiker es verlernt haben sich zu wehren (siehe Mosleminvasion) ist das ihre Sache. Sollen aber nicht versuchen andere von ihrer feigen Einstellung zu überzeugen.
    Ein Dreckskerl, der nachts in ein Haus einbricht, von dem er annehmen muß, daß Bewohner darin sind und auch noch ein Messer bei sich führt, hat dieses sicher nicht zum Äpfel schälen dabei. Der geht mit dem Vorsatz ins Haus, das Ding auch einzusetzen. Ergo: An den falschen gekommen. Das ganze juristische Gelaber ist überflüssig. Hätte der Mistkerl eine SSW in der Hand gehabt, gäbe es die Diskussion um Notwehr überhaupt nicht.
    Darum mein Wahlspruch:
    Mir ist egal aus welchem Land du kommst. Packst du meine Familie an, ist unser Rechtsstaat dein kleinstes Problem.
    Punkt uns aus.

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  5. Diese „Meinungs-Lücke“ hat einen Namen: Unkenntnis. Und sie ist die Waffe (pun intented) der politischen Manipulanten.
    Kaum ein Thema birgt mehr Mythen, als Verteidigung/Notwehr gegen bewaffnete Angreifer, oder Einbruchsszenarien.
    Ich befinde mich gerade nicht in der BRD, aber wurde von Ihren größeren Verbänden mal in Erwägung gezogen Aufklärungsseminare für politische Entscheidungsträger abzuhalten? Wären da überhaupt Interesse?

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  6. Die drei Kardinalirrttümer (oder vielleicht auch -lügen?) die bei solchen Berichten und leider oft auch bei einschlägigen Gerichtsprozessen gerne auftreten sind:

    1. Verwechslung von WBK mit Waffenschein.
    2. Verwechslung von Notwehr mit Selbstjustiz und
    3. Pflicht zur Verhältnismäßigkeit bei Notwehr.

    Letzteres ist, wie Katja schon so richtig in Ihrem zitierten post schreibt, keineswegs im Gesetz gefordert.
    Da liegt eine (absichtliche?) Verwechslung von Notwehr und Notstand BGB § 228 vor, wo tatsächlich eine solche Verhältnismäßigkeit gefordert wird. Diese Verhältnismäßigkeit beschreibt aber nun nicht die Art der Abwehr, sondern vielmehr das Verhältnis der verletzten Rechtsgüter bei der NotSTANDshandlung.
    Der NotWEHRübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen.
    Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe, was aber scheints bei Journalisten – und leider zunehmend auch bei der Iudikative – schwer verständlich ist.

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  7. Und für alle die „auf die Beine zielen“ schreiben (nicht hier, in der Welt): da gibt es die Arteria femoralis, wenn die getroffen wird, verblutet der Einbrecher relativ schnell. Ob ein Krankenwagen auf dem Land in unter 10 Minuten da ist? Schneller als die Polizei?

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  8. Zitat:
    „ABSICHT bedeutet, dass der Verteidiger Grund hat zu glauben, dass sein Gegner angreifen will, z.B. durch das Zeigen einer Waffe, verbale Drohungen oder mit Drohgebärden.

    GELEGENHEIT bedeutet, dass der Gegner in Reichweite ist, seine Waffe einzusetzen, das können ein paar Meter bei einem Messer sein oder 100 Meter bei einem Gewehr.

    FÄHIGKEIT bedeutet, dass der Gegner in der Lage ist, oder auch scheinbar in der Lage sein könnte, seine Drohung wahr zu machen.“

    Das ist leider nicht richtig, diese Regeln gibt es in der USA, entwickelt aus dem Case-Law, aber schlicht und einfach nicht in Deutschland! Warum werden denn bitte beide Länder ständig vermischt? Liegt das an den Medien?!

    Fakt ist: In Deutschland darf ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff mit den geeigneten und erforderlichen Mitteln (unabhängig von der Verhältnismäßigkeit, die nicht geprüft wird) abgewendet werden. Bei einem nur wenige Meter entfernten Messer-Angreifer darf nach der ständigen Rechtsprchung der erste Schuss tödlich sein und es muss auch nicht angedroht werden, da die zeitliche Zäsur schon zu lang sein könnte (in Sekundenbruchteilen ist man ggf. erstochen) und daher das Erfordernis sofort tödlicher Gewalt anerkannt ist. Wer meint, man müsse erst androhen, hat einfach keine Ahnung von der Gefährlichkeit eines Messers, das ist im Zweifelsfall schlimmer, als wenn der mit Schusswaffe vor mir stünde (damit muss er erstmal treffen)! Die Androhung ist nicht gleich geeignet zur Verteidigung.

