NWR: Sicherheitsgewinn oder Geldverschwendung?

Bisher wurden die privaten legalen Waffen in 551 Behörden dezentral erfasst. 15 Behörden arbeiteten noch mit Karteikarten. Die anderen 98% der Behörden nutzten unterschiedliche EDV-Systeme. Die Behörden waren nicht miteinander vernetzt.

Politiker und Polizei halten das Nationale Waffenregister (NWR) für einen Sicherheitsgewinn

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und übe Kritik in Bezug auf Datensicherheit und Effizienz.

Bundesinnenminister Friedrich hält das Register für „einen sehr konkreten Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“, da die Polizei „bundesweit nachprüfen können, wer welche Waffe legal besitzt.

Fakt:
Ab 2013 werden alle Daten, die weiterhin in den 551 Behörden erfasst werden, auf der zentralen Datenbank gespiegelt. Es werden also nicht mehr Daten erhoben, sondern nur zentral ausgewiesen.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, hält das Register für einen „bedeutenden Beitrag für die innere Sicherheit Deutschlands. „Allein im Jahr 2011 habe es 11 710 Straftaten in Zusammenhang mit Schusswaffen gegeben.“

Fakt:
In 5.597 Fällen wurde tatsächlich geschossen. Die Zahlen und Verhältnisse liegen auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr:

  • 2,4% (2,6% im Vorjahr) Straftaten gegen das Leben
  • 17% gefährliche und schwere Körperverletzung
  • 28,5% Sachbeschädigung (z.B. Schießen auf Verkehrsschilder)

2011 kamen bei 2665 Versuchen 662 Menschen durch Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen ums Leben.

  • 6% Tatverdächtige (158) hatten eine Schusswaffe mitgeführt
  • 27% Tatverdächtige waren Partner des Opfers
  • 28% Tatverdächtige waren nichtdeutscher Herkunft
  • 33% Tatverdächtige standen unter Alkoholeinfluss
  • 45% der Tatverdächtigen waren mit dem Opfer verwandt
  • 53% aller Opfer waren weiblich

Im Jahr 2010 stellte das BKA bei 496 Verbrechen nach dem Strafgesetzbuch (u. a. Mord, Raub, Totschlag), Schusswaffen sicher.

In 27 Fällen stammten die Waffen aus legalem Besitz.

Der Anteil der sichergestellten legalen Waffen an allen Straftaten mit Schusswaffen betrug 0,2%. Der Anteil der sichergestellten, legalen Waffen bei versuchtem Mord/Totschlag lag bei minimal 0,4% und maximal 1%.

Die Frage bleibt offen, warum bei 27 Missbräuchen mit legalen Waffen bzw. 99% Gewaltdelikte ohne registrierte Waffen  ein solch kostenintensives Zentralregister erforderlich ist.

Laut Zierke hätte das Register auch bei der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) geholfen. Die Anfragen bei Hunderten Behörden seien damals „arbeits- und zeitaufwändig“ gewesen und hätten drei bis vier Monate gedauert. Der BKA-Chef wies jedoch auch darauf hin, dass ein Register nicht zu den Mitgliedern des NSU geführt hätte, da die Waffe nicht in Deutschland registriert war und illegal über die Schweiz ins Land kam.

Fakt:
Es gab bisher keine offizielle Liste aller Waffenbehörden mit Anschrift, Telefon, Fax und Emailadresse. Es gab auch keinen Faxverteiler oder einen Emailverteiler der Behörden. Da 15 Behörden noch mit Karteikarten arbeiteten, kann es sein, dass genau diese Behörden an der Verzögerung Schuld waren.

Es spricht überhaupt nichts dagegen, alle Waffenbehörden mit EDV-Systemen auszurüsten und eventuell veraltete Systeme aufzurüsten. Die Kosten dafür hätten weit unter 200.000 Euro gelegen.

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier sagte, das Register schütze Polizeibeamte. So “verbessern sich die Informationsmöglichkeiten zu Beginn eines polizeilichen Einsatzes. Ganz gleich, ob wir eine Großlage haben oder ob wir eine vermeintliche einfache Verkehrskontrolle durchführen.“

Fakt:
Die Abfrage, ob es in einem Haushalt legale Waffen gibt, ist auch ohne NWR in vielen Fällen lokal rund um die Uhr möglich. Die Akten in den lokalen Einwohnerämtern haben einen solchen Vermerk, der jedem Zugriffsberechtigten (Bürgeramt, Polizei etc.) zur Verfügung steht. Das NWR ermöglicht, dass ein Hamburger Verkehrspolizist auch auf Münchner Daten zugreifen kann. Mir ist bisher jedoch kein Vorfall bekannt, wo ein legaler Waffenbesitzer bei einer Verkehrskontrolle Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet hätte.