    Und auch wenn man die Verhältnismäßigkeit nicht prüft, liegt sie soch ganz klar sogar vor, da das Leben des Jägers ganz offenbar bedroht war. Ich weiß gar nicht, was es da so lange zu diskutieren gibt: Das war m.E. bei schlichter juristischer Prüfung ganz eindeutig Notwehr. Und mal im Ernst, an all die Kritiker mit ihren rosaroten Brillen: Warum bitte nimmt ein Einbrecher denn ein Messer mit, wenn nicht, um das ggf. gegenüber den Bewohnern einzusetzen?! Um sich zwischendurch einen Apfel zu schneiden oder was?!

    Wenn mir ein Einbrecher mit Messer gegenüber stünde, dann würde ich auch schießen. Und das MIT RECHT!

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    • Lasst endlich den Schachsinn mit der „Verhältnismäßigkeit“ weg! „VM“ ist eine nromierte Güterabwägung und hat im Verwaltungsverfahren, nicht bei der Notwehr eine Berechtigung, bei der NW ist auch nur „erforderlich und geboten“ bestimmt, nix sonst!

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  9. PS: Vielleicht ist es gar nicht so schlecht, dass die meisten (linken/grünen) Politiker und Medienvertreter glauben, es gäbe eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Dann werden zumindest die sich verteidigenden Opfer später richtigerweise freigesprochen. Würden sie die echte Rechtslage kennen, würden sie sicherlich zur Verbesserung des Täterschutzes fordern, den Notwehrtatbestand um das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit zu ergänzen… Also lassen wir sie dich besser un ihrem Irrglauben.

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  10. Mir ist gerade aufgefallen, dass ich Kardinalfehler Nummer 4 vergessen habe.
    – Der Waffenbesitzer muss seine Waffen allezeit im Safe haben.
    Dieser Irrtum ist mir anläßlich der Berichterstattung um den Schrottplatzbesitzer, der vor einiger Zeit auf eine Einbrecherbande geschossen hatte. Da schrieb ein Journalist sinngemäß: wie kann der Mann so schnell seine Waffe parat gehabt haben, da er sie doch eignetlich im Tresor einschließen müsste.
    Dieser Irrtum ist keineswegs harmlos, unterstellt er doch dem Opfer eine Tötungsabsicht.

    Die Medien unterstellen uns als Legalwaffenbesitzern ja immer die berühmte Wildwestmanier. Als würden wir uns zu Hause halbe Nächte mit geladener Knarre om die Ohren schlagen, nur um darauf zuwarten, dass es irgendwo rumpelt um dann den armen irregeleiteten Einbrecher gnadenlos, am besten per mehrfachem Kopfschuß abzuknallen.

    Ich glaube das ist etwas, was wir bei den Diskussionen um solche Fälle nie vergessen dürfen: die Person, die den Einbrecher erschießt ist das Opfer und der Einbrecher der Täter. Sie bleibt es auch nach erfolgreicher Verteidigung. Wahrscheinlich hat sie schwere Gewissensbisse einen Menschen getötet zu haben, rechtmäßig oder nicht. Ich war glücklicherweise noch nicht in einer solchen Situation, noch hoffe ich jemals sowas erleben zu müssen, aber ich denke das steckt man nicht so leicht weg.

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    • Ist schon komisch dass da nichts kam. irgendwie habe ich das gefühl bei uns läuft irgend etwas schief – ich hatte am vergangenen wochenende ein diskusion – nicht um das o.a. thema – aber um den schwarzen donnerstag in stuttgart – ist es doch so dass wenn die polizei wasserwerfer dabei hat und die rechtlichen bestimmungen „für den moment“ liegen vor diese auch einzusetzten mit den dafür vorgesehen ansprachen und alles – da darf sich so ein mupped mich nicht wundern wenn er diesen aufforderungen nicht folge leistet, dass der mal mit wasser beiseite geschafft wird – und da gibt es leute die der meinung sind bei sowas ist noch nie was passiert die machen das eh nicht – für mich stellt sich die frage in was für einer bananenrpublick die leben wollen

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  11. Kofpschüssen, Selbstverteidung und die Konsequenz.

    In den 70er lernte ich das Combat Schiessen. Als Sport. Hübner brachte uns bei, stets zwei Schuß zu feuern. Die Amis propagierten drei (hatten ja schon immer mehr Pillen im Magazin). Beide rieten, auf den breitesten Aspekt des Zieles zu schiessen – die Amis fügten ein „make sure“ hinzu – Soldaten halt.

    Einem Jäger in einer Hochstreß-Situation einen Kopfschuß mit der Intention einer Exekution anzuhängen, ist schiere Inkompetenz – aber wahrscheinlich eher üble Absicht. Ein so kleines, bewegtes Ziel mit zitternder hand zu treffen, ist reiner Zufall.

    Nach obigen Lektionen kam noch eine von einem Kommissar: „Vor Gericht musst du der Einzige sein, der spricht.“ Ein Freund sagte dazu: „Wenn du wegen Notwehrüberschreitung vor Gericht stehts, hast du schonwas richtig gemacht.“

    Und damit kommt für mich das größte Problem bei diesen Situationen: der aufgrund der juristischen Realität notwendige Imperartiv zum Töten. Unsere Gesetzgeber wollen es ja nicht anders – das macht die Entscheidung zum Schuß aber nicht einfacher.

    Also: Prävention, Prävention, Prävention. Und die Glock als „Point Defense“.

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  12. Ich denke auch, der Kopfschuss war ein Zufallstreffer, vielleicht war er zu hoch gezielt, halt in einer Notreaktion abgegeben……………..

    Aber, …….für sein Alter hat der Mann ausgezeichnet reagiert, der Täter war sofort Reaktionsunfähig. Bravo.
    Ich wünsche jedem er möge das einst auch so können

    Diese Notwehr war absolut gerechtfertigt, ja sie ist zu begrüssen.
    Der Täter war bewaffnet mit einem Messer und Messer werden viel öfter tödlich angewendet wie Schusswaffen. Es ist also gerade bei einem Messer ein besonderes Risiko anzunehmen.
    Eine Schusswaffe als Antwort war somit haargenau die richtige Wahl.

    Der Täter wurde im Augenblick seines Verbrechens bestrafft, was ich persönlich noch mehr begrüsse.

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  13. ist das Überschreiten der Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Dritten abzuwehren. Das entsprechende Handeln ist nicht mehr durch Notwehr gerechtfertigt. Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (intensive N.) so wird er im Strafrecht (nur) mangels Schuld nicht bestraft (§33 StGB, Entschuldigungsgrund).

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  14. Ihr Lieben,

    ich finde es irgendwie befremdlich, dass Ihr mit der Bibel argumentiert, wenn es hier um eine Sache geht, die in deutschen Gesetzestexten geregelt ist.
    Zum Einen:
    Diese Argumentation erschließt sich niemandem, der nicht gläubig ist. Ich bin Atheist und ich fühle mich ehrlich gesagt in meiner Intelligenz beleidigt, wenn man mir mit der Bibel kommt. Genausowenig wie ich in einer islamischen Republik leben möchte, möchte ich auch in einem Staat leben, der seine Gesetze am alten Testament orientiert.
    Zum Anderen:
    Es ist ein elementarer Wesenszug von liberalem und libertärem Denken, dem man sich hier ja ansonsten verpflichtet fühlt, die Religion außen vor zu lassen und nur mit Logik und Fakten zu argumentieren. Das finde ich sehr bedenklich und es gibt den Gegnern liberaler Waffengesetze einen ganzen Haufen Munition, die sie sonst nicht hätten. Das Bibelargument macht den Eindruck als wären die Befürworter liberaler Waffengesetze religiös Verwirrte. Auch wenn ich inhaltlich übereinstimme, muss ich sagen, dass jemand, der mit der Bibel argumentiert, für mich intellektuell nicht ernst zu nehmen ist. Lasst den Quatsch bitte in Zukunft und argumentiert mit Fakten und Argumenten aus dieser Welt und verzichtet bitte im Dienst der Sache auf solch unsachlichen Schwachsinn, den Ihr ansonsten dem politischen Gegner vollkommen zurecht vorwerft.