Der Bundesvorsitzende der GDP, Bernhard Witthaut, findet es wichtig, wenn im Vorfeld rasch überprüft werden kann, ob an einem Einsatzort, zum Beispiel einer Familienauseinandersetzung, eine Waffe im Haus ist. „Natürlich wissen wir auch dann nur, ob es sich um einen legalen Waffenbesitz handelt. Aber auch das kann überlebenswichtig sein.“ Größere Sorgen bereiteten der Polizei allerdings illegale Waffen.

Fakt:
Waffenregister sind nutzlos für die Gewaltprävention. Darüber hinaus stellt es eine Sicherheitsgefahr für die Polizisten dar. Polizisten, die vorher einen Abruf im NWR machen und feststellen, dass der Verdächtige kein registrierter Waffenbesitzer ist, glauben, es gäbe dort keine Waffen. Das ist eine falsche Gefahrenanalyse, da 99% aller Gewaltdelikte nicht mit registrierten Waffen begangen werden. Zu dieser Erkenntnis kamen 92% bzw. 2410 kanadische Polizisten bei einer Umfrage von 2010.

Und diese Einschätzung bewahrheitete sich bereits in Deutschland. Ohne Gefahr im Verzug dürfen keine unangekündigten Durchsuchungen stattfinden. Doch dies passiert immer häufiger, wenn legale oder vermutete Waffenbesitzer aufgesucht werden. Oft reichen schon haltlose Anschuldigungen wie in Rheinfelden oder Rollshausen. Der SEK-Einsatz, bei dem ein Rocker in Putativ-Notwehr einen Polizisten erschoss, stellte sich – wie auch in Rheinfelden –später als rechtswidrig heraus. Ob der SEK-Einsatz bei einem 60-jährige Rollstuhlfahrer und aktiven Sportschützen berechtigt war, ist noch nicht entschieden.

Die Abfrage beim NWR schützt nicht, da 99% der Gewaltdelikte mit nicht registrierten Waffen verübt werden. So starben bei einer Zwangsräumung in Karlsruhe ohne SEK fünf Menschen. Bei einer Verkehrskontrolle in Augsburg wurde ein Polizist von Verbrechern erschossen. Ein vorgetäuschter Verkehrsunfall endete in einer Messerattacke. Keiner der Täter war im NWR registriert.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, warnt vor zu hohen Erwartungen. „Erfasst werden natürlich nur die legalen Waffen. Die illegalen Waffen – deren Zahl auf etwa zehn Millionen geschätzt wird – stellen nach wie vor ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar“. Er meint, das Register wird die Polizeiarbeit erleichtern. „Künftig wird es möglich sein, Extremisten und Kriminelle herauszufiltern. Dadurch können diese nicht in die Lage kommen, etwa über Schützenvereine an Schusswaffen zu gelangen.“

Fakt:
An der Zuverlässigkeitsprüfung der 551 dezentralen Behörden ändert sich nichts. Das NWR ist lediglich eine Spiegelung der dezentral erfassten Daten. Das NWR verhindert keine Erwerbserlaubnisse, sondern spiegelt sie nur ab. Wer verhindern möchte, dass Extremisten oder Verbrecher auf Schießständen als Gastschütze trainieren, müsste deren Personaldokumente kennzeichnen oder den Schießständen Zugriff zur den entsprechenden polizeilichen Dateien einräumen. Beides wird wohl aus Datenschutzgründen nicht möglich sein.

Was ändert sich mit dem NWR?

Da alle Behörden mit der gleichen Software arbeiten, mussten die alten Register angepasst und vereinheitlicht werden. Dabei ging man sehr gründlich vor. Aus einer Selbstladeflinte wurde eine „halbautomatische Flinte“, eine „halbautomatische Flinte (fest eingebautes Magazin < 2 Patronen und Lauflänge > 60cm)“ oder eine „halbautomatische Flinte, Aussehen wie KWKG-Waffe“. Die Befürchtung vieler legaler Waffenbesitzer mag nicht unbegründet sein, dass diese detaillierte Registrierung es dem Staat erleichtert, künftig bestimmte Waffentypen zu verbieten und diese schneller einzuziehen.

Ab 2013 werden auch die bisher registrierten Daten der Hersteller, Händler, Importeure gespiegelt, sowie die der Beschussämter, Jagd- und Sprengstoffbehörden. Dann sind alle Menschen erfasst, die eine Genehmigung haben oder hatten, auch wenn sie keine erlaubnispflichtigen Waffen besitzen.

Das Register hat bereits Datenfelder für erlaubnisfreie Waffen angelegt, wie z.B. Druckluft-/CO2-Gewehr mit „F im Fünfeck“ (erlaubnisfrei), Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe mit „PTB im Kreis“, sonstige erlaubnisfreie Waffe.

Das BVA schreibt: „Über das NWR kann zukünftig festgestellt werden, ob abgefragte Personen erlaubnispflichtige Waffen besitzen oder besaßen und welche das im Einzelnen und seit wann sind. Das NWR kann auch Auskunft geben, ob Personen Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind oder waren. Auch wird für jede erlaubnispflichtige Waffe zeitnah nachvollziehbar sein, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und wo bzw. von wem sie erworben wurde. Ebenso wird die zuständige Behörde sofort feststellbar sein.“

Zunächst werden im NWR nur die Daten erfasst, die

  • den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.
  • Daten der zuständigen Waffenbehörde (z.B. Name, Anschrift)
  • Daten zur Person (natürliche und juristische Person sowie Personenvereinigungen –z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Staatsangehörigkeit, Übermittlungssperren)
  • Daten zur Erlaubnis (z.B. Erlaubnistyp, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Verbote)
  • Daten zur Waffe (z.B. Hersteller, Modell; aber auch standardisierte Katalogwerte u.a. zur Waffenkategorie und Kaliberbezeichnung)

Wer darf aus welchen Gründen auf diese Daten zugreifen?

  • Waffenbehörden (Vollzug WaffG)
  • Bundes- und Landespolizeibehörden (Polizeiliche Rechtshilfe)
  • Zollbehörden (Zollamtliche Überwachung)
  • Staatsanwaltschaften (Strafverfolgung)
  • Justiz (Justizielle Rechsthilfe)
  • Bundesverfassungsschutz (§3 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BVerfSchG)
  • Landesverfassungsschutzbehörden (Aufgaben nach VerfSchG der Länder)
  • Militärischer Abschirmdienst (MADG)
  • Bundesnachrichtendienst (BNDG)
  • Außen, Wirtschafts-, Innenministerien (Vollzug KWKG)
  • Diplomatischer Dienst (Diplomatische Rechtshilfe)

Insgesamt ca. 250.000 bis 350.000 Menschen. Die GdP möchte zudem noch den Zugriff auf Sozialarbeiter in Krisenzentren ermöglichen.

Was kostet das NWR?

Die Einrichtung des NWR kostete ca. 1,5 bis 2 Millionen Euro. Ich bezweifel, dass hierbei die 2.600 Projekttage im Zeitraum von 05/2009 bis 04/2011, die einen finanziellen Marktwert externer Beratung von über 2,6 Mio. Euro ausmachen, berücksichtigt sind.

Die erwarteten Folgekosten belaufen sich auf ca. 1 Million Euro pro Jahr, u.a. für 20 zusätzliche Mitarbeiter, Wartung, Einarbeitung der Behördenmitarbeiter und Updates.

Kritik

Frank Göpper vom Forum Waffenrecht äußerte sich wie folgt: „Eine solche zentrale Datenbank mit großen Mengen sensibler Informationen weckt natürlich gewisse Begehrlichkeiten. Wir erwarten Datenschutz und Datensicherheit. Wenn Sie etwa an einen Sammler denken, der wertvolle Waffen besitzt, könnte ein Angriff auf die Datei Begehrlichkeiten wecken, wenn man weiß, dass da und dort kostbare Stücke zu holen sind. Da muss es einen entsprechenden Schutzstandard geben.“

Auch der DStGB kritisiert den mangelnden Datenschutz. Es sei kein IT-Sicherheitskonzept nach den Standards des BSI festgelegt. Auch wäre keine Auskunftssperre möglich im Gegensatz zum Melderegister (Anm.: oder Ausländerregister). Stellen, denen ein elektronischer Datenabruf der Wohnanschrift aus dem Melderegister verwehrt ist, könnten folglich diese Information über eine gefährdete Person unmittelbar aus dem Nationalen Waffenregister erlangen.

Das sensible Thema Datenschutz spielt für legale Waffenbesitzer anscheinend keine Rolle. Bei lediglich 27 Fällen der Sicherstellung im Jahr 2010 sollte dies jedoch eine Rolle spielen. Die Verhältnismäßigkeit von der Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Vergleich zu einem angeblichen Sicherheitsgewinn ist überhaupt nicht vorhanden. Das NWR ist laut den Richtlinien der EU zur Nachverfolgung bestimmt. Hierzu könnte man die Daten anonym mit der zugehörigen Waffenbehörde spiegeln. Warum sollte der Hamburger Zoll mehr wissen, als dass eine bestimmte Waffe legal oder illegal ist? Warum müssen in dem Register Menschen erfasst werden, die irgendwann einmal eine Waffe oder lediglich nur eine Berechtigung dafür besessen haben?