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    • Die Bibel, insbesondere das Alte Testament, ist eine der ältesten erhaltenen Quellen und zeigt u.a. die „Denke“ der Menschen vor über 2000 Jahren. Und es nicht von der Hand zu weisen, dass unsere Gesetze in Europa am christlichen Glauben der Barmherzigkeit, Reue und Schuld angelegt sind. Die Bibel stellt in heutiger Zeit für die atheistische Mehrheit zwar keinen Leitfaden mehr da, aber die 10 Gebote gelten weiterhin. Die Bibel als historische Quelle abzulehnen empfinde ich als engstirnig.

      Diese Unterscheidung nach Tag und Nacht hatte sich bei der Beurteilung von schwerem Diebstahl bis ins 20. Jahrhundert gehalten.

      Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871
      §243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1871)
      …. der Diebstahl zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude, in welches sich der Thäter in diebischer Absicht eingeschlichen, oder in welchem er sich in gleicher Absicht verborgen hatte, begangen wird,

      Darüber hatte ich hier geschrieben: http://german-rifle-association.de/diebstahl-mit-waffen/

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      • Liebe Frau Triebel,

        ich erkläre Ihnen nochmal, warum das religiöse Argument ein Problem ist und man sehr schnell damit das Ende der argumentativen Fahnenstange erreicht:

        Wenn Sie Bibelstellen anführen, die mit unserem heutigen Rechtssystem und unseren heutigen Moralvorstellungen übereinstimmen, jedoch auf Bibelstellen, die das eben nicht tun (und die sind bei weitem zahlreicher!) verzichten, dann betreiben Sie Rosinenpickerei. Das werfen Sie doch bestimmt auch den Gegnern liberaler Waffengesetze vor, und zwar zurecht.
        Wenn es um die Ermordung Homosexueller, der Steinigung vergewaltigter Frauen als Ehebrecherinnen oder dem Totprügeln ungehorsamer Kinder geht, dann hoffe ich schwer, dass Sie die Bibel nicht als Argument benutzen. Und das tun Sie gewiss nicht, denn ich halte Sie, nach allem, was ich bisher von Ihnen gelesen habe, für einen vernünftigen Menschen mit modernen Moralvorstellungen.

        Auch verkennen Sie, dass unser Rechtssystem zwar in gewisser Weise auch christlich beeinflusst ist, die zwei bedeutenden Säulen aber das römische Recht (siehe Sätze wie „in dubio pro reo“) und die Werte der Aufklärung sind. Christliche Werte wurden immer weiter aus dem Strafrecht entfernt, sofern sie mit unserem modernen Rechtsempfinden kollidieren. Die Strafbarkeit von Homosexualität ist z.B. eine christliche Idee. Die Straffreiheit der Vergewaltigung in der Ehe hat einen religiösen Hintergrund. Die Tatsache, dass Frauen bis in die 60er-Jahre hinein nicht voll geschäftsfähig waren (und z.B. nur mit Erlaubnis des Ehemannes eine Arbeit aufnehmen durften), hat einen religiösen Hintergrund.

        Die biblischen Ideen, die sich auch heute noch in unserem Strafrecht finden, sind eher menschliche Konstanten, die sich in quasi allen anderen Kulturen auch wiederfinden. So, wie das beschriebene Recht auf Notwehr. Der Japaner hat auch das Recht, sich selbst zu verteidigen, wenn er unrechtmäßig angegriffen wird und der hat diesen Gedanken gewiss nicht aus der Bibel.