Kritik bzgl. Gleichbehandlungsgebot und Erforderlichkeitsgrundsatz

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.12.2008 (Az. C‑524/06) entschieden, dass das deutsche Ausländerzentralregister gegen das Gleichbehandlungsgebot und den Erforderlichkeitsgrundsatz verstößt. Ersetzt man sämtliche Ausdrücke, die sich in diesen EU-Urteil auf Ausländer und Nchtdeutsche beziehen durch „legaler Waffenbesitze und deren Waffenscheint das NRW gegen das Gebot der Gerechtigkeit und Erforderlichkeit zu verstoßen:

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass es Gründe der inneren Sicherheit nicht rechtfertigen, Informationen nur über legale Waffenbesitzer systematisch zu sammeln und elektronisch verfügbar zu halten. … Der Europäische Gerichtshof führt zu Recht aus, dass Kriminalität alle Staatsbürger gleichermaßen betreffen kann. Ferner hat der Gerichtshof festgehalten, dass statistische Zwecke nur eine anonymisierte Erfassung von Daten erfordern und keine personenbezogene. Der Gerichtshof entschied schließlich, dass auch waffenrechtliche Zwecke ein Zentralregister nur rechtfertigen, wenn die gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken benötigt werden und wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist. Außerdem dürfen nur Waffenrechtsbehörden einen systematischen Zugriff auf das Register haben. Inwieweit das NWR mit diesen Vorgaben vereinbar ist, sollen die deutschen Gerichte entscheiden.

Weiter führende Links:

12 Gedanken zu “NWR: Sicherheitsgewinn oder Geldverschwendung?

  1. Da ich mich seit sehr langer zeit mit dem Waffenthema beschäftige, finde ich diese Ausarbeitung, emotionslos dargestellt ohne eigene Fakten beizusteuern, für erstklassig und unbedingt weiter zu empfehlen. Das gibt es leider heute sehr selten, siehe FAKT 21.
    damwild

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  2. Sehr guter Beitrag zum Thema,

    unsere Politik wird im Waffenbereich leider durch reinen Populismus beflügelt. Wenn man sich die Anzahl der Straftaten ansieht, die mit legalen Schusswaffen begangen werden, wird schnell klar, dass kein legaler Waffenbesitzer eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Medien und Politik verzerren die Wirklichkeit, um entweder eine Story zu haben oder aber im Wahlkampf in den Mittelpunkt zu gelangen. Armes Detuschland!

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  3. Die Begeisterung auf Ministerebene zum Start des Nationalen Waffenregisters können die Sachbearbeiter bei den örtlichen Waffenbehörden nicht teilen: sie befürchten das totale Chaos. Grund: eine Überregulierung, die selbst ausgewiesene Waffenfachleute ratlos lässt. Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.

    Beitrag aus 02/2013 „Gewerkschaft der Polizei“
    Weiterlesen: http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201302/$file/DP_2013_02.pdf#page=23

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  4. Das NWR ist ein lächerliches Vorhaben. Besonders absurd ist die Behauptung der Polizeilobbyisten, das NWR schütze Beamten im Einsatz. Ob ein zu Überprüfender eine illegale Waffe besitzt, geht ja aus dem NWR gar nicht hervor, alleine das führt das NWR schon ad absurdum. Ich vermute, in 5 Jahren spätestens müssen selbst Luftdruckwaffen gemeldet werden. Und wer weiß, ob in 15 Jahren der legale Besitz von Schusswaffen überhaupt noch möglich sein wird. Ich denke, langfristig wird der Schusswaffenbesitz von Privatleuten irgendwann verboten werden. Und selbst die konservativen Parteien, die vermeintlich noch dem Waffenbesitz offen gegenüber stehen vertreten bereits heute nicht mehr die Belange von Schützen und Jägern. Die Amerikaner würden sich das nicht bieten lassen, die würden zur Revolution ausrufen, wenn dort jemand dermaßen in die Rechte eingreifen würde.

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  5. Neue Information: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=545446835492647&set=a.112457185458283.7049.100000820063810&type=1&relevant_count=1

    Der Link führt zu einem Zeitungsartikel, der eine FDP-Veranstaltung in Bayern vom Juli 2013 beschreibt, an dem der FDP-Waffenrechtsexperte Serkan Tören teilgenommen hat.
    „Ein nationales Waffenregister musste nur nach EU-Richtlinie eingeführt werden. Wir bräuchten dies aber nicht“.

    Dem stimme ich zu 100% zu, insbesondere seitdem ich von Leuten, die mal nach ihrem Sachstand nachgefragt hatten, Berichte gelesen habe, wo ca. 5-30% der übermittelten Daten falsch sind.

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