        Und nein: von den zehn Geboten sind nur DREI in Getzesform gegossen. Sie gelten also eben NICHT in einem modernen Rechtsstaat!!! Die ersten drei Gebote z.B. sind ausschließlich religiöse Vorschriften und verstoßen sogar gegen das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Religionsfreiheit, da dem Individuum nämlich nicht zugestanden wird, an einen anderen Gott zu glauben. Das vierte Gebot sagt, dass Kinder die Eltern ehren sollen, aber wo steht, dass Eltern sich gegenüber ihren Kindern anständig verhalten sollen? Aus diesem Gebot wird übrigens abgeleitet, dass es okay ist, ungehorsame Kinder zu prügeln und sogar zu töten!!! Finden Sie das gut? Ich glaube nicht. Das fünfte Gebot ist tatsächlich auch strafrechtlich relevant. Das Ehebruch-Gebot ist kein Gesetz. Man soll nicht stehlen, ist nun wieder Gesetz. Dass man andere nicht fälschlich beschuldigen soll, ist auch Gesetz. Und die letzten beiden Gebote sind inhärent totalitär, da sie nämlich einen Menschen nicht für das bestrafen, was er tut oder sagt, sondern nur für das, was er denkt und empfindet. Das ist Nordkorea! Außerdem wird im zehnten Gebot die Frau als Eigentum des Mannes auf dieselbe Stufe gestellt, wie Nutzvieh. Sie sehen: die 10 Gebote sind eben nur da Gesetz, wo sie nicht mit unseren heutigen Rechts- und Moralvorstellungen kollidieren.

        Auch ist es etwas befremdlich, dass Sie als Argument einen Gesetzestext aus der Kaiserzeit anbringen. Keinen modernen gefunden?

        Ich würde Ihnen im Sinne der Sache wirklich raten, auf religiöse Argumente zu verzichten. Nicht nur deshalb, weil man dadurch Angriffsfläche bietet, die sonst nicht da wäre (für Linke gibt es nämlich die logische Assoziationskette: gläubig – religiös fundamentalistisch – mittlerer Westen – Waffennarren – 30.000 Tote im Jahr), sondern auch, weil man Leute wie mich, die ansonsten gleichgesinnt sind, verprellt. Wir haben doch alle ein gemeinsames Ziel, oder? Das sind liberale Waffengesetze und generell einen liberalen Staat, der seinem Bürger vertraut. Um den Unterstützerkreis möglichst groß zu halten, sollte man immer auf Themen verzichten, die nicht wirklich was mit der Agenda zu tun haben, aber dazu dienen können, Unterstützer auszuschließen. Seien Sie doch bitte im Sinne der Sache so gut und konzentrieren Sie sich auf die Fakten, die Gesetzeslage, die Logik, etc. Ich geben Ihnen Brief und Siegel, dass Sie der Sache letzten Endes mehr schaden als nutzen, wenn Sie religiöse Argumente anbringen. Wenn Sie auf religiöse Argumente verzichten, wird kein gläubiger Waffenbesitzer von Ihnen abrücken, aber ungläubige werden umso mehr mit der Stirn runzeln. Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist nicht religiös und hat keinen Zugang zu dieser Argumentation und belächelt sie bestenfalls. Im besten Fall ernten Sie für Argumente aus der Bibel wohlwollendes Desinteresse. Im schlimmsten Fall aber sind Sie als christliche Fundamentalistin verschrien (die Sie gewiss nicht sind), die man nicht ernst nehmen muss. Und das möchte ich nicht, denn Sie machen nämlich eine hervorragende Arbeit und ich möchte, dass auch nichtreligiöse Menschen Sie ernst nehmen können.

        Herzlichen Dank für Ihre ansonsten sehr gute Arbeit

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  15. Vielen Dank Frau Triebel,
    für Ihre sachliche und gute Arbeit. Mir hat im übrigen der Verweis auf das „Alte Testament“ sehr gut gefallen, auch wenn scheinbar aufgeklärte Zeitgenossen daran Anstoss nehmen.
    In diesem Sinne weiter so….

    Gefällt 1 Person

    • Danke für die Informationen.

      In Deutschland gilt Täterschutz vor Opferschutz und das in vielen Bereichen.
      Während man Opfer nach Verbrechen im Regen stehen lässt, bekommen Täter allerlei Zuwendungen und Angebote.

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  16. Die kollektive Dummheit der Welt+ der meisten hier Kommentierenden (die meistens offensichtlich nur rein zufälligerweise Ostdeutsche Namen haben und zum Vergleich gerne Mal andere Religionen anziehen (war da nicht etwas in der Geschichte dass so ähnlich klang?)) lässt mich als in Deutschland lebenden Ausländer etwas verunsichert den Alltag genießen. Der Kommentar wird ja eh gelöscht (meine Meinung passt euch ja nicht, erinnert ja schon fast an die Welt, wahr?).

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